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Authorisierung SRZ Zugriff

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letzte Antwort am 06.12.2019 12:53:20 von hans007
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hans007
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Hallo,

ich habe nun versucht an drei Stellen hierzu Auskunft zu bekommen. Die Bank sagt, sie weiß es nicht, da sie nur die Daten an DATEV übermittelt. Das Steuerbüro konnte keine konkrete Antwort geben und bei Datev hing ich 30 Minuten in der Warteschleife. Ich denke, es sollte nicht schwer zu klären sein.

 

Ich möchte meinem Steuerbüro lesenden Zugriff auf mein Geschäftskonto geben. Dies kann man mit der Bank vereinbaren ("Vereinbarung Teilnahme am beleglosen Datenaustausch per DFÜ unter Einschaltung von SRZ).

 

Nun gut. Die Frage ist wie ist geregelt, dass NUR mein Steuerbüro lesenden Zugriff darauf hat. In dem Antrag schreibt man nirgends hin, welches Steuerbüro zugreifen darf, um damit eine Autorisierung zu vergeben. 

 

Wie ist das organisiert? Ich will natürlich nicht, dass jedes Steuerbüro lesend zugreifen kann.

mehrkaffee
Fortgeschrittener
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Ich kenne das von Mandatsübernahmen, bei denen der ehemalige StB noch die Bankverbindung elektronisch eingelesen hatte.

 

Wenn man dann selbst versucht, abzurufen, kam (zumindest bislang) ein Hinweis von DATEV, dass ein anderer Berater (der ehemalige STB) noch Zugriff auf diese Bankverbindung hat.

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hans007
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Die Frage wäre wie dieser Zugriff organisiert ist, da in dem Bankantrag nichts davon steht, wer Zugriff hat.

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taxit
Aufsteiger
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Hallo,

 

imho gilt das first come, first serve-Prinzip: der StB generiert zusammen mit der Formularerstellung einen Datensatz, mit welchem die Bankverbindung im Datev-RZ dessen Beraternummer zugeordnet wird. Ein Zugriff mit einer anderen Beraternummer ist erst möglich, wenn der Erstregistrierer die Bankverbindung wieder freigegeben hat.

 

gruss rw

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hans007
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Hmm, danke für die Antworten soweit aber das klingt ja alles sehr vage. Müsste diese Angelegenheit nicht klar geregelt sein? Immerhin geht es um den Zugriff auf Kontodaten (wenn auch nur lesend).

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Michael-Renz
Experte
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Hallo hans007,

 

es ist tatsächlich so, dass die Bank die Daten an das Datev RZ liefert und dort die Daten über die Infos aus dem Einrichtungsprozess zu einer bestimmten Berater-/mandantennummer- 

Kombination zuordnet. Damit ist absolut sicher, dass nur dieser Berater die Daten auch sehen kann.

 

Wenn der Berater gewechselt wird, dann gehen diese Daten mit dem Wechsel mit.

 

Vage ist da m.E. Nichts.

 

Noch eindeutiger wird es, wenn Sie ihre Daten im s.g. Mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft auf ihre Unterberaternummer übertragen bekommen. Damit die Daten dann für den (jeweiligen) StB nutzbar sind, muss der allerdings die beim ihm gespeicherten Fibu und ggf. lohndaten ihres Unternehmens auch auf ihre Unterberaternummer „umziehen“.

 

Bisher habe ich noch nie erlebt, dass bei der Zuordnung Vank/Mandant/Berater was schiefgegangen wäre.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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ch_h_
Aufsteiger
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Der Weg ist der folgende:

 

Ihr Steuerberater richtet via Rechenzentrum Ihre Bankverbindung zum Abruf ein. In dem Zuge erzeugt der Steuerberater ein Formular für das SRZ-Verfahren, das Sie Ihrer Bank einreichen können (SRZ-Vereinbarung). Einige Banken nehmen das Formular, das vom Steuerberater erzeugt worden ist, andere bestehen auf ein bankeigenes.

 

Damit passiert im Rechenzentrum die Zuordnung Ihrer Bankverbindung zur Beraternummer Ihres Steuerberaters und zu Ihrer Mandantennummer. Abrufen kann Ihr Berater aber zunächst einmal nichts, weil ja von Ihnen noch keine Unterschrift vorliegt (SRZ-Vereinbarung).

 

Nach Vorliegen Ihrer Unterschrift unter der Vereinbarung bei Ihrer Bank wird das Rechenzentrum der Bank mit der Datenübermittlung an das Rechenzentrum der DATEV beginnen. Im Rechenzentrum der DATEV werden die Daten sofort der Beraternummer IHRES Steuerberaters zugewiesen, weil die Einrichtung dort bereits vorliegt. Ihr Steuerberater erhält von der DATEV darüber hinaus den Hinweis, dass für Ihre Bankverbindung erstmals Daten zum Abruf bereitstehen.

 

Antwort auf Ihre Frage also, wie Sie sicherstellen können, dass Sie mit Ihrer Unterschrift nicht dafür sorgen, dass ein ANDERER Steuerberater Ihre Daten erhält: Sie können es nicht sicherstellen, aber es ist in dem Prozess ausgeschlossen, dass es dazu kommt, weil Ihr Steuerberater schon für die Zuordnung gesorgt hat, BEVOR sie Ihrer Bank das OK gegeben haben.

 

Theoretisch gibt es m.E. eine Fallkonstellation, wo Ihre Daten bei einem fremden Berater landen könnten. Alle Punkte müssen erfüllt sein:

 

  1. Sie gehen in Eigeninitiative zu Ihrer Bank und bitten diese, via DRZ-Verfahren Ihre Daten an die DATEV zu senden, noch bevor Ihr Berater Sie darum gebeten hat. Das machen Sie auf einem Formular, das Ihre Bank Ihnen vorlegt, ohne dass Ihnen eines vom Steuerberater vorliegt.
  2. Ihr Steuerberater hat noch keinerlei Einrichtung für Ihre Bankverbindung vorgenommen.
  3. Ein fremder Steuerberater bekommt Wind von diesem Szenario, kennt Ihre Bankverbindung und richtet den Abruf ein (warum auch immer er das sollte).

 

In diesem Szenario würde die Sache aber sofort auffallen, wenn Ihr Steuerberater nun versucht, die Bankverbindung einzurichten. Der fremde, "böse" Steuerberater würde sofort auffliegen und die berufsrechtlichen Konsequenzen und sicherlich die für die DATEV-Mitgliedschaft sollten auf der Hand liegen.

 

Anders formuliert: normalerweise sind Ihre Daten erst im RZ der DATEV, lange nachdem IHR Steuerberater die Bankverbindung sich selbst zugeordnet und IHNEN das Formular (SRZ-Vereinbarung) mit Bitte um Unterschrift und Weiterleitung an Ihre Bank ausgehändigt hat. Und dann stellt sich die Frage einer falschen Zuordnung schon lange nicht mehr.

hans007
Beginner
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Nachricht 8 von 8
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Hallo ch_h_,

wunderbar erklärt. Ich dachte mir, dass es schlussendlich nicht wirklich ein vager Vorgang ist, aber als Techniker interessiert es mich schon wie genau dieser sensible Vorgang vonstattengeht und so richtig konnte es niemand erklären.

 

Vielen Dank

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letzte Antwort am 06.12.2019 12:53:20 von hans007
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