abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Abrechnung mit EO Comfort gemäß § 40 StBVV iVm RVG ab 2020 Verfahren vor den Verwaltungsbehörden

0
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
oklahr
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 1
323 Mal angesehen

Da es hier im Forum nur eine Diskussion zu EO Compact zu finden ist, ergänze ich für EO Comfort.

 

Ich denke, es ist eher ein fachliches als ein Office-Thema. Eine Hilfestellung zur Abrechnung findet Ihr in der angefügten PDF-Datei.

 

Ich bin DATEVasp-Kunde. Der Gebührenplan "RVG (01.08.2013) EO Comfort" findet sich ohne Zutun zur Auswahl im Dialog Vergütungspositionen hinzufügen.

 

Mit wenigen Ergänzungen (Mindestgegenstandwert und Rechtsgrundlagen, die leer waren) in der hinzugefügten Vergütungsposition lässt sich der Auftrag ohne Weiteres abrechnen.

 

a. Rechnungstext 

Geschäftsgebühr - Vertretung gem. §§ 2, 13 RVG, Nr. 2300 VV-RVG

 

Mindestgegenstandswert i. H. v. 1.500,00 € (§ 52 Abs. 4 Nr. 1 GKG)

 

b. Rechnungsgrundlagen

§ 40 StBVV i. V. m. § 2 Abs. 2 RVG

 

 

Es ist zwar nicht schön, sich nun auch noch mit dem unbekannten Gebiet der RVG beschäftigen zu müssen, aber auch nicht völlig unmöglich.

 

Wäre ich bei der DATEV für die RVG-Abrechnung von StB-Leistungen zuständig, würde ich entsprechende Standardabrechnungspositionen in für den Steuerberater angepasste Vergütungspositionen in einem gesonderten Gebührenplan verständlich zur schnellen Auswahl für alle Anwender einstellen, vergleichbar mit dem Gebührenplan "sonstige".

 

Der "DATEV-Comfort" lässt in den zurückliegenden drei Jahren dem Anschein nach in diesen vermeintlichen Details, die uns das Tagesgeschäft erleichtern helfen, zunehmend nach. Das stimmt vor lauter Plattformstrategien nachdenklich. Wir sind besseren Comfort als Genossenschaftsmitglieder gewohnt gewesen.

0
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage