Hallo und einen guten Abend,
ich bringe jetzt ein ein ganz anderes Thema...
schmunzel...
wann plant DATEV die Implementierung eines QR Codes in die Rechnungen?!
das ist in unserer Zeit teilweise nichts ungewöhnliches.
in freudiger Erwartung auf eine Antwirt
beste Grüße
Svetlana Ryz
Genau darauf warte ich auch. Es gab hier in der Community 2016 schon mal eine Diskussion....und DATEV bewegt sich nicht.
Auch ich würde gerne eine Girocode auf die Rechnungen drucken.
Und hätte gerne eine Info von DATEV, wann dieser User-Wunsch umgesetzt wird bzw. warum nicht.
Beste Grüße
Frank Winter
Ich bin davon überzeugt, dass hier Ebenso wie in anderen Bereichen die Entwicklung die Impulse von unten kommen müssen somit von uns....
also posten, Fragen stellen und Antworten anfordern.
denn DATEV schreibt sich auf die Fahnen Vorreiter für Digitalisierung zu sein!
nir nicht Aufgeben und immer weiter... schmunzel.
Beste Grüße
Höher ist die Wahrscheinlichkeit auf Umsetzung wenn Sie von "externen" Institutionen kommen (z.B. Banken siehe LOHN-ID)
Hallo Frau Ryzhenko,
welche Informationen sollte der QR-Code beinhalten, Rechnungsdaten, Bankverbindungen, Adressen, .... ?
Soll der QR-Code die OCR ersetzen ?
Barcodes, EAN-Codes und QR-Codes sind nützliche Hilfsmittel, mehr nicht.
Datev hat dieses Thema sicher nicht in der Pipeline.
Der Formulargenerator ist schon kompliziert genug .
Viele Grüße
Michael Vogtsburger
Nachtrag:
Natürlich würde es Spaß machen, einen QR-Code per Smartphone zu scannen und die Rechnungsdaten an 'Unternehmen Online' oder an Rewe zu senden, aber niemand gönnt uns den Spaß
Die Zahlungsdaten für die Banking-App wäre der Wunsch. QR-Code mit der Baking-App scannen und die Überweisung ist ausgefüllt. Mehr nicht.
Ja, Sie haben Recht. Das wäre tatsächlich hilfreich und zeitsparend.
Grüße
Michael Vogtsburger
Nachtrag:
Es wäre jedenfalls eine schöne Hilfestellung, um das manuelle Ausfüllen von Online-Überweisungsformularen oder das direkte Bezahlen per Banking-App sicherer und schneller zu machen.
"Girocode" ist allerdings nicht die Bezeichnung des Verfahrens, sondern eine Produktbezeichnung eines Software-Anbieters.
Auf der Internet-Adresse "www.bezahlcode.de/der-bezahlcode" findet man einige allgemeine Informationen und weiterführende Links zum Thema "EPC-QR-Code". Im IOS/MacOS-Bereich (Apple) gibt es mehr Bewegung bei innovativen Techniken und Produkten.
Auf Datev zu warten wäre wie "Warten auf Godot".
Aus meiner Sicht könnte man bei Bedarf auch selbst aktiv werden und zusätzlich zu seinen eigenen Ausgangsrechnungen einen entsprechenden EPC-QR-Code mitliefern, z.B. durch Verwendung eines QR-Code-Generators, dem man die Zahlungsdaten als Parameter übergibt. Den generierten Code könnte man dann entweder auf Papier oder auf elektronischem Weg übermitteln.
Es kann jedenfalls nicht schaden, sich über das Thema zu informieren.
Cloe hat sicher eine Antwort darauf.
