Hallo in die Runde,
ich habe meinen Rechnungsversand soweit auf E-Rechnung umgestellt.
Jetzt habe ich einen Mandanten, der die E-Rechnung (Mail) nicht erhalten hat oder gelöscht hat. Jetzt wollte ich den Versand nochmal anstoßen. Leider finde ich einfach nicht wie das geht.
Es gibt eine Lösung für EO comfort, aber ich setze EO classic sein.
Hat da jemand eine Lösung ?
Vielen Dank
LG
Die Einschränkung, dass der Versand nicht erneut ausgelöst werden kann, ist sinnvoll.
Dadurch würde eine neue Rechnung mit der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs erstellt. Am besten ist es, die ursprüngliche Rechnung zu stornieren und eine neue zu erstellen.
Für die Stornorechnung wird der Mandant Verständnis haben.
Gruß
Martin Heim
edit
Hallo,
das Exemplar, welches über DATEV E-Rechnung Service an den Mandanten gesendet wurde, wird bei Ihnen im Dokumentenmanagement abgelegt. Sie können dieses Exemplar nochmal manuell per Mail senden: 1028800
PS: Wenn eine E-Rechnung storniert wird, wird automatisch eine Rechnungskorrektur angelegt, mit einer neuen Rechnungsnummer versehen und an den Mandanten gesendet. 1028371
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG
Äh...Nein.
Anders als oft angenommen, müssen Rechnungskopien nicht als solche gekennzeichnet werden, der Hinweis „Kopie“ oder „Duplikat“ ist also nicht nötig. Das hat der deutsche Gesetzgeber bereits 2012 in einem Rundschreiben zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung klargestellt:
„Werden für ein und dieselbe Leistung mehrere Rechnungen ausgestellt, ohne dass sie als Duplikat oder Kopie gekennzeichnet werden, schuldet der Unternehmer den hierin ausgewiesenen Steuerbetrag nach § 14c Absatz 1 UStG (vgl. Abschnitt 14c.1 Absatz 4 UStAE). Dies gilt jedoch nicht, wenn inhaltlich identische (s. § 14 Absatz 4 UStG) Mehrstücke derselben Rechnung übersandt werden.“ (Bundesministerium der Finanzen, 2. Juli 2012, Seite 4, Abs. 2)