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elektronischer Einspruch: Programm benutzt falsche Steuernummer ...

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letzte Antwort am 02.09.2020 16:08:21 von Gelöschter Nutzer
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Gelöschter Nutzer
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Hallo Datev,

mein Mandant ist in 2019 innerhalb von Köln umgezogen und hat nun bei einem anderen Kölner Finanzamt eine neue Steuernummer erhalten. Diese wurde in der ZMSD mit Gültigkeitsdatum ab 1.4.19 hinterlegt. Die alte Steuernummer ist in der ZMSD nur bis zum 31.03.19 gültig.

Er hat nun einen neuen Steuerbescheid für 2017 erhalten (natürlich mit der neuen Steuernummer). Wenn ich einen elektronischen Einspruch für 2017 anlege, wird vom Programm auf die alte Steuernummer und das alte Finanzamt zugriffen, bei einem Steuerbescheid für 2019 zieht das Programm die neue Steuernummer heran. Welche Logik steckt hinter dieser Programmierung?

Wenn der Einspruch mit der falschen Steuernummer am letzten Tag der Frist übermittelt wird, muss vermutlich mit einer Verfristung gerechnet werden.

Grummelnde Grüße

Jupp Schmitz

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Birgit_Lehner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Schmitz, 

 

legen Sie für Ihren Mandanten einen elektronischen Einspruch ein, wird die letzte gültige Finanzamtsverbindung des gewählten Veranlagungsjahrs vorbelegt, die zu Ihrem Mandanten in den Stammdaten hinterlegt ist.

 

Siehe Info-DB 9224578

 

 

Viele Grüße aus Nürnberg

 

Birgit Lehner 

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Gelöschter Nutzer
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Das beweißt wieder einmal, dass die Historienverwaltung von DATEV absoluter Murks ist und am besten komplett ignoriert werden sollte.

 

Warum an so wichtigen Stellen nicht automatisch eine Auswahl vorgeschlagen wird, welche StNr. verwendet werden soll, ist mir schleierhaft. Gleiches gilt ja auch für AP-Compact. Da werden Bilanzen mit völlig veralteten Stammdaten ausgegeben. Welch ein Quark.

 

Gruß Achilleus

Gelöschter Nutzer
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Hallo Frau Lehner,

können Sie das bitte von jemanden prüfen lassen, der sich mit der AO auskennt?

Wenn  Sie in 2017 in Nürnberg gewohnt und veranlagt worden sind und 2018 nach Fürth umziehen, teilt Ihnen das Finanzamt Fürth eine neue Steuernummer mit und erhält die Daten vom Finanzamt Nürnberg. Falls in 2019 ein geänderter Bescheid für 2017 ergeht, kommt der natürlich vom Finanzamt Fürth mit der aktuellen Steuernummer.

Das Denken der Datev über die richtige Steuernummer für einen Einspruch in 2019 (Zuständigkeit im Kalenderjahr 2017) ist also falsch.  Bitte lassen Sie das zügig korrigieren.

Freundliche Grüße

Jupp Schmitz

DATEV-Mitarbeiter
Birgit_Lehner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Schmitz,


seitens dieser Umzugsthematik sind wir bereits am prüfen.
Wir haben uns folgende Alternativen überlegt:


1. immer die aktuelle Finanzamtsverbindung vorbelegen
2. bei mehr als einer Finanzamtsverbindung öffnet sich eine Checkbox zum Auswählen
3. belegen das Finanzamt vor, das zum Bescheiddatum aktuell war. Hier besteht aber das Problem, wenn aufgrund  eines Urteils ein Folgebescheid vom „alten“ Finanzamt erfolgt, die Vorbelegung falsch ist.


Wie ist Ihre Meinung dazu ?

 

Viele Grüße

 

Birgit Lehner

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Gelöschter Nutzer
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Ich komme zurzeit auch sehr häufig (bei fast jedem Einspruch / Anpassungsantrag) in den Genuss, dass ich die Steuernummer ändern muss, aufgrund der Fusionierung der Finanzämter Hildesheim-Alfeld.

 

Der richtige Ansatz ist eigentlich schon da:

Unbenannt.JPG

Das komische ist nur, dass hier die aktuelle Steuernummer nicht auswählbar ist/nicht angezeigt wird, außer ich ändere den Veranlagungszeitraum.

 

M.E. wäre es hier am sinnvollsten, wenn die aktuelle Steuernummer vorbelegt wird, ich jedoch über die Checkbox auch eine alte Steuernummer auswählen kann, egal was für ein Veranlagungszeitraum ausgewählt wurde.

 

Gruß Alex

Gelöschter Nutzer
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Logischerweise erwarte ich bei einer Auswahl einer anderen Steuernummer, dass dann das Finanzamt automatisch ausgewählt wird.

DATEV-Mitarbeiter
Birgit_Lehner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

vielen Dank für Ihren Vorschlag. Ich werde diesen an die Entwicklung weiterleiten. 