Nicht nur eine Antwort. Chloe wußte bereits was Sie fragen wollten (KI)
@Uwe Eberhardt
köööstlich
Übrigens, Herr Eberhardt, der KI scheinen Sie noch nicht zu trauen, vor allem nicht der dritten Dimension
Dei gute Chloe sollte einmal versuchen, in der real existierenden Welt die Gegenstandswerte ihrer Lohnabrechnungen vom RZ zu holen, diese ins Rechnungsschreiben zu übergeben, um dann eine optisch ansprechende Rechnung zu erstellen, die im ZugFerd- Format ihrem Kunden per verschlüsselter Email zugestellt wird.
Vielleicht macht man einen Wettbewerb, welcher Datev- Mitarbeiter das überhaupt schafft, bzw. mit den wenigsten Mausklicks durchführen kann. Selbstverständlich sollten auch die Vorstände und Hotline- Mitarbeiter an dem Wettbewerb teilnehmen.
Bitte aber unbedingt die neue LODAS- Version für die Werte aus 2018 nutzen ...
Dürften nicht allzu viele werden
Lohn (zumindest LuG) sollte doch zum Jahreswechsel eine verbesserte Übergabe von Gegenstandswerten bieten, da bin ich mal gespannt drauf!
Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
Kollegenseminar buchen: Next Level Digitalisierung mit DATEV
Bei LODAS wurden neue Gebührenpositionen eingeführt, die mit alten individuellen Positionen kollidieren. Da individuell hier bei #3444 eine "Zeitgebühr" für Prüfungen eingeführt wurde, kracht das ganze neue Konstrukt gegen die Wand und bei jedem Mandanten dürfen sämtliche Vorbelegungen manuell an die manuell angepaßten zentralen Gebührenpositionen geändert werden.
So macht EDV zum Jahreswechsel keinen Spaß...
Da würde ich fast Wetten annehmen, dass dies kaum ein Datev Mitarbeiter hinkriegt.
Bzw. in Ihrem Fall an den indiv. Einstellungen scheitert.
Ich nehme einfach mal an, dass die Datev nicht daran gedacht hat dass jemand die 3444 individuell belegt hat, weil Datev deckt mit der 'ollen' Rechnungsschreibung alles ab so daß keine individuelle Lösung braucht.
Traurig aber vermutlich wahr ich wünsche allen einen schönen und ruhigen oder bei bei Bedarf auch schwungvollen Jahreswechsel. Auf 2019.
Nun bislang habe ich noch keine Antworten erhalten wie denn die drittel Lerndimension der KI zu verstehen ist.
Und in der Tat aufgrund meiner persönlichen Erfahrungen werde ich KI nicht so schnell trauen.
Hier gibt es 2 Möglichkeiten entweder es liegt daran dass ich dem Neuen nicht mehr aufgeschlossen genug bin, glaube ich zwar nicht aber wer weiß oder aber
meine Zweifel sind berechtigt, weil wer programmiert denn die KI wenn ich mich sehr täusche Menschen und das wäre meine Erfahrung die machen Fehler. Schafft es dann die KI von selbst sich besser zu machen ohne menschliches zu Tun ?
Aber jetzt ist genug für 2018.
Was soll denn auf dem QR Code stehen bzw wer kann den dann verarbeiten?
Und wenn ich die Rechnung elektronisch verarbeite, warum brauche ich einen QR-Code, die Rechnung kann doch in den meisten Fällen auch ohne Code elektronisch ausgewertet werden...
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....gleiche Frage/gleicher Wunsch.....!!!
Wenn man demnächst über die DATEV-Plattform sich "anbietet" erwartet ein Digital-Native (für die private EST-Rechnung vom Steuerberater) soetwas........selbstverständlich......
"Vorsichtige Unterstellung":
Aber die DATEV ist leider schon weiter und übspringt die gegenwärtigen Wünsche.
Mit Angst...den Anschluss zu verpassen....und nahezu ausschließlich für die Zukunft zu programmieren....hat man den falschen Ratgeber an der Seite.
Vorschlag an die DATEV:
im hier und jetzt auf der Höhe der Zeit sein....
