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Mahnbescheid Gesamtschuldner mit unterschiedlichen Forderungen

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letzte Antwort am 29.01.2025 11:44:51 von Silvia_Kubisch
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RL
Beginner
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Hallo,

Folgendes Thema: Ich habe 2 Schuldner A und B und 2 Forderungen X und Y. Beide Schuldner haften für die Forderung X gesamtschuldnerisch, für die Forderung Y haftet nur Schuldner B.
Wenn ich das richtig sehe, kann ich nur einen Mahnbescheid gesamtschuldnerisch beantragen und muss für die Forderung Y einen zweiten Mahnbescheid beantragen. Ist das korrekt?

 

MfG

RL

agmü
Experte
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@RL  schrieb:

Hallo,

Folgendes Thema: Ich habe 2 Schuldner A und B und 2 Forderungen X und Y. Beide Schuldner haften für die Forderung X gesamtschuldnerisch, für die Forderung Y haftet nur Schuldner B.
Wenn ich das richtig sehe, kann ich nur einen Mahnbescheid gesamtschuldnerisch beantragen und muss für die Forderung Y einen zweiten Mahnbescheid beantragen. Ist das korrekt?

 

MfG

RL


Ihre Vermutung ist korrekt - bzw. war es als ich vor Jahren zuletzt versucht habe eine solche Konstellation im FoKo abzubilden.  Soweit ich die eda-Konditionen verinnerlicht habe, ist diese Konstellation dort technisch nicht vorgesehen.  

 

Solange es zwischen der Forderung X und Y keinen inhaltlich zwingenden Zusammenhang gibt, würde ich getrennte Akten anlegen und diese getrennt bearbeiten.  

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
39 Mal angesehen

Hallo,

 

wie von Herrn Müller beschrieben, gilt das Merkmal "Gesamtschuldner" für das gesamte Konto. Es kann nicht auf einzelne Forderungen angewendet werden.

 

Für die Forderung Y müssen Sie einen zweiten Mahnbescheid beantragen.

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
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letzte Antwort am 29.01.2025 11:44:51 von Silvia_Kubisch
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