Guten Morgen, ich hoffe, ich habe keinen ähnlichen Beitrag übersehen. Fall: Monat 1 ergibt einen Liquiditätsengpass von z.B. 5.000,-, Monat 2 und 3 jeweils einen "negativen" Engpass von auch 5.000,-. Somit per Saldo ein Liquiditätsüberschuss von 5.000,-. Nun ist im Rückmeldeformular, Spalte 25 der betriebliche Liquiditätsengpass im Förderzeitraum einzutragen, grundsätzlich negativ, maximal 0,-. Anschließend ist der fiktive Unternehmerlohn einzutragen, die drei Voraussetzungen (Antrag März/April, keine Grundsicherung, keine Künstlerförderung) liegen vor. Demnach wäre für alle der fiktive Unternehmerlohn zu zahlen, auch wenn gar kein Engpass vorliegt. Bei der Hotline wurde uns das so bestätigt. Das hieße, die Unternehmer, die mal vorsichtshalber in der ersten Panik beantragt haben, bekommen die 2.000,-, die anderen nicht. Wie sehen Sie das?
Hallo,
sofern die Antragsvoraussetzungen für die Soforthilfe erfüllt sind (folgend aus FAQ kopiert), stimme ich Ihnen zu.
Voraussetzung: erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Dies wird angenommen, wenn
Gibt es zu dem Problem noch etwas neues?
Also unten rechnet man einen Liquiditätsengpass von 0 aus.
Weiter oben vergisst man das Kreuz, dass man keinen Liquidatsengpass hat und zack:
er rechnet die 2.000€ Unternehmerlohn.. ist das die Lösung?
wenn ich in den drei Monaten -3.000 berechnet habe, darf ich 5.000 behalten. Macht Sinn..
wenn ich in den drei Monaten +1.500 berechnet habe, darf ich nur 1.500€ behalten?
Da fehlen dann irgendwie 500€
wenn ich in den drei Monaten +20.000 berechnet habe und den Haken vergessen habe (die Voraussetzungen sind ja grundsätzlich erstmal erfüllt), bekomm ich 2.000€ extra lt. Aussage der Dame am - Telefon -?
Das ist mal wieder "Top" gelöst... diese Deckelung auf 0,--€.
Anstatt das Teil einfach rechnet und ggfs. den Haken selbst setzt..
Genauso war die Aussage der Hotline am Telefon. Und da die Mandanten die Rückmeldung selbst ausfüllen und das nach bestem Wissen und Gewissen tun, werden sie das Kreuz oben nicht nur vergessen, sondern es tatsächlich in gutem Glauben so angeben.
genau genommen widerspricht sich der mandant selbst. in einem elektronischen formular. falschaussagen oder missverständnisse am telefon sind in coronazeiten sicherlich keine seltenheit..
...aber ist es nicht so, dass z.B. die Unternehmer, die schließen mussten, ein Anrecht auf den Unternehmerlohn haben, auch wenn sie nicht einen Liquiditätsengpass hatten?!
in den faqs steht dazu nichts... oder?
Ich habe jetzt nochmal angerufen bei der zuständigen Stelle und auch dort wurde mir bestätigt, dass alle Firmen (nicht nur die die schließen mussten), die März/April den Antrag gestellt haben, den Anspruch auf die 2000 EUR haben, auch wenn rechnerisch kein Liquiditätsengpass besteht...
Ich habe auch das Problem mit dem "fiktiven Unternehmerlohn"
Darf ich die EUR 2.000,00 nun behalten obwohl ich keinen Liquiditätsengpass hatte,
oder muss ich zwangsläufig bei bei Nicht-Vorliegen des Liquiditätsengpasses auf
die Soforthilfe verzichten ? ( Frage 1 im Rückmeldeformular ) ??