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Differenzbesteuerung Überbrückungshilfe

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letzte Antwort am 16.03.2021 15:30:05 von FeuerbacherM
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Namadi
Beginner
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246 Mal angesehen

Hallo weiß jemand ob der Umsatz in voller Höhe oder nur der Umsatz aus der Differenzbesteuerung bei dem Umsatz zur Überbrückungshilfe angesetzt wird?

FeuerbacherM
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
214 Mal angesehen

M.E. nur für Reiseleistungen eindeutig geregelt s. FAQ ÜH III 1.3 Fußnote 12 „Bei Reiseleistungen i.S.v.§25 UStG kann als steuerbarer Umsatz wahlweise auch der Umsatzerlös zugrunde gelegt werden, der vom LE an den Reiseveranstalter entrichtet wurde“. Würde ich dann bei anderen Differenzbesteuerungen analog anwenden....

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letzte Antwort am 16.03.2021 15:30:05 von FeuerbacherM
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