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Falsche Kontonummer in den Anträgen

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letzte Antwort am 12.03.2021 11:50:38 von jafrasch
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Arnd05
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Hallo Gemeinde,

tja, es ist tatsächlich passiert - und ich denke, nicht nur bei mir - es wurde eine falsche Kontonummer eingetragen.

Gemerkt wurde es erst zu einem Zeitpunkt, als ein Zurückziehen des Antrages nicht mehr möglich war.

Bei jeglichem Versuch, dieses Dilemma zu heilen, bin ich bisher gescheitert.

 

Kann jemand einen Erfahrungsbericht beisteuern, wie eine Änderung der Kontoverbindung erzielt werden kann????

 

Jetzt schon mal ganz heissen Dank für Lösungsansätze.....

 

Arnd

andrereissig
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Nachricht 2 von 21
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Leider haben Sie nicht erwähnt, für welche Antragsart Sie die Änderung vornehmen wollen.

 

Für die Überbrückungshilfe II gibt es die Möglichkeit im bewilligten Antrag unter dem Punkt "Aktionen" über die Option "Frage an Bewilligungsstelle" und "Kontoverbindung berichtigen".

 

Unglücklicherweise gibt es diese Option für November- und Dezemberhilfe (noch?) nicht. Hier bleibt Ihnen nur der Kontakt über die Servicecenter unter Angabe der Antragsnummer - leider ohne Erfolgsgarantie.

Live long and prosper!
gibma
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Nachricht 3 von 21
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Es erfolgt offensichtlich ein automatischer Abgleich mit den beim FA hinterlegten Daten. Wenn diese nicht übereinstimmen, bekommt man folgende Rückfrage (hier ÜH2):

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Plausibilitätsprüfung Ihres Antrags sind folgende Fragen aufgetreten:

Beim Datenabgleich mit der Bayerischen Finanzverwaltung ist aufgefallen, dass die im Antrag angegebene IBAN nicht mit der beim Finanzamt hinterlegten IBAN übereinstimmt. Gemäß den Programmbedingungen der Überbrückungshilfe darf zur Auszahlung des Förderbetrages ausschließlich die Kontoverbindung des Antragsstellers verwendet werden, die beim zugehörigen Finanzamt hinterlegt ist. Wir bitten Sie, uns die beim Finanzamt hinterlegte Kontoverbindung mitzuteilen und uns einen Kontoauszug zukommen zu lassen, der eine Buchung zwischen dem Antragsteller und dem Finanzamt belegt (nicht älter als 1 Jahr), die Steuernummer und den Firmennamen/Namen des Antragstellers ausweist. Alternativ können Sie uns ein Dokument des Finanzamts mit Angabe der hinterlegten IBAN, Steuernummer und Firmennamen/Namen des Antragsstellers zukommen lassen (IBAN muss vollständig erkennbar sein).

Arnd05
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stimmt, sorry, es ging um NH/DH.

 

besten Dank schon mal für die Lösungsansätze....

oliverstippe
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Habe hier den gleichen Fall für die Novembehilfe.

 

Leider wurde mir erst nach der Abschlagszahlung seitens des Mandanten mitgeteilt, das die Bankverbindung nicht mehr gültig ist.

 

Nach einem Telefonat mit der Hotline des Bundes wurde ich an die Bewilligungsstelle (Bezirksregierung Arnsberg) verwiesen.

 

Hier geht es wohl nur per Mail. Dreimal habe ich den Sachverhalt per Mail geschickt. Keine Reaktion.

 

Ich habe versucht, den Antrag zurückzuziehen, war aber zu spät.

 

In meiner Not, der Bewilligungsbescheid war nun auch da, habe ich einfach einen zweiten Antrag gestellt. 

 

Daraufhin kam im Portal die erwartete Rückfrage. Ich habe den Sachverhalt dann nochmals per Antwort im Portal geschildert und hoffe, die Sache nun zu klären. Da war am Montag. Mal schauen....

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mehrkaffee
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Wo wir gerade bei dem Thema sind:

 

hat jemand Informationen darüber, ob es eine Funktion für Änderungsanträge für die November- und Dezemberhilfe für durch prüfende Dritte gestellte Anträge geben wird? (Wie bei der Überbrückungshilfe 1, die ja auch auf der Fixkostenhilfe basiert).