 

Bleiben Sie gesund und Grüße aus Nürnberg

 

Birgit Lehner 

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Frau Lehner,

der Zusatz zu Ihrer Variante 3 betrifft auch die Variante 1, denn auch die aktuelle Finanzamtsverbindung (geändert zwischen Bescheid- und Einspruchsdatum) könnte von dem beklagten FA abweichen .. wobei ich einen solchen Fall in der Praxis noch nicht erlebt habe (beklagtes FA erlässt einen Bescheid, obwohl die Zuständigkeit aktuell bei einem anderen Finanzamt liegt). Das müsste dann notfalls die BeraterIn im Kopf haben; außerdem dürfte dann im Regelfall nicht der Einspruch das passende Rechtsmittel sein...

Wenn es um ein erwartungskonformes Programmverhalten geht, ist m.E. immer das aktuelle Finanzamt vorzubelegen.

Bei "unsteten" Mandanten immer eine lange Liste aller bisherigen Finanzämter angezeigt zu bekommen, halte ich für  verwirrend.

Schöne Grüße

Jupp Schmitz

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martin65
Meister
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Mein Vorschlag:

 

Wenn DATEV anhand der Stammdatenänderungen erkennt, dass mehrere Steuer-Nr. beim Steuerpflichtigen oder des Ehegatten vorliegt, sollte ein Auswahlfenster aufgehen.

 

Wenn die Stammdaten nie oder seit Jahren nicht geändert wurde, kann die Steuer-Nr. vorbelegt werden.

 

Grundsätzlich ist natürlich die Auswahl zu begrüßen, insbesondere sollte auch noch die Möglichkeit bestehen die Steuer-Nr. manuell einzupflegen. 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Birgit_Lehner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Zusammen,
vielen Dank für Ihr weiteres Feedback. Die beste Lösung ist, gemäß Ihrer Vorschläge, die aktuell gültige Steuernummer vorbelegen. Sind in den Stammdaten mehrere Finanzamtsverbindungen vorhanden, dann ein Dropdown-Menü zum Auswählen der Finanzamtsverbindung. Kein Pop-Up Fenster.


@martin65
Eine manuelle Erfassung ist auch jetzt möglich, hier muss dann allerdings das korrekte Finanzamt ebenfalls manuell erfasst werden.

 

Viele Grüße aus Nürnberg 

 

Birgit Lehner 

Gelöschter Nutzer
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Hallo Frau Lehner,

wann wird das endlich geändert? Gerade hätte ich beinahe einen Einspruch an das falsche Finanzamt geschickt. Ich habe den Bescheid aus dem USt Bestand 2018, in dem das richtige Finanzamt hinterlegt ist, erfasst. Trotzdem zieht sich das Programm völlig schmerzfrei die Steuernummer vom 31.12.2018. Dafür werden Sie in der AO keine Grundlage finden. 

 

Beim Senden fiel mir das auf und trotz Abbruch wurde außerdem der falsche Einspruch an die Dokumentenablage übergeben. Die Übergabe an die Dokumentenablage dürfte doch erst nach der erfolgreichen Übermittlung erfolgen. Außerdem wird diese im Ordner Private Steuer abgelegt, was bei einem USt Einspruch auch nicht richtig ist.

Viele Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Birgit_Lehner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo SteuerberaterKöln,


zu Punkt 1 ich habe aktuell in der zuständigen Abteilung nachgefragt und warte noch auf das Feedback. Da bei uns noch Urlaubszeit ist bitte ich Sie um Geduld.


Zu Punkt 2 wo der Einspruch in der Dokumentenablage abgelegt wird, ist in den Einstellungen für die Ablagestruktur im Einspruch hinterlegt. Um situatitiv die korrekte Ablage zu bestimmen, definieren Sie in den Einstellungen, dass der Ablage-Dialog immer erscheinen soll.

 

Viele Grüße

 

Birgit Lehner

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Frau Lehner,

vielen Dank, Sie sind ja sehr fleißig heute... 🙂

Zum Thema Ablage können Sie ja bitte auch mal Ihre KollegInnen fragen, ob das Ernst gemeint ist:

b1.JPG

Es gibt nur eine kanzleiweite Einstellung für alle Steuerarten dafür, in welchem Ordner (Private Steuern, Betriebliche Steuern) elektronische Bescheide abgelegt werden? Das kann eine Genossenschaft der Steuerberater ja hoffentlich besser lösen. 

Zu Punkt 2 wäre dann auch noch zu klären, warum der Einspruch abgelegt wird, bevor sichergestellt ist, dass er tatsächlich gesendet worden ist. Elegant wäre natürlich, wenn die Ablage direkt mit einem Sendeprotokoll gemeinsam erfolgt, aber man ist ja genügsam 🙂

Viele Grüße und Danke

 

 

 

 

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letzte Antwort am 02.09.2020 16:08:21 von Gelöschter Nutzer
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