Wie bekomme ich die Vorlage: Einverständniserklärung zur Kommunikation per E-Mail
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Liebe Kollegen,
auf der Suche nach "wie machen das denn andere so?" bin ich über einen google-Treffer gestolpert, der mir verdächtig nach einer DATEV-Vorlage aussieht. Diese hätte ich nun gerne verwendet, kann Sie aber nicht finden.
Kann mir vielleicht jemand helfen, wo ich die "Einverständniserklärung zur Kommunikation per E-Mail" finden kann?
Besten Dank und viele Grüße
Jennifer Stobbe


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Hallo Frau Stobbe,
nach einer Recherche in unserer Informationsdatenbank bin ich auf dieses Dokument gestoßen. Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter. Eine andere Vorlage ist mir nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßeen
Jürgen Haubner
DATEv eG
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Das Dokument betrifft aber nur die Kommunikation der WPK mit Ihren Mitgliedern.
"Die Wirtschaftsprüferkammer bemüht sich um einfache, schnelle und kostengünstige Kommunikation mit ihren Mitgliedern."
Die Frage von Frau Stobbe verstehe ich anders. Sie meint doch sicherlich das Einverständnis von Mandanten zur Email-Kommunikation, oder?
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in Anwalt classic gibt es eine entsprechende Vorlage für E-Mail-Kommunikation mit dem Mandanten. Ob diese allerdings auch für StB geeignet ist, kann ich nicht beurteilen.
mfg
Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
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Herr Hofmeister,
da vermuten Sie richtig.
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Ok, dann wäre das klar.
Aber: die Kommunikation via Email werden Sie doch sicherlich mit Ihren Mandanten schon führen. Dafür eine gesonderte Vereinbarung zu treffen ist doch sicherlich entbehrlich, oder?
Beim Rechnungsversand (falls Sie diesen denn mit Ihren Mandanten einführen wollen) per Email (das geben die DATEV-EO-Programme ja her), bedarf es dann einer Einverständniserklärung der Mandanten.
Das sollte sich hier aber schnell ergeben.
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Dafür eine gesonderte Vereinbarung zu treffen ist doch sicherlich entbehrlich, oder?
Die Steuerberaterkammern empfehlen dies aber, da man sich sonst -bei unverschlüsseltem Versand- leicht der Gefahr der Verletzung des Verschwiegenheitsverpflichtung aussetzt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
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Dafür eine gesonderte Vereinbarung zu treffen ist doch sicherlich entbehrlich, oder?
Die Steuerberaterkammern empfehlen dies aber, da man sich sonst -bei unverschlüsseltem Versand- leicht der Gefahr der Verletzung des Verschwiegenheitsverpflichtung aussetzt.
Und im Lohnbereich geht es m.E. gar nicht, denn der Mandant kann nicht für seine Mitarbeiter den Datenschutz "aushebeln"... Was er für sich selber (Steuererklärungen, Fibu, etc.) freigibt, ist seine Sache...
Chr.Ockenfels
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Ich verstehe die Frage nach der fehlenden Erforderlichkeit bereits dem Grunde nach nicht.
Kaum ein Mandant / Internetnutzer macht sich Gedanken darüber, was E-Mail-Kommunikation eigentlich bedeutet.
In dem Augenblick, in dem ein Mandant als Standard die Kommunikation per E-Mail wünscht und nicht bereit ist mit mir als absolutes Minimum ein sicherers Passwort zu vereinbaren, lautet meine Standarderwiderung:
"... dann haben Sie bestimmt auch nichts dagegen, wenn wir die Besprechung vor dem Haus auf dem Marktplatz der Gemeinde weiterführen. So vertraulich ist die Kommunikation per ungesicherter E-Mail."
Das Passwort ist dann das Minimum dessen, was Mandanten bereit sind, "hinzunehmen".
Daher würde ich mir als steuerlicher Berater für jeden Sachverhalt eine gesonderte Einwilligung einholen. Bei Lohndaten kann, wie Herr Ockefels richtigerweise schreibt, der Arbeitgeber/Mandant die Einwilligung für die Mitarbeiter gar nicht abgeben.
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Liebe Kollegen,
danke für Ihre Beiträge. Ich habe zwischenzeitlich den Kollegen, der das besagte Formular auf seiner Homepage zum Download anbietet angeschrieben. Ich hoffe, die nächsten Tage eine Antwort zu bekommen.
Das Ergebnis werde ich dann gerne hier veröffentlichen.
Beste Grüße
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..das ging schnell. Hier die Rückmeldung des Kollegen:
"Sehr geehrte Frau Stobbe,
nach Rücksprache mit Herrn XXX wird die Einverständniserklärung wahrscheinlich nicht in Lexinform zu finden sein.
Diese wurde während eines Datev-Arbeitskreises erstellt..."
Nun verbleiben folgende Fragen an Sie:
1) Besteht die Möglichkeit, die Vorlage, dass Sie hausintern bei den Dozenten (Kanzleiorganisationsbeauftragte etc) anfragen oder
2) darf ich das Formular abtippen und verwenden?
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U.a. in der E-Mail-Kommunikation steckt der Teufel im (technischen) Detail, mit DS-Hörnern.
Sie sollten die aktuellen Diskussionen hierzu ansehen:
https://www.datev-community.de/message/53899?et=watches.email.thread#53899