 

Hintergrund:

 

 

Es gibt im Rahmen der Schlussabrechnung bei der Überbrückungshilfe I keine Nachzahlungen (mehr Geld) an Antragssteller.

 

 

Das ist bei der Überbrückungshilfe II anders:

  • Betriebliche Fixkosten:Der prüfende Dritte übermittelt zudem die endgültige Fixkostenabrechnung an die Bewilligungsstellen der Länder. Sollten die tatsächlichen förderfähigen Kosten niedriger ausfallen als die prognostizierten Kosten (Höhe der Gesamtkosten), sind ggf. bereits ausgezahlte Zuschüsse für den betroffenen Fördermonat zurückzuzahlen. Sollten die tatsächlichen förderfähigen Kosten höher ausfallen als die prognostizierten Kosten (Höhe der Gesamtkosten), erfolgt auf entsprechenden Antrag eine Nachzahlung für die 2. Phase der Überbrückungshilfe.

 

 

Bei der November/Dezemberhilfe klingt der Text im FAQ wie bei der Überbrückungshilfe 1 (keine Nachzahlung in der Schlussabrechnung):

 

  • Umsatz im Vergleichszeitraum: Sofern zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine endgültigen Umsatzzahlen für den Vergleichszeitraum vorlagen, werden auch diese im Rahmen der Schlussabrechnung durch einen prüfenden Dritten an die Bewilligungsstellen der Länder übermittelt. Sollte der tatsächliche Vergleichsumsatz geringer ausfallen als der bei der Antragstellung angegebene Vergleichsumsatz, wird die Höhe der Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe entsprechend nach unten korrigiert. Sollte der tatsächliche Vergleichsumsatz höher ausfallen als bei der Antragstellung angegeben (zum Beispiel aufgrund einer nachträglichen Berichtigung der Umsatzsteueranmeldung), bleibt die Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe unverändert.

 

 

Das würde nach dem jetzigen Stand bedeuten:

 

Überbrückungshilfe 1 -> Nachbesserung war über Änderungsantrag möglich

 

Überbrückungshilfe 2 -> Nachbesserung wird über Schlussabrechnung möglich

 

Nov/Dez-Hilfe -> für prüfende Dritte KEINE Nachbesserung nach erstmaliger Antragsstellung!

 

 

Wer jetzt sagt: Ziehen Sie den Antrag auf Nov/Dez-Hilfe doch zurück... Das geht nicht mehr, sobald Abschlagsbescheide vorliegen. Und die kommen mittlerweile innerhalb von nicht mal 24h. Im Portal steht zwar noch "Antrag zurückziehen" (Vorfreude), aber wenn das versucht kommt die Meldung "zurückziehen nicht möglich" (Ernüchterung).

 

Nur mal so um auch den Frust zum Ende der Woche loszuwerden... 😵🦄💩

 

 

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andrereissig
Allwissender
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Nachricht 7 von 21
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@mehrkaffee  schrieb:

(Wie bei der Überbrückungshilfe 1, die ja auch auf der Fixkostenhilfe basiert).


Achtung! Um Verwirrung zu vermeiden: Die Überbrückungshilfe I basiert NICHT auf der Fixkostenhilfe, sondern ist eine Kleinbeihilfe. Nicht verwechseln!

Live long and prosper!
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LeFin14
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Haben Sie mittlerweile eine Reaktion auf den zweiten Antrag erhalten? Habe nämlich leider das gleiche Problem.

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oliverstippe
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@LeFin14 Leider bisher keine Reaktion.

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LeFin14
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Scheinbar sind die Bewilligungsstellen genauso hilflos, wie man selbst ist. Siehe folgenden Text vom Support:

 

Eine Änderung der Kontonummer von bereits durch prüfende Dritte gestellten Anträgen ist derzeit nicht möglich. Die Priorität liegt auf der schnellen Auszahlung der korrekt gestellten Anträge.

 

Sie können jedoch die Anträge wie folgt zurückziehen:

 

1) Das Zurückziehen von eingereichten Anträgen ist nun bedingt möglich. Dies gilt nur für Anträge, die den Vorgangstatus „Beantragt“ haben und noch nicht in Bearbeitung bei der Bewilligungsstelle oder final beschieden oder aus BaWü sind. Anträge, die Sie zurückziehen können, finden Sie nach dem Login auf https://antrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de auf der Seite „Überblick“ in der „Antragliste“. In der Zeile des entsprechenden Antrags steht in der Spalte ganz rechts „Zurückziehen“.

