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Eigentümer eines Einfamilienhauses

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letzte Antwort am 14.08.2022 18:10:36 von Neill
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JayPi55
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Ich habe hier ein Einfamilienhaus, welches zu 3/4 der Mutter und zu 1/4 dem Sohn gehört. Welches Eigentumsverhältnis soll ich dort einsetzen und muss jeder Teileigentümer eine Erklärung abgeben?

jjunker
Allwissender
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eine Erklärung. es ist eine wirtschaftliche Einheit im Besitz mehrerer Personen.

 

Bei Eigentumsverhältnis dann 3/4 1/4 eintragen.

 

So entnehme ich, dass Ihrer kurzen Schilderung.

 

Ohne Gewähr.

Wenn die Masse schweigt gewinnen die Lauten. 2029 blauer Kanzler? --> NEIN DANKE!
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JayPi55
Beginner
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Hallo Junker, vielen Dank für die schnelle Antwort. Hintergrund meiner Frage: Die Mutter war und ist Eigentümerin von 3/4 des Grundstücks. Nach dem Tod des Ehemannes ist dessen 1/4 Anteil an den Sohn übertragen worden. 

Was setze ich denn dann als Eigentumsverhältnis an, Erbengemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft oder Grundstücksgemeinschaft?

 

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MeisterEder
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Hey @JayPi55,

nach der Definition von der Finanzverwaltung würde ich auf Bruchteilsgemeinschaft tippen:


Bruchteilsgemeinschaft (Ziffer 6):
Das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört mehreren Personen. Sie haben Miteigentum nach Bruchteilen (eingetragen im Grundbuch). Über den eigenen Anteil kann jede Miteigentümerin bzw. jeder Miteigentümer frei verfügen, das heißt, der Anteil kann verkauft, belastet oder vererbt werden.

 

LG

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JayPi55
Beginner
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Hallo MeisterEder, vielen Dank dafür. Das hilft mir auf jeden Fall weiter. 😊

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SSt
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Das ist m.E. eine Erbengemeinschaft, da durch Erbschaft erworben. 

 

Hinsichtlich der Bewertung macht das Ergebnis vermutlich keinen Unterschied, da der Eigentumsanteil und die zu bewertende Immobilie identisch sind, als wenn eine Bruchteilsgemeinschaft vorliegt. 

Warum die Finanzverwaltung diese Unterscheidung vornimmt, habe ich noch nicht ergründet. 

JayPi55
Beginner
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Hallo SSt, vielen Dank für deine Antwort. Die Mutter, der das Grundstück vorher schon zu 3/4 gehörte, hat es nicht geerbt, und dem Sohn wurde der Anteil des Vaters, 1/4, überschrieben .

Ich habe jetzt mal Bruchteilsgemeinschaft genommen. Hat auch funktioniert.

Danke nochmal.

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SSt
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Wenn das so ist: Daumen hoch für die Bruchteilsgemeinschaft. 

 

 

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Neill
Einsteiger
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Hallo!
Zumindest in Bayern richtet das Finanzamt die Briefe an die Art der Gemeinschaft, die ihnen vorliegt, also verwende ich das, was sie verwenden. Ich denke, es ist nur für die Adresse wichtig.

Sorry! Bin Britisch. Verstehe weder Dativ noch Akkusativ 🙂
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8
letzte Antwort am 14.08.2022 18:10:36 von Neill
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