Hallo Community,
gibt es kleine Kanzleien oder allein arbeitende Steuerberater, die darüber nachdenken, die Feststellungserklärungen/ Grundsteuerreform komplett auszulagern und einem Unternehmen hierzu den Auftrag zu erteilen? Ich arbeite komplett alleine und habe bereits einige Angebote erhalten. Ist das überhaupt praktikabel bzw. seriös? Gibt es Empfehlungen und dahingehend auch Kooperationen, die von Datev unterstützt werden?
Ich glaube leider nicht, dass ich zeitlich diesen Aufwand bewältigen kann neben allen anderen Corona-Lasten etc.
Wem geht es genauso?
Kategorie "Allgemein" nachträglich ergänzt.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
29.04.2022
14:41
zuletzt bearbeitet am
04.07.2022
10:37
von
Dirk_Jendritzki
Hallo @stbstoll,
Sie sind keines Falls alleine mit dieser Frage / dem Problem.
Die **Werbung entfernt** bietet unter dem Produkt **Werbung entfernt** aktuell bereits eine Lösung für Endkunden an und wird auch in naher Zukunft als Dienstleister für Steuerberater wie Sie gerne die Übernahme der Erklärung für deren Mandanten anbieten.
stay tuned for more 🤓!
Werbung entfernt, bei Interesse PN nutzen.
... eines der Portraitfotos hat einen guten Wiedererkennungswert 😉
... witzig finde ich folgende Formulierung:
Wir garantieren dir, uns ausschließlich auf die Grundsteuer zu konzentrieren und dass wir keinesfalls die Absicht haben, deine Mandanten abzuwerben.
... wusste bis jetzt nicht, dass man auch fehlende Absicht garantieren kann 😎
Ist das dann eine Art "Letter Of No Intent" ?
Die GmbH scheint einen Raketenstart hinlegen zu wollen ("nomen est omen")
Ach Herr Vogtsburger,
da kann ich nur sagen abwarten und Teetrinken. Hab mir das gerade mal angesehen und dachte sieh an sieh an , da ist doch ein Partner von megra und da arbeitet doch Daniel.
Ich selbst denke hier in Ba-Wü hält sich der Erfassungsaufwand stark in Grenzen und ob da wirklich ein Massengeschäft das sich lohnt (muss ja die Erwartungshaltung von rocket... GmbH sein, da wäre ich mir nicht so sicher, zumal ich davon ausgehe dass die großen Objekte von den Hausverwaltungen erklärt werden, dann relativiert sich so etwas und welcher Mandant möchte nun auf die bewährte Beratung seines STB verzichten und nur wg. der Grundsteuer zu rocket switchen.
Aber im Moment kommen viele solcher GmbH - siehe z.Bsp. Felix1 die einfache Steuererklärung -macht zumindest mehr Werbung als Klartax und hat wenn ich das jetzt noch richtig im Kopf habe im ersten Jahr einen kleinen Verlust von ca. 1 Mio Eur erwirtschaftet. Man kann auch mit Big Denken richtig viel Geld versenken.
Schönes Wochenende.
... beim Webdesign und bei manchen Aussagen dieses Anbieters (oder sind es gar 12 oder 13 Anbieter ?) ist jedenfalls noch Luft nach oben ...
... also ich werde Ihren Rat befolgen , @bodensee , und erst man warten und 'Tee' trinken 😉
Mich würde es auch nicht überraschen, wenn kurz vor dem START-Termin für die Übermittlung der Feststellungserklärungen die Termine nochmal um einige Monate verschoben werden.
