@ DATEV,
ich beziehe mich hier auf das Folienset zu diesem Vortrag, der ja in der Vergangenheit auch schon gehalten wurde (zumendest in ähnlicher Form) und erlaube mir einige Anmerkungen.
Die Inhalte sind, was die Entwicklung der Strategie für die Kanzlei angeht, sehr gut. Daran gibt es nichts auszusetzen und es ist umsetzbar.
Bevor jetzt die Anmerkungen aus dem Spruchkasten wie "Setzen Sie sich über die bekannten Kanäle mit uns in Verbindung..." etc. von Seiten DATEV kommen erlaube ich mir zu erwähnen, das ich diese Art der Abrechnung einschließlich der entsprechenden Vereinbarungen schon seit Jahren lebe.
Es gibt, wie immer, ein großes aber.
In diesem Vortrag blendet DATEV vollständig die Notwendigkeit effizienter Tools für die Datengewinnung für die Entscheidung im vorgestellten Excel Tool aus. Ohne vernünftige Daten fehlt die Entscheidungsgrundlage für die Preisgestaltung vollständig. Und erzählen Sie nicht, dass mit der normalen Zeiterfassung aus dem DATEV Standardset so eine entscheidungsrelevante Auswertung möglich wäre.
Daraus entsteht dann eine gewisse Unsicherheit im praktischen Einsatz. Beginnen wir mit der Zeiterfassung. Ich bleibe bei der Folie 9 und Frage mich, mit welcher Software ich die Zeiterfassung zur Realisierung der Abrechnungsgrundlage für die Zusatzleistungen vornehmen soll. Ich denke wir sind uns einig, dass pro zu berechnender Tätigkeit auch eine nachvollziehbare Zeiterfassung gehört.
Egal welche Punkte abgerechnet werden sollen, ich bleibe hier in den Beispielen der Folie 9, werden diese Tätigkeiten ja nicht bewusst durch den MA ausgeführt sondern fallen während der laufenden Bearbeitung, von Sonderfällen abgesehen, an. Der MA hat seine Zeiterfassung auf die Tätigkeit "laufende Bearbeitung nach Gegenstandswert abzurechnen" (A) gestartet und läuft auf die Sonderposition "Überprüfung und Richtigstellung von Belegen durch den Auftragnehmer (=Kanzlei) (B), es ist in diesem Moment die Zeiterfassung (A) zu unterbrechen und (B) zu starten. So weit, so machbar, wie immer bei DATEV funktioniert es nicht wie erwartet. Am Ende der Bearbeitung fehlt die Zuordnung der einzelnen Stoppzeiten zu den Tätigkeiten, es muss also mit Papier und Bleistift jede Stoppposition einet Tätigkeit zugeordnet werden.
Angenommen die MA kommen mit allen Workarounds der Zeiterfassung klar und die Tätigkeiten sind annähernd sauber erfasst, kommt dann die Umsetzung in die Rechnung.
Mit welchem Programm im DATEV Kosmos kann das, was DATEV vorschlägt, auch schnell, sicher und nachweisbar abgerechnet werden?
Ab Folie 23 wirbt DATEV mit reichlich Unterstützungsangeboten, teilweise zu einem horrenden Preis, aber es fehlt eines vollständig - der Hinweis auf ein Programm mit dem sich das Vorgeschlagene auch effizient abrechnen lässt. Mit den inzwischen völlig veralteten (technisch und konzeptionell) EO Programmen lässt sich eine moderne Kanzleistrategie nur unter erschwerten Bedingungen umsetzen und leben. Mehrarbeit, Doublechecks, verstreute Auswertungen und Workarounds an jeder Ecke zu finden sind einfach höchst gefährlich, Controlling kann nicht echt gelebt werden.
Auch wenn ich das Tageshonorar XXL für eine Beratung ausgebe muss am Ende mit hohem Aufwand abgerechnet werden. Ist das die Zukunft? Teures Geld für wenig Leistung?
DATEV muss sich, meiner Meinung nach, schnell positionieren wo die Strategie in der Eigenorganisation hinwill.
Auch wenn DATEV in die Cloud möchte, es wird immer nur das Rechenzentrum dabei herauskommen. Heute Morgen erhielt ich einen Newsletter mit einer netten Einleitung zum Thema Cloud
...die Cloud punktet mit Flexibilität und hoher Skalierbarkeit. Um diese Vorteile voll ausspielen zu können, müssen die eingesetzten Anwendungen für den Einsatz in der Cloud optimiert sein...
Alle Vorteile sind bei der bisher erkennbaren Umsetzung bei DATEV nicht erkennbar.
Für die Umsetzung der EO hat DATEV eigentlich keine Zeit mehr.
Falls das noch jemand sucht: DATEV Info online – Vorträge
Hallo @einmalnoch,
bitte entschuldigen Sie meine verspätete Antwort.
Die Kollegen der Fachabteilung sind aktuell noch in Rücksprache, werden aber hier Rückmeldung geben.
Viele Grüße aus Nürnberg
Kristina Nering
Hallo @einmalnoch,
ich habe nun die Rückmeldung aus der Fachabteilung:
Wenn man die erbrachten Zusatzleistungen, wie in Folie 9 dargestellt, nach Zeit abrechnen möchte, empfiehlt es sich neben der Zeiterfassungsposition für die Hauptleistung, eine zweite Position für die Erfassung der Zusatzleistungen zu nutzen. Die konkrete Art der Zusatzleistung sollte dann jeweils im Kommentarfeld festgehalten werden.
Für alle Arten von Zusatzleistungen eigene Aufwandsposition zu erstellen und darauf zu erfassen wäre sehr aufwändig und nicht praktikabel.
Die Mitarbeiter müssen natürlich für die Zusatzleistungen sensibilisiert werden, damit diese auch verlässlich erfasst werden. In einigen Fällen müssen die zu erfassenden Zeiten wahrscheinlich auch geschätzt werden, insbesondere dann, wenn diese Tätigkeiten nicht exakt von der Haupttätigkeit zu trennen sind.
Das alles lässt sich mit der vorhandenen Zeiterfassung (sowohl in EO compact/classic als auch in EO comfort) recht gut realisieren.
Bei der Rechnungserstellung kann man dann aus den erfassten Kommentaren sehen, welche Zusatzleistungen erbracht wurden. Diese können dann über eine Zeitgebühr abgerechnet werden. Die erfassten Kommentare können als Information an die Mandanten in die Rechnungstexte übernommen werden, je nach Lösung auch automatisiert.
Alternativ kann man, wie im Vortrag besprochen, in vielen Fällen für die Zusatzleistungen auch Festpreise im Vorhinein im Rahmen einer schriftlichen (Textform) Honorarvereinbarung mit dem Mandanten verabreden. Solch eine Vereinbarung kann z.B. mit dem Angebotsassistenten erstellt werden. Zur Preisgestaltung haben wir in der Vergangenheit auf Aufwandsschätzungen erfahrener Mitarbeiter zurückgegriffen.
In diesem Fall ist die Rechnungserstellung sehr einfach, weil die Details in der Honorarvereinbarung bereits geregelt wurden und in der Rechnung nur der vereinbarte Festbetrag aufgeführt werden muss. Für die Zeiterfassung reicht es hier aus, alle Leistungen auf die Hauptleistung zu erfassen, eine Trennung nach Haupt- und Zusatzleistung ist nicht unbedingt notwendig.
Viele Grüße aus Nürnberg
Kristina Nering