Mandant wollte an einen Sachbearbeiter der Kanzlei eine Nachricht über MyDatev senden. Leider wurde dem Mandanten der Sachbearbeiter nicht angezeigt. Was muss der Sachbearbeiter einstellen das Mandant ihn zur Nachrichtenübermittlung auswählen kann.
Hallo @BZW,
leider kommt die Antwort etwas verspätet. Das bitten wir zu entschuldigen.
Damit Ihr Mandant diesen Sachbearbeiter anschreiben kann muss der Sachbearbeiter entsprechende Rechte besitzen. Des Weiteren muss der Mandant vom Sachbearbeiter in MyDATEV Nachrichten unter Einstellung unter "Dürfen mich anschreiben" mit aufgenommen worden sein.
Weitere Informationen finden Sie im nachfolgenden Hilfe-Dokument: MyDATEV Nachrichten: Voraussetzungen
Falls Ihnen die Lösung nicht hilft, bitte ich Sie sich bei uns im Service zu melden.
Viele Grüße
Patrick Veit