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E-Rechnung Umstellung rückgängig machen

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letzte Antwort am 31.01.2025 12:09:17 von Kerstin_Schulz
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Salsa
Beginner
Offline Online
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Hallo, zusammen, 

 

wir haben unsere Mandanten auf E-Rechnung/DUO .../ umgestellt, über Bestandsoptimierung Eigenorganisation.

Da für uns relevante Themen (z.B. Versand auch immer per E-Mail an Mandant oder auch an uns/Kanzlei und nicht nur direkt ins DUO) nicht möglich sind, und dies erst nach dem "tun" ersichtlich war, wird die Sache E-Rechnungen verschoben. Kann ich die Einstellung E-Rechnung ... wieder in Summe (für mehrere Mandanten gleichzeitig) "rückabwickeln" wenn ja wo/wie?

 

 

Beitrag verschoben und Kategorie ergänzt durch @Sarah_Reitzmann 

DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
52 Mal angesehen

Hallo,

 

die Einstellung in den Mandanten-Stammdaten kann nicht wieder in Summe zurückgestellt werden. Wenn Sie aktuell generell keine E-Rechnungen erstellen möchten, können Sie die Freischaltung in Rechnungsschreibung wieder deaktivieren (Kanzleidaten | Grundwerte | Registerkarte E-Rechnung).

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

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letzte Antwort am 31.01.2025 12:09:17 von Kerstin_Schulz
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