😎(Spoiler können Spuren von Ironie, Witz und Unwitz enthalten)
... 'witzig' finde ich, dass eine*r unter den 12 (oder 13) Gerechten mit "schwäbischem Charme "wirbt, an anderen Stellen des globalisierten Netzes schon seit langem mit "schwäbischem Scharm"
Ich muss mal eine Bildungsreise machen, um diesen "schwäbischen Charme" oder "schwäbischen Scharm" live zu erleben 😉
... oder gleich eine Tour durch die Bundesrepublik, um die kleinen aber feinen regionalen Unterschiede zu erleben 😉
... vielleicht beauftragt man dann ja die Feststellungserklärungen "im kühlen Norden" oder "auf der Rauhen Alb" oder bei den "derben Bayern" oder "im symbadischen Kaiserstuhl" ...
... RLP hat jetzt tatsächlich damit begonnen, die Datenstammblätter zu den jeweiligen Einheitswert-Aktenzeichen zu versenden ...
... schon mal nicht schlecht ...
... mal sehen, ob bei den anderen Bundesländern, die mich noch interessieren, noch etwas Nützliches kommt, ohne 'Klimmzüge' machen zu müssen
... bei den Bundesländern, die mich nicht 'tangieren', ist es mir momentan egal 😉
... und habe gleich auf dem ersten von der Finanzverwaltung zugesandten "Datenstammblatt" einen dicken Fehler gefunden, zu Ungunsten des Grundstückseigentümers
(der Miteigentumsanteil an einem Flurstück wird mit 1/1 angegeben anstatt mit 1/10)
... also sollte man das Bruchrechnen doch nicht gleich nach der Schulzeit aus dem Gedächtnis löschen. Zum Glück hatte ich das vergessen zu löschen 😉
... 'witzig' ist, dass bei Land- und Forstwirtschaft diese "Datenstammblätter" erst im August kommen sollen. Vielleicht kommen sie aber auch erst nach Ablauf der Abgabefrist 😅
... das kann ja noch heiter werden (oder wolkig) ...
Danke für Ihr feedback! Ich werde also auch erstmal abwarten, ob der Aufwand nicht doch irgendwie für mich machbar ist. Frist ist ja erst Ende Oktober. Wer weiß, was bis dahin noch alles an Änderungen, Fristverlängerungen etc. kommt....
Ich fand die Angebote der Komplettübernahme Grundsteuern bisher auch alle etwas unseriös und hab deswegen gezögert.
... bei so manchen Anbietern von 'Grundsteuer-Lösungen' denke ich unwillkürlich an die industrielle Fischereiwirtschaft und an deren Schleppnetze.
Erst mal alles einsammeln, was sich so bewegt, dann die Edelfische herauspicken und den Rest als Beifang in die 'Futtermittelproduktion' geben oder zurückgekippt in's Meer
z.B. wird beim selben Anbieter geworben mit
... und an anderer Stelle mit:
... es werden 'schöne' Bruttopreise aufgerufen, die zu 'unschönen' Nettopreisen führen 😉
... es werden alle Bundesländer 'über einen Kamm geschert', obwohl es ja sehr unterschiedliche Modelle mit sehr unterschiedlichem Aufwand gibt
... etc, etc.
... bin etwas ratlos bei diversen Ratschlägen ...
... mich würde interessieren, ob in anderen Bundesländern (außer in RLP) tatsächlich keine Stammdaten zu den Einheitswert-Aktenzeichen der jeweiligen Grundstücke an die Grundstückseigentümer versandt oder auf anderem Weg bekanntgegeben werden
Bisher sind mir solche "Datenstammblätter" nur aus RLP über den Weg gelaufen ... ähm ... auf den Tisch geflattert
... das ist nämlich tatsächlich eine gute Hilfe im Datendschungel, durch den sich auch die Finanzbeamten quasi 'mit der Machete' durchkämpfen müssen, wie sich schon konkret gezeigt hat.
... und wer (zu) spät kommt, den bestraft vermutlich die Telefon-Warteschleife ...
mal eine andere Frage:
Wie sieht es aus, wenn der Mandant kündigt und "seine Daten" aus dem Grundsteuerportal haben möchte. Wie habt ihr das vertraglich geregelt, ich würde es gern ausschließen bzw. darauf hinweisen, dass es nicht möglich ist, oder?
