Hallo, habe soeben rückwirkend bis 04/2018 die wöchentliche Arbeitszeit geändert. Jetzt würde ich geänderte Erstattungsanträge bei der KK rückwirkend benötigen. Ist ein Festlohn, habe im Kalendarium die Stunden angepaßt, aber nichts passiert.
Vg@
Gelöst! Gehe zu Lösung.
In den Bewegungsdaten (Nachberechnung) mal den April mit 1/96 nachberechnen lassen. Eventuell - aber das sehen Sie dann mit der Probeabrechnung - müssen Sie das für jeden betroffenen Monat erfassen.
Danke für die Info, das geht aber nur bei Lodas oder?
Oh. Da hab ich nicht genau geguckt. Lohn & Gehalt weiss ich es nicht.
Hallo,
wenn Sie die wöchentliche Arbeitszeit eines Festlohnempfängers rückwirkend ändern, ist kein neuer AAG-Antrag zu erstellen.
Eine Stornierung und Neumeldung ist lt. Verfahrensbeschreibung nur dann zulässig, wenn sich Änderungen ergeben bei:
Diese Information finden Sie auch unter Punkt 14 im Info-Dokument:
AAG Aufwendungsausgleichsgesetz: Elektronisches Erstattungsverfahren (U1 / U2) - Hintergrund
Viele Grüße
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG
Danke für die Info. Der Erstattungsanspruch hat sich schon geändert, da sich die tägliche Arbeitszeit und die Wochenarbeitszeit geändert hat. Daher muß auch der Erstattungsantrag geändert werden.
VG
Hallo, ich habe selbiges Problem mit der neuen Bankverbindung des Mandanten. Diese hat sich geändert, da die Mitteilung des Mandanten darüber erst verspätet kam, wollte ich den AAG-Antrag ändern, aber das macht DATEV nicht.
Gibt es hierfür eine Lösung? Die KK möchte die Änderung der Bankdaten über den AAG-Antrag übermittelt bekommen.
Fehlzeit entfernen, so dass der Antrag mit der nächsten Abrechnung/Wiederholung storniert wird.
Dann die Fehlzeit wieder erfassen, damit mit der nächsten Abrechnung/Wiederholung ein neuer Antrag mit dem neuen Konto erstellt wird.
Ein anderer Weg ist mit nicht bekannt.