Rechnungsschreibung in Kanzlei; einzelnes Md (Dauerversuch) wurde heute auf E-Rechnung umgestellt.
Für die Kanzlei-Buchhaltung werden bislang alle Rechnungen als pdf in der Dokrog Bereich eigene Ablage / Fibu-Belege immer als pdf seit Jahren relativ automatisch abgelegt. Wir müssen nach der Verarbeitung zwar regelmäßig die Kanzlei Nr. 1 manuell auswählen aber sonst ist immer der richtige Ordner in der eigenen Ablage welcher angesprochen wird. Das ist auch bei den Ausdruck/pdf-Rechnungen heute noch unverändert. Zumindest war es das vor dem E-Rechnung-Test mit den Rechnungen bis Gestern noch so.
ABER/Problem heute: bei der (heute ersten) E-Rechnung wird jetzt für die automatische Ablage in Dokorg der Bereich Mandantenablage unter dem Mandanten an den die Rechnung geschrieben wird zur Ablage vorgegeben. D.h. es wird nicht mehr der Ablageort welcher in den Grundwerten zur Rechn.schreibung in der Kanzlei unveränderte als Ablageort "eigene Ablage/Fibu-Belege hinterlegt wurde.
Leider kann man nur eingeschränkt zumindest die "eigene Ablage" in Dokorg je E-Rechnung dann manuell nach der Verarbeitung der E-Rechnung auswählen - Aber der Unterordner der individuell in der Dokorg in 2021 neu angelegt wurde wird merkwürdigerweise bei der Speicherung der E-Rechnung nicht zu Auswahl angezeigt/angeboten nur die von DATEV voreingestellten Grund-Ordner. Muss man da evtl. auch etwas für die E-Rechnung freigeben?
Wir haben die E-Kopie vorerst unter eigener Ablage allg. gespeichert und im Anschluss manuell in den Unterordner in Dokorg verschoben. Da die E-Rechnung wohl im Hintergrund per email versendet wird (Rückmeldung von Md steht noch aus, ob es auch wirklich angekommen ist) traut man sich nicht den Druck abzubrechen und speichert wenigstens im allg. Ordner. Der Aufruf der Versandübersicht ist zwar etwas umständlich aber die Verknüpfung ist dann mit der verschobenen Rechnung richtig zugeordnet gewesen.
Allg. Frage: Hat jemand eine Idee woran das liegen könnte und an welcher Stelle man den Ablageort für die Kanzlei in der Dokorg auch für die E-Rechnung nach dem Druck dauerhaft hinterlegen kann. Gibt es hier evtl. noch etwas zusätzliches als die bisherigen Grundwerte in der Re-Schreibung. Wir haben nichts dazu gefunden weder in den Stammdaten MD/eig. Kanzlei noch in den Grundwerten Re-Schreibung.
ABER:
Guter Speicher-Nebeneffekt: die Speichermenge der E-Rechnung in Dokorg ist geringer (von 130 zu 69 kb) zur herkömmlichen pdf-Kopie. Es wurde in allen Fällen ohne Logo gearbeitet.
Idee Zu Bankverbindung: die 2. Bankverbindung habe ich mal vorläufig in die 1. Zusatzzeile unter der Bankverbindung eingefügt; zumindest mal eine Möglichkeit die funktioniert auch wenn die Schriftgröße schon sehr extrem zur ersten BV abweicht. Irgendwie hat sich die eine Bank nicht abwählen lassen (Feld 10 der E-Rechnung) obwohl wir die Standardbank aus den Grundwerten herausgenommen haben. Ist wohl das Los wenn irgendwo in den Stammdaten noch eine Bank für die Buchhaltung hinterlegt ist. Aber Schönheit in der Rechnung alleine zählt auch nicht - es soll im Endeffekt bezahlt werden und kein Wettbewerb gewonnen werden.
Danke für eine Antwort.
Die Nachricht wurde verschoben. Michael Grohganz DATEV e.G.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
bei der Archivierung in "Eigene Ablage" wird die E-Rechnung aktuell als "Beleg" erkannt und somit nicht automatisch dem Bereich "Dokumente" zugeordnet. Dies wird voraussichtlich mit dem Service-Release am 20.02.2025 korrigiert. Dann wird auch die passende Struktur bei Ihnen wieder angezeigt.
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG
Super wenn das die DATEV-Entwickler schon angepackt haben und Ende Feb 2025 die eigene Ablage bei E-Rechnungen angesprochen wird.
Danke