2) Klicken Sie auf „Zurückziehen“, um zu beginnen.

3) Es öffnet sich ein Dialogfeld im Browserfenster. Geben Sie hier bitte den Grund ein, warum Sie den Antrag zurückziehen möchten.

4) Klicken Sie auf den Button „Bestätigen“.

5) Der Antrag wurde nun zurückgezogen und wird entsprechend in der Antragsliste aufgeführt.

6) Nach dem Zurückziehen des Antrags kann für den/die entsprechenden Antragsteller/in ein neuer Antrag gestellt werden.

 

Für Fälle, in denen eine komplett falsche Nummer eingegeben wurde und die Überweisung deshalb fehlgeschlagen ist, ist beabsichtigt, auf technischem Wege Abhilfe zu schaffen. Dies wird jedoch voraussichtlich erst im Laufe des Februars 2021 der Fall sein.

oliverstippe
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@LeFin14  schrieb:

 

Für Fälle, in denen eine komplett falsche Nummer eingegeben wurde und die Überweisung deshalb fehlgeschlagen ist, ist beabsichtigt, auf technischem Wege Abhilfe zu schaffen. Dies wird jedoch voraussichtlich erst im Laufe des Februars 2021 der Fall sein.


Danke. Mit der Info kann ich doch arbeiten. Mal abwarten, was wann passiert. 🙂

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Arnd05
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....ich habe inzwischen eine Rückfrage über das Portal erhalten und dort darauf geantwortet; das war aber erst gestern.

Habe dann entsprechend geantwortet aber bis jetzt noch keine weitere Rückmeldung.

....und ja klar: die Problemstellung gilt nur für Anträge, die nicht zurückziehbar sind; ansonsten wäre es ja einfach zu regeln......

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oliverstippe
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So, gerade habe ich Rückmeldung über das Portal erhalten, die ich Euch nicht vorenthalten möchte.

 

Sehr geehrter Herr Stippe,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Mir liegt nur die Korrespondenz aus diesem Antrag vor.

Der falsch gestellte Antrag (AWHR1XXXX, aufgrund einer falschen IBAN) wurde jedoch leider fälschlicherweise auch bewilligt.
Wir werden dies intern klären und den aktuellen Antrag (AWHR1XXX) nun bewilligen.


Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bezirksregierung Arnsberg

------------------------------------------------

War dann im Ergebnis doch nicht verkehrt, die Novemberhilfe nochmals zu beantragen.

 

Arnd05
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tja, ganz aktuell von heute mein Fall:

 

mail und Anruf gleichzeitig von der zuständigen Bezirksregierung hier in NRW.

Hinweis darauf, dass ab sofort im Rahmen des Fachverfahrens die Bankverbindungen geändert werden können; link zur Publikation mit Seitenangabe dabei.

"Angeblich" existiert ein Menuepunkt: Kontoverbindung berichtigen" (screenshot dabei).

Ich frohlocke.......

 

Gehe in den Antrag; Aktionen.....und....uuups:

 

dort, wo der Menuepunkt "Konto....." existieren sollte, ist bei mir lediglich die Menuepunkte "Aktualisieren" sowie "Antrag berichtigen" zu finden.

 

Anruf bei der BR: Oh, wieee???, hmmm???, da muss ich mal mit der IT reden, ich melde mich gleich zurück.

 

Das war gegen 9 Uhr heute morgen, seitdem ruht der See still.

 

Derzeitiger Plan B für mich ist, den Antrag zu ändern, irgendwo die Fördersumme um einen Cent zu erhöhen, in dem Zusammenhang auch die Kontoverbindung ändern und hoffen, dass es passt.

 

....darf ich in die Runde fragen, ob jemand von Euch diesen Menuepunkt "Kontoverbindung ändern" findet ?????

...ach ja: Novemberhilfe !!!

 

Besten Dank schon mal für Eure Rückmeldung

andrereissig
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Ich glaube, da wurde in der Hotline etwas verwechselt.

 

Die Option "Kontoverbindung ändern" gibt es bisher nur in der Überbrückungshilfe 2 - siehe Screenshot.

 

Das hat bei NovH und DezH bisher noch nie über das Portal funktioniert.