Ich habe mich noch nicht ausführlich damit beschäftigt.
Aber ein Löschen ausschließen ist auf jeden Fall ein Verstoß gegen die GOBD. Und warum soll ein Löschen ausgeschlossen werden, damit würden die Daten im Zweifel unendlich in der Datenbank schlummern.
Das Recht des Mandaten zu einem anderen STb zu wandern der nicht mit der Datevlösung arbeitet oder ganz ohne STB ist ihm unbenommen und dann kann er zwingend die Löschung verlangen. Ansonsten machen Sie sich da wäre ich mir ziemlich sicher Schadensersatzpflichtig.
Und aus diesen Gründen dürfte solch eine Vereinbarung nichtig sein.
Ich habe zwei Schreiben zu einem kleinen, verpachteten Acker und einem kleinen Stück Wald, von dem ich nicht genau weiß, wo es liegt, unter der Überschrift
Landwirtschaftlicher Betrieb
bzw.
Forstwirtschaftlicher Betrieb
von einem FA in NRW erhalten. Mein im selben Kreis gelegenes Einfamilienhaus (ca 500m vom FA entfernt) läuft noch unterhalb des Radars.
Ich habe das FA davon unterrichtet, daß es sich keineswegs um "Betriebe" handelt.
Wenn die Grundstücke zu einem L+F Betriebsvermögen gehören, laufen doch die Pachteinnahmen und L+F- Einkünften.... Die Anfragen habe ich hier seit geraumer Zeit andauernd....
Sie gehören mE nicht zu einem Betriebsvermögen.
Der Acker bringt 100 Euro Pacht, der Wald kostet 9 Euro Genossenschaftsgebühr.
Es gibt keinen Betrieb, das ist "Vermögens"verwaltung.
@petermäurerBitte nicht L+F Vermögen nach Ertragsteuer mit L+F Vermögen nach BewG verwechseln. Was nach BewG L+F Vermögen ist steht in § 232 BewG. Dazu gehören auch landwirtschaftliche Flächen die entragsteuerlich schon längst Privatvermögen sind.
Mein Exemplar des BewG endet mit §205. Man lernt eben täglich dazu. [das hatte ich vorgestern schon einmal geschrieben 😀]
Danke für den Hinweis. Mein Gefühl, daß die Grundsteuerreform ein Trojanisches Pferd ist, verdichtet sich.
@petermäurer schrieb:Mein Exemplar des BewG endet mit §205. Man lernt eben täglich dazu. [das hatte ich vorgestern schon einmal geschrieben 😀]
Danke für den Hinweis. Mein Gefühl, daß die Grundsteuerreform ein Trojanisches Pferd ist, verdichtet sich.
Dann fehlen Ihnen ja nur gut 60§§, damit Sie nicht alles auf Papier brauchen 😄
BewG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
Stellt sich die Frage was wohl im Bauch des trojanischen Pferdes sitzen mag.
@bodensee schrieb:
[...] stellt sich die Frage, was wohl im Bauch des trojanischen Pferdes sitzen mag [...]
... egal ob Odysseus im Bauch sitzt oder nicht, eine Odyssee wird die Grundsteuerreform auf jeden Fall
... und getäuscht wird man ja von den diversen "Grundsteuer-Lösungen" ringsherum auch
... es ist nicht das drin, was drauf steht 😎
... insofern finde ich die Metapher mit dem Trojanischen Pferd ganz passend 😉
... es würde mich interessieren, ob Sie es jetzt völlig überraschend doch mit Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieben zu tun haben, bei denen dann auch so 'schöne' Themen wie "Betriebsaufgabe", die Frage, ob "Private Verpachtung" ja/nein, die Überführung von Betriebsvermögen in das Privatvermögen, "Veräußerungsgewinne", "Wertsteigerungen" etc. 'in's Spiel' kommen.
