Hallo,
die Frage scheint auch hier
erörtert zu werden, vielleicht findet sich da Hilfreiches. Was ich mich auch frage: Macht eine getrennte Meldung erwartbar Sinn, ist also mit einer reduzierten Steuerlast zu rechnen, wenn ich ein zB 3 Hektar großes Grundstück mit Haus zu 2 Hektar als Gründland/Lanwirtschaft melde und einen Hektar beim bebauten Haus?
Danke für einen Hinweis!
Hallo,
danke für den Link; hiernach müsste für die gesamte Fläche der höhere Bodenrichtwert angegeben werden.
Ihre Frage ist für mich auch die entscheidenen Frage. Die Logik würde mir sagen, dass eine Unterteilung des Flurstück bei der Grundsteuererklärung auch zu einer Senkung der Steuerlast führt.
Ich habe nicht Lust wegen falscher Angaben dauerhaft zu viel Grundsteuer zu leisten.
Man kann ja auch nicht einschätzen, wie das FA auf Einsprüche nach der Bescheidvorlage reagiert; bzw. die Grundsteuer dann in Stein gemeißelt ist.
Grüße
Hallo,
ich habe mal Folgendes mit dem https://grundsteuer.de/rechner/ nachvollzogen, ein und dasselbe Haus in Mecklenburg-Vorpommern einmal mit 1.000qm Grundstücksgröße gemeldet, einmal mit 3.000qm.
Der Unterschied ist überschaubar, mit 3.000qm sollen es knapp 160 EUR Steuer / Jahr werden, mit 1.000qm dann 130 EUR / Jahr. Mehr als 30 EUR pro Jahr sparen kann man mit der getrennten Meldung der 2.000qm als zum Beispiel Grünland daher wohl nicht.
Wie hoch die Grundsteuerpflicht für das Grünland wäre, weiß ich leider nicht. Da habe ich noch keinen Rechner gefunden.
Grüße
Ist das Haus und der Garten eingefriedet? (Zaun Hecke erkennbare "bauliche" Abgrenzung) dann könnte man das Grundstück auch Mal teilen lassen.
Wenn es dann um Umlagen bzgl. Straße,.Abwasserkanal etc. geht wird nur das Grundstück mit dem Haus als Grundlage herangezogen.
Völlig unabhängig von der Grundsteuer macht es also Sinn Wiese und ungenutztes Grünland aus dem Flurstück mit der Wohnbebauung herauszulösen.