 

Da scheint aktuell aber ohnehin etwas im Argen zu sein, denn plötzlich kann man laufende Anträge nicht mehr zurückziehen - gestern war das noch möglich.

Live long and prosper!
Arnd05
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So, Neuigkeiten:

 

Aus der

Kurzanleitung zur Erstellung eines Änderungsantrags

Hinweis: Ein Änderungsantrag kann nur gestellt werden, wenn zuvor ein Erstantrag bereits bewilligt bzw. teilbewilligt wurde. Der Antrag richtet sich an diejenigen, die (nachträglich) eine Erhöhung des Förderbetrags beantragen oder eine Änderung ihrer Kontoverbindung mitteilen wollen.

 

...der letzte Halbsatz scheint da neu eingefügt zu sein; man kann also einen Änderungsantrag (Achtung, nur einmal) stellen OHNE dass eine Erhöhung des Förderbetrages vorliegen muss.

So zumindest die Aussage meines Ansprechpartners bei der BR.

 

Bin gespannt, ob es klappt.......

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LeFin14
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Dieses Thema treibt mich wirklich noch in den Wahnsinn!

 

Bankverbindung wurde schon lange angepasst ... restliche Zahlung war dann auch Wochen später erfolgreich. 

Keiner von denen ist aber in der Lage Teil 1 noch einmal anzustoßen. 

Aussage: Antrag stellen. 

Man bekommt nur leider keine konkrete Antwort, wie und wo das erfolgen soll. 

Suche weiterhin Passierschein A38 😉

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oliverstippe
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@LeFin14  schrieb:

 

Keiner von denen ist aber in der Lage Teil 1 noch einmal anzustoßen. 

 

Was ist mit Teil 1 gemeint? Überbrückungshilfe I?

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martin65
Meister
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Nachricht 19 von 21
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Den Fall habe ich bei ÜH III im RP Köln.

 

Ich habe dorthin telefoniert. Mir wurde gesagt abwarten; es wird eine Korrekturmöglichkeit kommen. Entweder 

 

a) den Antrag zurückziehen (und neu erstellen) oder 

b) Änderungsmöglichkeit der Kto.Nr. selbst.

 

da der Staat aber anscheinend die Auszahlungs-Kto.'n nicht kontrolliert, kann auch kein Fehler festgestellt und damit keine Rückfrage gestellt werden (mein Eindruck).

 

Allerdings sei in meinem Fall ein Hinweis hinterlegt worden, damit bei Antragsbearbeitung der Fehler auffallen müsste. Das ist jetzt 2 Wochen her und bisher keine Reaktion. Vielleicht steht die Mandantin und ich jetzt unter Verdacht betrogen zu haben 😉

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Uwe-Weber
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Hatte bei der Novemberhilfe per Mail die Bankverbindung geändert.

 

Heute kam das:

 

der Antrag ist komplett ausgezahlt wurden und die Restsumme wurde auf die geänderte Bankverbindung überwiesen.

Leider ist die Abschlagszahlung, welche sofort nach Eingang des Antrages ausbezahlt wurde, auf die fehlerhafte Bankverbindung überwiesen wurden.

Leider ist es technisch noch nicht möglich, diese Zahlung erneut zu veranlassen. Wir können Ihnen aber versichern, dass alle Beteiligten an einer schnellen Lösung arbeiten und eine erneute Auszahlung der Abschlagszahlung stattfinden, sobald dies möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

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jafrasch
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Musste letzte Woche auch heftig den Kopf schütteln:

 

Rückfrage der Bewilligungsstelle (genauer des Finanzamtes; die können wohl auch auf das Portal):

Laut der Prüfung stimmt die Bankverbindung nicht. Ich sollt doch bitte die korrekte BV prüfen und belegen. Ich bin stutzig. Der Mandant hat nur eine Bankverbindung. Seit Jaaaaaahren. Und das FA bucht da auch fleißig ab.

Also das denen mittgeteilt und sicherheitshalber eine Kopie des Bankbelegs der letzten Abbuchung des FA beigefügt. Entsprechend geschwärzt natürlich. 

 

Eine halbe Stunde später war der Abschlagsbescheid da. 

 

Mich wundert nicht, dass das System ausgenutzt wurde, wenn man noch nicht mal in der Lage ist die korrekten Angaben zu bestätigen...

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letzte Antwort am 12.03.2021 11:50:38 von jafrasch
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