Beim "QR-Code" ist hier wahrscheinlich 'nur' der "EPC-QR-Code" gemeint, also die Bereitstellung der Zahlungsdaten für eine Banking-App.
Die Verarbeitung dieses Codes ist anscheinend z.Zt. nur bei wenigen Banken möglich, z.B. in der Banking-App der Sparkassen oder in einzelnen Apps auf Apple-Betriebssystemen (z.B. MoneyMoney).
Es wäre (frei nach Neil Armstrong) "ein kleiner Schritt für die Menscheit, ein großer Schritt für Datev".
Viele Grüße
Michael Vogtsburger
Hallo?
Hallo, ist da wer?
Ich meinte die DATEV!
QR-code zum zahlen; das Thema haben schon viele umgesetzt.
Mein Zahnarzt und jetzt sogar der kleine Schornsteinfeger.
Hei, da macht das Zahlen ja richtig Spaß.
Ich freue mich schon auf die nächste Rechnung,
die ich per QR-Code zahlen darf. TOLL!!!!!
Ich würde mich freuen, wenn auch meine Mandanten so viel Spaß
beim Bezahlen meiner Rechnungen haben könnten.
Da ist die DATEV eine echte Spaß-Bremse.
Viele Grüße
Bernd Honold
.... aber was nützt es, wenn der "EPC-QR-Code" nur bei wenigen Banken zum ('heiteren') Bezahlen einer Rechnung eingesetzt werden kann ?
Man sollte es dem Mandanten aber natürlich möglichst leicht machen, eine Rechnung zu bezahlen (ein vorbereiteter Zahlungsträger ist gar nicht so verkehrt, auch wenn der Mandant Electronic-Banking macht), oder man bietet ihm den Lastschrifteinzug an.
Es ist auch aus unserer Erfahrung hilfreich, wenn man die Zahlungsdaten inkl. dem Verwendungszweck vorgibt, dann freut sich die Lerndatei bei der Verwendung des Kontoauszugsmanagers.
VG
Michael Vogtsburger
Ein 3/4 Jahr nach Eröffnung dieses Themas. Gibt es hierzu immer noch keine Neuigkeiten oder Umsetzungen in den Programmen? Ich finde jedenfalls (noch) nichts...
Weihnachten.... nur das Jahr steht nicht fest...
ich habe seltsamerweise im Internet kaum was Verwendbares zum Thema BezahlCode-/GiroCode-/QR-Code-Generator gefunden.
Es wäre doch sehr 'smart', wenn man einem kleinen Tool, dem QR-Code-Generator, die Zahlungsdaten als Parameter übergeben und als Ausgabe den QR-Code erhalten und in die Rechnung oder in Word, Excel oder in eine E-Mail einfügen könnte.
VG
Michael Vogtsburger
Bitte nicht QR-Code!!!
Da wären ja die gesamten Terastunden Entwickungsarbeit für Zugferd für die Katz.
Da tüftelt man jahrelang an einem technischen Standard für elektronische Rechnungen und kommt da einer mit nem einfachen QR-Code um die Ecke, das geht nun mal gar nicht
Aber ernsthaft: Der QR-Code kann tatsächlich alle Daten enthalten, die man nicht nur für die Bezahlung, sondern auch für die Verbuchung der Rechnung benötigt: Rechnungsbetrag, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsdatum, Bankverbindung, Skontofrist, Bezeichnung des Zahlungsempfängers (=Rechnungsaussteller)... Was fehlt noch? - Angaben zum VorSt-Abzug (Steuersatz, USt-ID). Na ja, das müsste doch technisch zu machen sein.
Die Erweiterung für DUO zum Lesen des QR-Codes ist dann doch auch kein Hexenwerk mehr ? Egal ob PDF, TIFF, XML, oder was auch immer, der QR-Code bleibt immer gleich.
Und so ganz nebenbei hätte man den Vorteil, dass sich die Diskussion um die diversen technischen Formate für elektronische Rechnungen erübrigen. A propos: Tut sich eigentlich bei Zugferd noch was?
