Hallo,
die vier Monate bezogen sich auf den Sachverhalt in diesem Jahr.
Beispiel: KSt-Erklärung 2022 am 5. Juli 2023 bereitgestellt - > Weiterleitung geht bis zur nächsten Versionserhöhung im Frühjahr 2024.
Beste Grüße
Christian Wielgoß
@xyzmic schrieb:
@Ute_Höpfner schrieb:Hallo xyzmic,
wie bereits richtig geantwortet wurde, ist es nicht möglich, die verknüpften digitalen Belege mit der Steuererklärung automatisch elektronisch an das Finanzamt zu senden.
Die Belegnachreichung kann zeitlich auch mit dem Datum übermittelt werden, zu dem die Steuererklärung an die Finanzverwaltung übermittelt wird.
Mit freundlichem Gruß
Ute Höpfner
DATEV eG
Hallo Frau Höpfner,
genau das war doch mein zweiter Gedanke, wie stelle ich hier bei der digitalen Belegeübermittlung das spätere Absendedatum ein, damit dies zeitgleich nach Mandantenfreigabe der jeweiligen Steuererklärung z.B. am 18.07.2023 automatisch von DATEV an das FA übermittelt wird, ohne dass ich nochmals das ESt öffnen und die digitalen Belege manuell an das FA senden muss?
Bitte hier um eine kurze Anleitung/Erklärung wo ich das Datum einstellen kann, vielen Dank.😇
Habe bei meinen verschiedenen Studienkollegen (duales Studium in der Steuerverwaltung BW) und selbst dazu bei zwei Finanzämtern zusätzlich angerufen und alle habe die Belegpflicht bestätigt bei erstmaligen Sachverhalten, wie bereits mehrfach ausführlich beschrieben wurde.
Einstimmige Meinung aus den Finanzämtern für BW:
Die digitalen Belege direkt übermitteln (vor Übersendung der Steuererklärung, somit entfällt auch die Wiedervorlage in Outlook und das umständliche spätere öffnen der Belegnachreichung etc.), sie werden beim FA gespeichert und direkt in der eAkte gespeichert, somit fällt im Folgejahr die Beleganforderung komplett weg (außer es ergeben sich große Änderungen).
Digitale Belege, die das FA nicht für notwendig hält werden total unkompliziert gelöscht.
Somit wird dem FA das Arbeiten total erleichtert auch im Homeoffice, Papierbelege sind eine Zumutung für alle.
Viele Grüße und schönen Abend zusammen
@xyzmic Das würde ich so bestätigen. Bei Sachverhalten, bei denen man weiß, dass sowieso Belege angefordert werden, Belege direkt mit einreichen. Dafür gibt es einen Extraknopf in der Steuererklärung.
Erspart sehr viel Arbeit auf beiden Seiten. Bei der Finanzverwaltung kann ich das nicht genau beurteilen, aber bei uns ist jede nachträgliche Beleg Nachreichung immer mit sehr viel Zeitaufwand verbunden.
@theo schrieb:
Erspart sehr viel Arbeit auf beiden Seiten. Bei der Finanzverwaltung kann ich das nicht genau beurteilen, aber bei uns ist jede nachträgliche Beleg Nachreichung immer mit sehr viel Zeitaufwand verbunden.
Sehr viel kann ich so nicht pauschal sagen, mal geht das fix mal weniger und es gibt und gab Phasen da sind die Anforderungen vom FA unglaublich. Da habe ich das Gefühl wenn eh schon angefordert werden muss dann fordern wie gleich noch das eine oder andere mit an.
Daher reiche ich in aller Regel teilweise mit ein, damit die Anzahl der Nachfragen und damit der Post kommt ja alles schriftlich und kommt dann in den Posteingang scan und die Aufgabenverwaltung an die mitarbeiter nicht noch voller wird als Sie eh schon ist.
Wann soll denn dieses „Rabe-Verfahren“ kommen?
2099 + 3 Jahre bis Datev das implementiert hat.
Das wird aber nicht großartig anders sein als jetzt.
Die Belege, die ich als wichtig erachte, kann das Finanzamt sich dann auf Knopfdruck abrufen. Dafür müsste ich eine vernünftige vor Selektion treffen, was gerade nicht möglich ist.
Oder ich lass das Finanzamt immer alle Belege abrufen, was aber wahrscheinlich auch nicht im Sinne der Verfahrensoptimierung ist.
Tipp:
Bitte nicht in der Erklärung angeben, dass du Belege einreichen möchtest, sonst steuert dich das System = RMS zu 100 % aus und du kannst kein Autofall werden.
Digitale Belege sind von RMS losgelöst und nur vorteilhaft für beide Seiten 🥰.
Das FA merkt selbst, wenn du digitale Belege eingereicht hast und solltest du ein Autofall sein, werden die wichtigen Belege in der eAkte für Folgejahre gespeichert, der Rest unkompliziert gelöscht😜👍✍️😁.
Viele Grüße aus dem ehemaligen Finanzamt 😜
Guten Tag,
so einfach ist das verfahrensrechtlich nun nicht.
Wie Sie selbst schreiben, sind Belegnachreichungen ("ePosteingang") von den Steuererklärungen getrennt. Wird in der Steuererklärung das Belegkennzeichen oder das "Freitextfeld" nicht genutzt, "merkt" die maschinelle Veranlagung nicht, dass Belege/Erläuterungen vorhanden sind.
In Hinblick auf § 173 AO tuen sich dadurch weitere Problemfelder und auch eventuelle Nachteile für das Rechtsschutzbedürfnis der Mandanten auf. Rechtliche Würdigung und so gibt es ja trotz aller digitalen Mechanismen auch noch....
Wenn Belege mit der Steuererklärung eingereicht werden, dann sollte auch das Belegkennzeichen gesetzt werden.
Ist man der Meinung, eine Veranlagung sei ein "Autofall", dann macht es ohnehin keinen Sinn Belege einzureichen.
Beste Grüße
Christian Wielgoß
§ 173 AO neue Tatsachen sind dies nicht, zudem belegt man ja mit den Belegen nur seine korrekten Angaben.
Die Änderungsvorschrift kann gar nicht greifen.
Falschangaben sind verboten und da bringt auch der Haken mit Belegeinreichung nichts.
War auch nur ein Praxistipp😀
@Ute_Höpfner Aus aktuellen Anlass zu RABE 2025:
Gibt es einen Umsetzungsplan, ab wann alle Finanzämter RABE im Einsatz haben?
RABE in Digitale Belege Steuern und Einkommensteuer - DATEV Hilfe-Center
Habe auf ELSTER leider nichts dazu gefunden...
Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung über Mein ELSTER | Steuern | Haufe
Hallo @xyzmic ,
der Einsatz von RABE wird von den verschiedenen Bundesländern eigenverantwortlich koordiniert.
Ein bundesweiter Einsatz wird weiterhin bis zum vierten Quartal 2025 angestrebt.
Mit freundlichen Grüßen
Aydan Atilgan