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Ein Flurstück mit 2 unterschiedlichen Nutzungsarten

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letzte Antwort am 03.10.2022 09:53:26 von jjunker
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GrundAG
Beginner
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Guten Tag,

nach langen eigenen Recherchen, hoffe ich im Forum Hilfe zu finden.

Hier geht es um 1 Flurstück mit einer Gesamtgröße von 2.800 m².

Laut Liegenschaftskataster ist dieses Flurstück bezüglich der tatsächlichen Nutzung in 2 Teilflächen aufgeteilt:

1. Teil 1.600 m² - tatsächl. Nutzung = Wohnbaufläche
2. Teil 1.200 m² - tatsächl. Nutzung = Grünland (zusätzl. Hinweis von mir: unbewirtschaftete Fläche/Wiese)

Laut offiziellen Quellen wird das komplette Flurstück mit einem Bodenwert von 40 €/m² ausgewiesen.
(Originaltext: Das Flürstück liegt ganz oder teilweise in der Zone mit dem Bodenrichtwert von 40€/m² für baureifes Land mit Nutzungsart Dorfgebiet.)

Der Bodenwert mit 40 beim 1. Teil ist unstreitig (Haus steht dort drauf).
Bei dem 2.Teil bin ich der Meinung, dass hier die tatsächliche Nutzung berücksichtigt werden müsste; nämlich ein Bodenrichtwert von 0,65 €/m² für Grünland:

Bodenrichtwert (in Euro/m²) 0,65
Entwicklungszustand LF - Land- und forstwirtschaftliche Flächen
Art der Nutzung GR - Grünland

Sehe ich das falsch? Oder muss hier tatsächlich die gesamten 2.800 m² der Bodenrichtwert von 40 bei der Erklärung eingetragen werden?

Vorab schon mal vielen Danke und einen angenehmen Feiertag!

MFG
Absolute_Beginner
Beginner
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Nachricht 2 von 5
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Hallo, 

die Frage scheint auch hier 

 

https://www.datev-community.de/t5/Grundsteuer/Grundsteuererkl%C3%A4rung-Wohnbaufl%C3%A4che-Gr%C3%BCnland/m-p/303315/highlight/false#M2317

 

erörtert zu werden, vielleicht findet sich da Hilfreiches. Was ich mich auch frage: Macht eine getrennte Meldung erwartbar Sinn, ist also mit einer reduzierten Steuerlast zu rechnen, wenn ich ein zB 3 Hektar großes Grundstück mit Haus zu 2 Hektar als Gründland/Lanwirtschaft melde und einen Hektar beim bebauten Haus?

 

Danke für einen Hinweis!

 

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GrundAG
Beginner
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Hallo, 

 

danke für den Link; hiernach müsste für die gesamte Fläche der höhere Bodenrichtwert angegeben werden.

 

Ihre Frage ist für mich auch die entscheidenen Frage. Die Logik würde mir sagen, dass eine Unterteilung des Flurstück bei der Grundsteuererklärung auch zu einer Senkung der Steuerlast führt.

Ich habe nicht Lust wegen falscher Angaben dauerhaft zu viel Grundsteuer zu leisten.

 

Man kann ja auch nicht einschätzen, wie das FA auf Einsprüche nach der Bescheidvorlage reagiert; bzw. die Grundsteuer dann in Stein gemeißelt ist.

 

Grüße 

 

 

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Absolute_Beginner
Beginner
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Hallo,

 

ich habe mal Folgendes mit dem https://grundsteuer.de/rechner/ nachvollzogen, ein und dasselbe Haus in Mecklenburg-Vorpommern einmal mit 1.000qm Grundstücksgröße gemeldet, einmal mit 3.000qm.

 

Der Unterschied ist überschaubar, mit 3.000qm sollen es knapp 160 EUR Steuer / Jahr werden, mit 1.000qm dann 130 EUR / Jahr. Mehr als 30 EUR pro Jahr sparen kann man mit der getrennten Meldung der 2.000qm als zum Beispiel Grünland daher wohl nicht.

 

Wie hoch die Grundsteuerpflicht für das Grünland wäre, weiß ich leider nicht. Da habe ich noch keinen Rechner gefunden.  

 

Grüße

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jjunker
Allwissender
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Nachricht 5 von 5
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Ist das Haus und der Garten eingefriedet? (Zaun Hecke erkennbare "bauliche" Abgrenzung) dann könnte man das Grundstück auch Mal teilen lassen. 

Wenn es dann um Umlagen bzgl. Straße,.Abwasserkanal etc. geht wird nur das Grundstück mit dem Haus als Grundlage herangezogen.

Völlig unabhängig von der Grundsteuer macht es also Sinn Wiese und ungenutztes Grünland aus dem Flurstück mit der Wohnbebauung herauszulösen. 

Wenn die Masse schweigt gewinnen die Lauten. 2029 blauer Kanzler? --> NEIN DANKE!
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letzte Antwort am 03.10.2022 09:53:26 von jjunker
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