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100% Kurzarbeit - U1 wird nicht abgeführt

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letzte Antwort am 29.06.2021 11:28:43 von Uwe_Lutz
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nadineteuscher
Einsteiger
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Nachricht 1 von 8
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Hallo Zusammen,

 

unser Mitarbeiter ist zu 100 % in Kurzarbeit.

Nun hat er sich dazu krank gemeldet und wir bekommen an Feiertagen den Entgeltausfall von der Krankenkasse erstattet. Sind in dem entsprechenden Monat 2 Tage.

Allerdings möchte die Krankenkasse uns den Entgeltausfall nicht begleichen, da in dem Monat keine U1 abgeführt wurde.

 

Woran liegt das? Hat das was mit 100% Kurzarbeit zu tun?

 

Kann man das noch nachträglich abführen?

 

LG

Tanja534
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 8
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Kurzarbeit wird von der Bundesagentur erstattet.

Wenn er an den Feiertagen krank war und da in Kurzarbeit, dann ist das "krank während KUG", da hat die Krankenkasse dann nichts mit zu tun.

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nadineteuscher
Einsteiger
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Nachricht 3 von 8
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Hallo Tanja,

 

meine Info ist, dass an Feiertrag die Agentur für Arbeit nichts erstattet sondern die Krankenkasse.

Bin ich da falsch informiert?

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dancingh
Einsteiger
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Nachricht 4 von 8
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Wieviel Arbeitnehmer sind denn im ganzen Unternehmen regelmäßig beschäftigt? Ist das Unternehmen überhaupt U1-pflichtig? Haben Sie das im ersten Schritt mal geprüft?

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LF
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 8
409 Mal angesehen

Müsste bei Krank am Feiertag während Kug nicht der Ausfallschlüssel KG stehen?

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 8
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Hallo,

 

für die Berechnung der Insolvenzgeldumlage und der Umlagebeiträge U1 und U2 ist nur das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt (Istgentgelt) bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zugrunde zu legen. Das fiktive Arbeitsentgelt wird dafür nicht herangezogen. Das bedeutet, dass für einen Mitarbeiter der zu 100% in KUG ist keine Umlage berechnet wird. 


Wenn nun eine Erkrankung des Arbeitnehmers im Kug-Zeitraum auf einen Feiertag (kein regelmäßiger Arbeitstag) fällt, muss keine Unterscheidung nach Krankheit vor Kug oder Krankheit während Kug getroffen werden. Ob die Lohnfortzahlung am Feiertag in voller Höhe oder in Höhe von Kug vom Arbeitgeber bezahlt wird, regelt ggf. eine Betriebsvereinbarung, ein Tarif- oder Arbeitsvertrag. 


Eine Lohnfortzahlung am Feiertag in Höhe von Kug wird nicht durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet.

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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nadineteuscher
Einsteiger
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Nachricht 7 von 8
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Hallo,

 

ja, das es nicht durch die Agentur für Arbeit erstattet wird ist mir bewusst.

Ich bin aber der Meinung, dass es durch die Krankenkasse erstattet wird.

Die Krankenkasse teilte mir aber mit, dass wir keine U1 für den entsprechenden Monat abgeführt haben (da der Mitarbeiter zu 100% in Kurzarbeit ist) und will uns deshalb das ausgefallene Entgelt vom Feiertag nicht erstatten.

 

So wie ich es verstehe wird keine U1 abgeführt da der Mitarbeiter ja zu 100% in Kurzarbeit ist, aber für den Feiertag müssen wir es doch trotzdem erstattet bekommen?

Hab ich hier einen Fehler?

 

Wir sind 20 Mitarbeiter.

 

LG

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

wenn Sie Feiertagsentgelt entweder in voller Höhe oder als Feiertags-KUG zahlen, ist dieses Entgelt m.E. umlagepflichtig.

 

Wenn Sie also in dem Monat mit Feiertagsentgelt keine U1 zahlen, stimmt da in der Schlüsselung (oder der Abrechnung) u.U. etwas nicht.

 

Die Ansicht der Krankenkasse kann ich insoweit nachvollziehen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 29.06.2021 11:28:43 von Uwe_Lutz
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