Doppelte Übergabe der Gegenstandswerte ( JA und EST-Anlage EÜR )
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Wir haben festgestellt das, wenn wir aus dem JA Gegenstandswerte übergeben ( EÜR ) diese Gegenstandswerte auch in der EST-Rechnung als Position auftauchen quasi doppelt. Wie kann man sowas am geschicktesten umgehen das man nicht immer wieder daraus achten muss das man nicht doppelte Gegenstandswerte abrechnet
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Am geschicktesten umgeht man das damit, dass eine strickte Trennung der Mandate - getrennt nach Unternehmen und Natürliche Person - angelegt wird und kein kombiniertes Mandat.
Den Rest regelt man über Beziehungen .....
mfg
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Hallo,
ist EOcomfort im Einsatz?
Falls ja, kann man in der Übersicht der Auftragsarten (Einfach Auftragsart in Programmsuche eingeben) auch die Leistungen definieren, die mit der entspr. Auftragsart "kommunizieren" dürfen. Vermutlich hat man hier einen Fehler gemacht oder die Verknüpfung bewusst gesetzt, weil man in der Vergangenheit Aufträge falsch angelegt/umgebaut hat.
Schätze also man die Leistung an zwei untersch. Auftragsarten gekoppelt und hat bei einem Mandanten auch beide Auftragsarten im Einsatz, was dann zu dem von dir genanntem Problem führt.
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Ich habe ein ähnliches Problem.
EOc ist im Einsatz. Die Leistungen sind die Auftragsarten korrekt zugeordnet. Die Leistung EÜR übergibt die Gegenstandswerte JA in den Auftrag JA/EÜR. Nach Übergabe der Abschlussdaten aus Rewe nach ESt über die Programmverbindung, übergibt aber ebenfalls die Leistung ESt die Gegenstandswerte aus der Anlage EÜR in der Auftrag ESt.
Funktional richtig, zwei verschiedene Leistungen, zwei verschiedene Aufträge, zwei verschiedene Gegenstandswerte. Inhaltlich aber doppelt...
Das Problem bei uns ist aber, dass wir vereinzelt auch Mandanten haben, für die wir nur eine EÜR ohne zugehörige ESt erstellen. Bedeutet ist kann die Gebührenposition EÜR aus dem Auftrag EÜR nicht dauerhaft entfernen. Hier würde der Gegenstandswert dann unter den Tisch fallen...

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Hallo,
bitte wenden Sie sich an den Service Eigenorganisation comfort, um das Problem genau analysieren und beheben zu können.
DATEV eG
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M.E. die einfachste Lösung:
Auszug aus der Direkthilfe:
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Selbst ermittelter Gegenstandswert zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb/selbständiger Arbeit
Formularstelle
Anlage G, Abschnitt: Gewinn, Gewinn aus Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer
bzw.
, Registerkarte: Gewinn, Abschnitt: Sonstiges
- oder -
Anlage S, Abschnitt: Gewinn, Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit, aus sonstiger selbständiger Tätigkeit, aus allen weiteren Tätigkeiten
bzw.
, Registerkarte: Gewinn, Abschnitt: Sonstiges
Erfassen Sie hier den Gegenstandswert für die Steuerberatergebührenberechnung. Diese Eingabe hat Vorrang vor dem automatisch ermittelten Wert aus der zugeordneten Anlage EÜR.
Erfassen Sie den Gegenstandswert mit 0, wenn der automatisch ermittelte Wert aus der zugeordneten Anlage EÜR nicht angesetzt werden soll (z. B. wenn aus Bilanz/Kanzlei-Rechnungswesen übernommene Werte in Einkommensteuer nicht zu einem Gegenstandswert führen sollen, weil der entsprechende Gegenstandswert bereits aus Bilanz/Kanzlei-Rechnungswesen nach Eigenorganisation für die Gebührenermittlung übergeben wurde).
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Klapp bei uns einwandfrei