Die geringe Pacht ist keine Garantie für 'geringen' Ärger und Aufwand 😎
@vogtsburger schrieb:
... es würde mich interessieren, ob Sie es jetzt völlig überraschend doch mit Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieben zu tun haben, bei denen dann auch so 'schöne' Themen wie "Betriebsaufgabe", die Frage, ob "Private Verpachtung" ja/nein, die Überführung von Betriebsvermögen in das Privatvermögen, "Veräußerungsgewinne", "Wertsteigerungen" etc. 'in's Spiel' kommen.
Die geringe Pacht ist keine Garantie für 'geringen' Ärger und Aufwand 😎
Das ist ein Grieche im Pferd. Tatsächlich halte ich aber einen anderen Griechen für wahrscheinlicher&bedrohlicher:
Ich besitze seit einigen Jahren ein (vermietetes) Haus in NL (das ist das Land, wo man freitags um 13 Uhr den Notarvertrag unterschreibt und am folgenden Montag um 11 im Grundbuch steht).
Jedes Jahr im Februar oder Januar erhalte ich ein Schreiben der Stadtverwaltung, in der mir mein WOZ
https://www.kadaster.nl/situaties/woning/woz-waarde
=Immobilienwert mitgeteilt wird, der nach Auskunft von Niederländern nicht allzu weit vom Verkehrswert abweicht. Ausgehend vom WOZ wird die Grundsteuer etc. berechnet.
Es gibt auch keine "Anlage V" in NL. Private Vermieter zahlen Steuer auf eine fiktive Miete von 4% des WOZ, abzüglich 30% Kosten. Absetzen kann man nichts, abgesehen von Darlehenszinsen.
[ist mE nicht ideal, aber das gehört nicht zum Thema].
Also weiß der (niederländische) Staat nicht, wie groß das Haus ist, wie viele Menschen dort wohnen und was als Miete gezahlt wird. My Home is my Castle.
Durch die Fragebögen zur Grundsteuereform dringt der Staat tief in die Häuser ein, kann beispielsweise feststellen, wo "Platz" ist ...
Wenn es um "gerechte" Steuern gegangen wäre, hätte man mit wenig Aufwand ein WOZ-ähnliches System schaffen können.
Das kann ich 1:1 bestätigen! L+F ist sehr umfangreich und die Mandanten immer wieder aufs Neue überrascht, was sie bei einem Ackerverkauf steuerlich erwartet...:) Schwierig ist eigentlich die Beurteilung, was alles zum BV der L+F gehört, da es teilweise über Generationen weitergegeben wurde und keiner der Mandanten weiß, welche und wieviel Grundstücke eigentlich zum BV gehören. Die Bewertung hierzu wird sicherlich spannend....
Das gibt es durchaus. Die Seite www.einfach-grundsteuer.de bietet hierfür eine einfache und kostengünstige Lösung.
Gruß
... inzwischen tummeln sich viele 'Grundsteuer-Lösungen' im 'Fischernetz' des Internets
... "gut" und/oder "günstig" ...
... "einfach", "einzigartig" und/oder "genial" oder genial daneben ...
... "smart" und/oder "digital" oder analog/digital ...
Manche Anbieter glauben sogar den Zeitaufwand und die Kosten für diejenigen zu kennen, die die Feststellungserklärung in Eigenregie per ELSTER übermitteln wollen
oder schätzen die Preise der 'normalen' Steuerberater
Beispiel mit geschwärztem Produktnamen. Ich will ja schließlich keine 'Schleichwerbung' machen 😎
Hoffentlich kennen alle diese Anbieter auch den § 87d Abs. 2 AO.
@andreasgiebel schrieb: [...] § 87d Abs. 2 AO [...]
