Guten Morgen Community,
vielleicht kann mir jemand bei folgender Fragestellung weiterhelfen:
Muss ich eine E-Rechnung stornieren und neu ausstellen bei fehlerhafter Übermittlung bzw. wenn die Übermittlung nicht stattgefunden hat?
Fallbeschreibung: ich habe eine E-Rechnung an eine vom Mandanten angegebene MRE-Adresse übermittelt. Der Status des Versandprotokolls war zunächst in Ordnung, aber nach etwa einer Stunde nach Versand erhielt ich eine Meldung von DATEV, dass die Rechnung nicht zugestellt werden konnte.
Ich habe sodann mit unseren Mandanten die Mailadressen aus unseren Stammdaten verglichen und erfahren, dass unsere Rechnungen nun entgegen der Vereinbarung doch nicht als E-Rechnung versendet werden sollen, weil
a) bei einem Mandanten, die Empfängermailadresse nicht empfangstauglich für E-Rechnungen sei und
b) bei einem anderen Mandanten die Mailadresse nicht mehr existiert.
Auf Bitten unserer Mandanten sollen die Rechnungen entweder ausgedruckt und per Post (!) versendet oder als digitale Rechnung übermittelt werden.
Mein Chef ist allerdings der Meinung, dass ich hier -egal ob Papierrechnung, oder digitale Rechnung- die E-Rechnung stornieren muss und eine neue RG ausstellen muss, um nicht Gefahr zu laufen, dass wir am Ende doppelte USt zahlen müssen.
Ich frage mich aber, wenn die Rechnung nachweislich nicht zugestellt wurde (wir haben ja die DATEV-Meldung über die Nichtzustellung erhalten), ist das dann auch so zu handhaben? E-Rechnung stornieren und neue Rechnung ausstellen? 🤔
Vielen Dank vorab
DATEV Hilfe-Center - E-Rechnung erneut versenden in EO comfort