Guten Morgen,
vor einigen Jahren war ich per Servicekontakt mit Datev in Kontakt wegen der fehlenden Möglichkeit, die Geburtstage der Mandanten und ihren Ehegatten, Kindern... in die heutigen Terminen zur Überwachung integrieren zu können.
Man sagte mir damals, dass dieser Wunsch von anderen bisher noch nicht geäußert wurde (was ich mir wirklich nicht vorstellen kann), man es aber an die Entwicklung weiter gibt.
Passiert ist bisher nichts. Ich verstehe nicht, dass es nicht möglich ist, dies umzusetzen.
Die Daten sind doch im Programm enthalten und als eines der führenden Software-Unternehmen sollte man doch solche Kleinigkeiten, die für uns Kunden aber eben keine Kleinigkeiten sind, lösen können. Oder liege ich da falsch?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass nur ich immer und immer wieder vor diesem Problem stehe.
Klar, ich kann mir über die Auswertung eine Liste generieren. Aber das ist in Zeiten von digitalem Arbeiten, vor allem aktuell im Homeoffice, keine Alternative! Auch das Importieren in Outlook nicht, das setzt immer und immer wieder die Überarbeitung (z.B. bei Tod eines Mandanten, Mandatsende, Neumandat) voraus.
Gibt es hier noch weitere Kollegen, die immer wieder mit diesem Problem konfrontiert sind?
Viele Grüße von Mittelrhein
Claudia
Der Grund dafür, daß es diese Funktion vermutlich nicht geben wird, ist die DSGVO:
https://www.kliemt.blog/2019/10/22/herzlichen-glueckwunsch-zum-datenschutzverstoss/
https://www.datenschutz.org/geburtstagsliste-dsgvo/
https://www.rae-geisler-franke.de/fileadmin/dokumente/newsletter.pdf
https://www.datenschutz-notizen.de/eine-einfache-geburtstagsliste-doch-nicht-so-einfach-3624651/
Diese Kommentare beziehen sich zwar hauptsächlich auf Mitarbeiter, aber bei Mandanten/Kunden ist der Sachverhalt gleich. Wenn man die Daten zu einem anderen Zweck verarbeitet, als für die originäre Tätigkeit der Steuerberatung erforderlich ist, muss der Betroffene dieser Verarbeitung ausdrücklich zustimmen.
Das kann ich mir nicht vorstellen und wäre in meinen Augen nur eine Ausrede.
Jeder Mitarbeiter kann jederzeit die Mandatendaten einsehen., Ich kann mir jegliche Art von Geburtstagslisten über die Auswertung erzeugen lassen, in Excel exportieren und in Outlook importieren.
Aber dass die Geburtstage automatisch in den Terminen erfolgt soll dann gegen die DSGVO verstoßen?
Dann müsste man auch die o.g. Möglichkeiten einstellen.
Mir wurde damals gesagt, dass es an der Software liegt und es keine Schnittstelle zwischen den Daten gibt. Von DSGVO war da keine Rede sondern nur davon, dass bisher auch noch niemand dies angefragt hätte.
Jeder kann die vorhandenen Daten auswerten wie er will. Geschieht in eigener Verantwortung.
Die Frage ist, ob die DATEV die offensichtlich knappen Programmierressourcen nutzen soll, um diese Funktion im DAP einzubauen.
Meine Meinung speziell zu dieser Funktion: Ich brauche sie nicht. Der Grund wurde schon dargestellt.
Generell:
Vermutlich werden in der aktuellen EO keine neuen Funktionen mehr kommen, die Weiterentwicklung ist eingestellt. Es wird aber irgendwann EO-Next kommen (Cloudbasierte EO; so 2025 - 2031). Wenn genügend Anwender diese Funktion über Servicekontakte oder Ideas (falls möglich) fordern... wer weiß.
@claudia1608 schrieb:
Aber dass die Geburtstage automatisch in den Terminen erfolgt soll dann gegen die DSGVO verstoßen?
Ich bin kein DSB, aber wenn ich mich recht erinnere, ist genau das der Unterschied.
Fall A:
Sie haben Unterlagen vom Mandanten auf dem Tisch liegen und sehen zufällig, daß der Mandant Geburtstag hat und rufen ihn an = kein Problem.
Fall B:
Sie nutzen ein Tool, welches Ihren Bestand analysiert, um eine Liste zu erstellen: Grund für die Verarbeitung mitsamt Zustimmung des Mandanten muss vorliegen.
Der Mandant hat Ihnen die Zustimmung aber nur für die Verarbeitung im Rahmen Ihrer Beratertätigkeit gegeben und sie würden die Daten mit dieser Verarbeitung zweckentfremden.
Daher: Fall A okay, Fall B böse.
Aber vielleicht kann ja ein DATEV-DSB mal etwas dazu sagen.
@noescher schrieb:Jeder kann die vorhandenen Daten auswerten wie er will.
Oha! Das wird ein DSB vermutlich anders beurteilen.
Guten Morgen,
aber Fall B ist doch möglich über das Auskunftssystem. Dann dürfte das ja auch nicht gehen.
Aber warten wir mal ab, ob die Profis dazu was sagen können 🙂
@andrereissig schrieb: Oha! Das wird ein DSB vermutlich anders beurteilen.
Der DSB hat beratende Funktion. Jeder Verantwortliche kann seine Daten nutzen wie er will. Also auch auswerten wie er will. Dass dadurch gegen Gesetze/Verordnungen oder sonstiges verstoßen wird, ist oftmals selbstredend.
@claudia1608 hat nur angefragt, warum die Funktion in Heute nicht da ist, wo doch Auswertungen über die Auswertungstools möglich sind. Auf diese Möglichkeit bezieht sich meine Aussage.
vielleicht Hilft Ihnen DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1036332 weiter.