... in diesem Punkt hätte ich jetzt keinen 'casus knacksus' gesehen
... aber es gibt in diesem 'Geschäftsfeld' eine ganze Reihe von 'Knackpunkten'
... mich stören in erster Linie die 'Waschmittel-Werbetexte' und die 'Bauernfängerei' bei manchen 'Angeboten'
Tja,
ab morgen sollen ja die diversen kostenfrei nutzbaren öffentlichen Portale und Formulare verfügbar sein?!
Da werden wir erstmal die ganzen "kostenfreien" Optionen antesten. Leider scheint das kompakt wirkende Tool unter
https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/
folgenden "Pferdefuß" zu haben:
Brauche ich ein ELSTER-Konto?Nein, Sie brauchen kein ELSTER-Konto, um den Service „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ nutzen zu können. Wenn Sie jedoch bereits ein ELSTER-Konto haben, können Sie vorerst unseren Online-Dienst nicht nutzen. Die Nutzung mit dem ELSTER-Konto wird bis spätestens September hinzugefügt.
In unserem Bundesland wurden übrigens alle vom Finanzamt angeschrieben und nur auf die "Elster"-Option hingewiesen sowie die Erstellung eines Kontos (was ja dank Brief und Ko so 14 Tage dauern kann) dringend empfohlen, wenn man die Erklärung nicht beim Berater erstellen lässt.
Dem Ratschlag folgend würde die Nutzung des obigen Portals schon mal "vorerst" nicht möglich sein. Vielleicht macht es aber eh kaum Sinn vor September die Erklärung abzugeben (wer weiß was hier noch angepasst werden muss....).
Tja, die Abstimmungen unter den verschiedenen Stellen sind "wunderbar" und das Chaos beginnt zu starten.... Solcherlei könnte den Beratern natürlich (aktuell gar nicht so dringend erbetenen) Zulauf frustrierter und gereizter Grundbesitzer bringen.
Jetzt geht's also los.....
@Nutzer_8888 schrieb:Tja,
ab morgen sollen ja die diversen kostenfrei nutzbaren öffentlichen Portale und Formulare verfügbar sein?!
Da werden wir erstmal die ganzen "kostenfreien" Optionen antesten. Leider scheint das kompakt wirkende Tool unter
https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/
folgenden "Pferdefuß" zu haben:
Brauche ich ein ELSTER-Konto?Nein, Sie brauchen kein ELSTER-Konto, um den Service „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ nutzen zu können. Wenn Sie jedoch bereits ein ELSTER-Konto haben, können Sie vorerst unseren Online-Dienst nicht nutzen. Die Nutzung mit dem ELSTER-Konto wird bis spätestens September hinzugefügt.
In unserem Bundesland wurden übrigens alle vom Finanzamt angeschrieben und nur auf die "Elster"-Option hingewiesen sowie die Erstellung eines Kontos (was ja dank Brief und Ko so 14 Tage dauern kann) dringend empfohlen, wenn man die Erklärung nicht beim Berater erstellen lässt.
Dem Ratschlag folgend würde die Nutzung des obigen Portals schon mal "vorerst" nicht möglich sein. Vielleicht macht es aber eh kaum Sinn vor September die Erklärung abzugeben (wer weiß was hier noch angepasst werden muss....).
Tja, die Abstimmungen unter den verschiedenen Stellen sind "wunderbar" und das Chaos beginnt zu starten.... Solcherlei könnte den Beratern natürlich (aktuell gar nicht so dringend erbetenen) Zulauf frustrierter und gereizter Grundbesitzer bringen.
Jetzt geht's also los.....
Dafür wird korrekt gegendert, man muß eben - Anne Spiegel! - Prioritäten setzen.
.. ich denke, das ist ein Missverständnis:
Falls man schon ein ELSTER-Konto hat, muss man trotzdem ohne das ELSTER-Konto arbeiten, weil das eigene ELSTER-Konto (noch) nicht mit dieser 'Lösung' funktioniert
... so jedenfalls habe ich (als Pferdefreund) diesen 'Pferdefuß' verstanden