Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, wo ich festlege, welcher Mitarbeitende die Bescheide in den Dokumentenkorb bekommt?
Danke für die Hilfe
Laura Janßen
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen @LJ,
der Abruf der digitalen Bescheide, wird über die Rechtevergabe gesteuert.
Im Dokument Digitale Bescheide / Dokumente im Dokumentenkorb abrufen erfahren Sie welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie der Abruf funktioniert.
Viele Grüße aus Nürnberg
Magdalena Szczepańska
DATEV eG, Service Dokumentenmanagement
Vielen Dank für die Antwort!
Bei meiner Mitarbeiterin sind alle Rechte freigeschaltet, sie bekommt dennoch nicht alle Bescheide. Einige gehen nur an mich. Woran kann das liegen?
Die Finanzverwaltung kann eine "persönliche Zustellung" schlüsseln, dann kann nur mit einer Berufsträger-Karte abgerufen werden.
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Hallo LJ,
das kann an einer fehlenden Untervollmacht bei der betreffenden Vollmacht in der Vollmachtsdatenbank liegen, dann kann der Bescheid tatsächlich nur von dem im Berufsregister hinterlegten Vertreter der Kanzlei abgerufen werden. Siehe zum Thema kein Bescheid trotz E-Mail auch folgendes Dokument:
Digitaler Bescheidabruf (DIVA II): Kein Abruf möglich trotz E-Mail-Benachrichtigung
Viele Grüße,
Susanne Filchner
Großartig, vielen Dank, das war die Lösung:-)
Ich habe das Problem gelöst - vielen Dank für Ihren Support!
Nun landen alle Bescheide bei meiner Mitarbeiterin. Wo habe ich das denn festgelegt? Können Sie mir da auch helfen? Was wäre, wenn sie krank ist? Vielen Dank!
Jede(r) mit dem entsprechenden Recht kann die Bescheide abrufen, aber nur wer sie abruft, kann sie im Dokumentenkorb verarbeiten.
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Ist dies auch so, wenn in der VDB entsprechend der unterschiedlichen Niederlassungen unterschiedliche Bekanntgabe-E-Mail-Adressen hinterlegt wurden?
Soll heißen: ich bekomme zwar die Benachrichtigung separat für meine Niederlassung, aber beim Abruf sind die dazugehörigen Bescheide dann sozusagen nicht mehr da, weil jemand anders bereits abgerufen hat. Dieser hatte aber nicht die Benachrichtigung. Sind also Benachrichtigung und Abruf nicht gekoppelt?
Danke für eine Info.
Hallo @grt ,
die Benachrichtungen und der Bescheidabruf sind nicht gekoppelt. Wenn Sie Vollmachten mehrerer Niederlassungen in einer zentralen Vollmachtsdatenbank verwalten, dann können Mitarbeiter mit einer Untervollmacht und dem Recht "Digitale Bescheide für alle VDB-Mandanten abrufen" Bescheide aller Niederlassungen abrufen. Diese Information finden Sie auch in https://apps.datev.de/help-center/documents/1024456 unter Punkt 5.2 Bereitstehende Bescheide/Dokumente abrufen im Info-Kasten "Mehrere Niederlassungen".
Freundliche Grüße
Susanne Götz
DATEV eG
@Susanne_Goetz vielen Dank für die Info.
Das wäre auch nicht das Problem, wenn die Bescheide dann über den Dokumentenkorb auf die Niederlassungen verschoben/verteilt werden könnten. Was aber nicht funktioniert.
Kann ich mein Problem vielleicht über entsprechende Einstellungen in der Rechteraumverwaltung lösen?
Viele Grüße