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Überstunden bei Minijob nach Austritt ausbezahlen

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letzte Antwort am 15.04.2025 13:24:50 von VerenaRieger98
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VerenaRieger98
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Hallo,

 

ich habe einen Minijober, der im März ausgetreten ist. Jetzt hat er Überstunden übrig und diese wollen wir auszahlen. Er hatte Gehalt KEIN Stundenlohn. 

 

Welche Lohnart muss ich hier bei der Monatserfassung angeben? Jede die ich ausprobiert habe funktioniert nicht. 

 

Kann mir bitte jemand heeeeeelfen 😅

rschoepe
Experte
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Nachricht 2 von 4
112 Mal angesehen

Was hast du denn ausprobiert? Auch bei Gehalt wird es ja einen Stundenlohn geben, aus dem das Gehalt ermittelt wurde oder den man aus dem Gehalt und den vereinbarten Stunden rückrechnen kann. Den trägst du beim AN ein und erfasst dann eben die Überstunden. Oder du rechnest die Überstundenvergütung von Hand aus und erfasst den Betrag.

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mhaas
Erfahrener
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Nachricht 3 von 4
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Du müsstest manuell ermitteln, welchen Betrag die noch zu vergütenden Stunden ausmachen und diesen mit der selben Lohnart erfassen (in den Monatsdaten) wie sonst auch.

 

Und die Summe dann mit dem letzten Beschäftigungsmonat zuordnen. Dann sollte es funktionieren.

Lang may yer lum reek
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VerenaRieger98
Beginner
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Nachricht 4 von 4
91 Mal angesehen

Hallo, 

vielen Dank. Den Betrag hatte ich ermittelt. Aber ich hatte nicht den März eingetragen, sondern April... 

 

Habe jetzt die LA Überstundenpauschale mit Monat März, dann bekomme ich eine Abrechnung. 

 

Dankeschön, manchmal sind es dann doch nur kleine sachen 😀

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letzte Antwort am 15.04.2025 13:24:50 von VerenaRieger98
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