Hallo,
Folgendes Thema: Ich habe 2 Schuldner A und B und 2 Forderungen X und Y. Beide Schuldner haften für die Forderung X gesamtschuldnerisch, für die Forderung Y haftet nur Schuldner B.
Wenn ich das richtig sehe, kann ich nur einen Mahnbescheid gesamtschuldnerisch beantragen und muss für die Forderung Y einen zweiten Mahnbescheid beantragen. Ist das korrekt?
MfG
RL
@RL schrieb:Hallo,
Folgendes Thema: Ich habe 2 Schuldner A und B und 2 Forderungen X und Y. Beide Schuldner haften für die Forderung X gesamtschuldnerisch, für die Forderung Y haftet nur Schuldner B.
Wenn ich das richtig sehe, kann ich nur einen Mahnbescheid gesamtschuldnerisch beantragen und muss für die Forderung Y einen zweiten Mahnbescheid beantragen. Ist das korrekt?
MfG
RL
Ihre Vermutung ist korrekt - bzw. war es als ich vor Jahren zuletzt versucht habe eine solche Konstellation im FoKo abzubilden. Soweit ich die eda-Konditionen verinnerlicht habe, ist diese Konstellation dort technisch nicht vorgesehen.
Solange es zwischen der Forderung X und Y keinen inhaltlich zwingenden Zusammenhang gibt, würde ich getrennte Akten anlegen und diese getrennt bearbeiten.
Hallo,
wie von Herrn Müller beschrieben, gilt das Merkmal "Gesamtschuldner" für das gesamte Konto. Es kann nicht auf einzelne Forderungen angewendet werden.
Für die Forderung Y müssen Sie einen zweiten Mahnbescheid beantragen.