Überbrückungshilfe III Kosten Arbeitszimmer
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Wie werden Kosten für ein anerkanntes häusliches Arbeitszimmer bei den Fixkosten berücksichtigt?
In den FAQ zur ÜH III steht geschrieben:
In der Regel werden die Arbeitszimmerkosten nur einmal jährlich im Rahmen der Abschlusskosten ermittelt. Nehmen wir an, ich habe bestensfalls die AZ-Kosten 2019 (sofern diese Steuererklärung schon erstellt - ansonsten die aus 2018). Kann ich diese Jahreskosten einfach durch 12 teilen und in dem Fördermonat ansetzen? Obwohl das dem Zahlungs - bzw. Fälligkeitsprinzip widerspricht? Z.B. werden ja Hausversicherungen oft nur jährlich/halbjährlich gezahlt; der Heiztank vielleicht nur einmal im Jahr gefüllt...
Wie setzen Kollegen/Innen die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei den Fixkosten an?
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Das ist ja sowieso nur eine Planung, die endgültigen Kosten werden in der Schlussabrechnung angesetzt.
Also geschätzte Kosten für 2021 : 12 Monate.
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Danke für Ihren Input.
Und wie würden Sie es in der Schlussabrechnung ansetzen? Die Problematik bleibt ja die selbe: die Arbeitszimmerkosten werden nur jährlich ermittelt. Wie aufzuteilen?
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Das ist schwer zu sagen, da die FAQ‘s ständig geändert werden.
Die Kosten für das AZ werden eigentlich immer aus Vereinfachungsgründen jährlich ermittelt.
In den wenigsten Fällen schwanken die Kosten des AZ monatlich wesentlich. Das können nur Zinsen und laufende Abschläge sein.
Regelungen zur Schlussabrechnung gibt es noch nicht.
Also erst mal die Kosten zwölfteln.