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Eigenbelege in DUO erstellen

Offen
letzte Antwort am 06.10.2020 14:13:15 von harachte
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nordlicht
Fortgeschrittener
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Mir fehlt für Unternehmer eine einfache Funktion zum erstellen von Eigenbelegen. Persönlich finde ich sie in einem Programm wie DUO eigentlich bei richtiger Nutzung der z.B. Notizfunktion überflüssig, es gilt allerdings in BPs zunehmend der gute alte Grundsatz: "Keine Buchung ohne Beleg"

 

Mit einer einfachen Belegerstellungsfunktion könnte man den Unternehmern viel Buchführungsaufwand an einer Stelle abnehmen, die dem Unternehmer (und entsprechend uns Beratern) ansonsten sehr lästig ist und gerne vernachlässigt wird. 

Status: Offen
11 Kommentare
csuckow
Aufsteiger
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Grundsätzlich eine gute Idee.

 

Allerdings wird aktuell noch die Unterschrift des Unternehmers (zumindest bei Belegen für Einlagen und Entnahmen) gefordert.

jjunker
Allwissender
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Aktuell lassen wir die Mandanten in solchen Fällen eine Vorlage händisch ausfüllen und kopieren, den Eigenbeleg muss ja auch derjenige unterschreiben der die Ausgabe getätigt hat.

larsboehnke
DATEV-Marktplatz Partner
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@jjunker warum muss der Eigenbeleg unterschrieben werden?

nordlicht
Fortgeschrittener
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Ich bin mir bei der Unterschrift auch nicht so sicher. Jedenfalls habe ich gerade kein Urteil gefunden, in dem ein Eigenbeleg ohne Unterschrift ungültig erklärt wurde.

jjunker
Allwissender
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Bin mir da auch nicht schlüssig. Da ich seit dem ich selber Eigenbelege schreibe immer unterschreiben müsste habe ich das garnicht in Frage gestellt. Der Mensch ist ein Gewohnheitstier.

renek
Meister
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@larsboehnke , geht wohl auf den Bewirtungsbeleg zurück, der ja auch vom Unternehmer unterschrieben werden muss...

tobias_heinrich
Einsteiger
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Eine Erfassung in Datev mit der Information welche Smartcard/Zugangskennung den Beleg erstellt hat sollte ja reichen.

 

Wobei ich persönlich immer noch den Standpunkt vertrete, dass der Eintrag im Kassenbuch durch den Unternehmer alle Kriterien des Eigenbelegs erfüllt, die ich bisher gefunden habe.

Ich meine, was "kann" den das Extra Blatt mehr? Gerade im Elektronik-Zeitalter sollte klar sein, dass eine Information durch den Inhalt und nicht den Aufbewahrungsort definiert wird.

csuckow
Aufsteiger
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Unterschreiben lasse ich die Eigenbelege schon seit 2012, also auch eher aus Gewohnheit. Erinnern ist da schwer, aber auch irgendeiner Vorlage für die Eigenbelege war dann auch ein Unterschriftsfeld.

 

Die Bestätigung hierzu kam dann in einen Kassenseminar der Steuerseminare Graf im Juni 2020, wo es auch schwarz auf weiß im Skript steht. Insgesamt sind es zwei A4-Seite zu den Eigenbelegen, ich hab mal nur einen ganz kleinen Teil ausgeschnitten und füge es mal hier ein. Das nimmt mir der Herr Graf hoffentlich nicht krumm...

 

Unterschift Eigenbeleg.PNG

renek
Meister
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Ja, das mag sein, aber wie Herr Heinrich schon schrieb:
"Eine Erfassung in Datev mit der Information welche Smartcard/Zugangskennung den Beleg erstellt hat sollte ja reichen."

 

Es steht nirgends wie die "Unterschrift" geleistet werden muss. Digitale Signaturen wie eine Hinterlegung der Kennung wäre somit möglich und würde sehr wahrscheinlich auch von Graf akzeptiert werden.

 

Randnotiz: Auch Graf kann sich irren. In einem Seminar vor Corona sind auch Aussagen getroffen worden, die sich dann nicht bewahrheitet haben. Grundsätzlich sollte es also kein Graf-Zitat, sondern eine echte Norm sein die uns das vorgibt. (meine Meinung)

jjunker
Allwissender
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@renek 👍 Wenn man digital Freizeichnen kann sollte man auch Eigenbelege digital "unterzeichnen" dürfen. Bin da komplett bei Ihnen.

harachte
Einsteiger
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Nur weil es in einem Skript steht, muss es noch nicht richtig sein: 

Im Grunde geht es ja um die Nachvollziehbarkeit, um Zusammenhang zwischen Geschäftsvorfällen und der Dokumentation in den Büchern, also letztendlich um Beweiskraft.

s.a. BFM-Schreiben GoBD GZ IV A 4 - S 0316/19/10003 :001 DOK 2019/0962810