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Verfahrensrecht | Künftig mehr Wettbewerb auf dem Softwaremarkt für Steuerberater (BKartA)

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letzte Antwort am 06.12.2019 12:22:48 von Michael-Renz
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Michael-Renz
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Hallo Community,

 

jetzt hat das Bundeskartellamt der BStBK ein Verfahren "angehängt" und am Ende die Beraterschaft getroffen.

 

Pressemitteilung zum Kartellverfahren wg. der Vollmachtsdatenbank 

 

Bei dieser Entscheidung bleibt völlig unberücksichtigt, dass die DATEV eine Genossenschaft der Steuerberater ist, die ihrerseits alle als "Organ der Steuerrechtspflege" diesem Staat verpflichtet sind und dieser Verpflichtung (solange man nicht bei den CumEx-Beratern rumhängt) auch in beispielhafter Weise nachkommen.

 

Die anderen "Marktteilnehmer" sind das absolut nicht - und diese sind noch nicht einmal der Beraterschaft, sondern allenfalls ihren Geldgebern zu irgendwas verpflichtet.

 

Schade eigentlich - da wird unter der Überschrift des Kartellrechts ein fundamentaler Bestandteil der freien Berufe und deren staatstragender Charakter beschädigt. Wir brauchen gar keine EU um sinnvolle Errungenschaften zu killen, es reicht schon das Kartellrecht und die Gier der Marktteilnehmer.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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letzte Antwort am 06.12.2019 12:22:48 von Michael-Renz
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