Nach einem knappen Jahr noch immer nichts Neues aus Nürnberg zum Thema?
in Nürnberg sitzen eben viele Fans von alten Filmen, speziell des Klassikers "Im Westen nichts Neues".
... und sie betrachten Nürnberg als Metropole im Westen, in der westlichen IT-Hemisphäre.😋
Vielleicht sollte Datev den Vorreiter spielen und anfangen für die Steuerberater ein "Einlese-System in die Buchhaltung" zu entwickeln. Dann könnte die Datev wenigstens eine Beta-Version vorlegen, wenn die Konkurrenz damit an den Markt geht.
Grundsätzlich muss so etwas aber von der Großindustrie ausgehen. Die Konzerne müssen von den Lieferanten den QR-Code einfordern und diesen gleichzeitig bei der Bestellung dem Lieferanten zur Verfügung stellen. Copy & Paste und der Lieferant hat alle erforderlichen Daten für den Kunden auf der Rechnung.
Und dann braucht DATEV dies nur abzulesen (können).
Gruß
Martin Heim
Da es sich hier um Rechnungsschreibung EO classic/comfort handelt, ist hier mit keiner Umsetzung zu rechnen. Eher noch im Auftragswesen online, aber da wird es ein solcher Wunsch wohl nicht in die Priorisierung schaffen.
Mir wäre Lieber, dass ZUGFeRD korrekt und ordentlich mit allen Phasetten abgebildet wird (endlich).
Einen QR-Code-Generator könnte man sich auch selbst in die Faktura integrieren. Hier gibt es sehr viele Programme, die dies umsetzen können. Fraglich ist, wie die automatische Erstellung und Übernahme der generierten QR-Codes in die EO-Rechnung funktionieren könnte, aber vermutlich wäre es einfacher ein Anschreiben zur Rechnung mitzuschicken oder die erstellten Rechnungen im Anschluss mit einem zusätzlichen Programm/Makro mit einem QR-Code zu ergänzen.
Hallo Ich will das Thema einfach mal wieder hochheben...
Mein Focus liegt auf sofortiger Bezahlung und Nutzung des "Spieltriebs" vor allem der "Privatmandanten" ohne UO!
Einfach in (z.B.) der Sparkassen-App abscannen, TAN eingeben, bezahlt, fertig!
Die Implementierung externer Anbieter wäre allerdings nicht hilfreich, die fehlende Schnittstelle zur Rechnungsschreibung und damit der manuelle Mehraufwand im Sekretariat dürfte das Problem sein,
Also DATEV, sie dürfen sich gern angesprochen fühlen, die Welt ist reif dafür!
Hallo steuerfabrik,
gerne geben wir zu Ihrem Anliegen Auskunft.
Wahrscheinlich haben Sie schon gehört, dass wir als DATEV an einer neuen Generation des Kanzleimanagements arbeiten.
Hierzu finden Sie einige Infos in diesem Post: https://www.datev-community.de/t5/Office-Management/Stammdatenformular-für-Kanzlei-Homepage-für-Neumandate/m-p/171565/highlight/true#M11346
Das bedeutet gleichermaßen auch, dass wir unsere Bestandsprodukte hinsichtlich technischer und rechtlicher Anforderungen aktuell halten, jedoch funktional nicht weiter ausbauen. Einen QR-Code in der heutigen Rechnungsschreibung können wir also leider nicht in Aussicht stellen.
Für die Rechnungsschreibung im neuen Kanzleimanagement setzen wir im ersten Schritt auf ZUGFeRD 2.0 und das X-Rechnungsformat.
Da wir in diesem Post einen großen Wunsch nach vereinfachten Bezahlmöglichkeiten für Mandanten oder Privatpersonen wahrnehmen, lassen wir dies gerne in unsere weiteren Überlegungen einfließen.
Viele Grüße!