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2 Jobräder abrechnen, davon nur eins mit Gehaltsumwandung - möglich?

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letzte Antwort am 15.08.2024 10:52:34 von CVolz
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CVolz
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Guten Morgen zusammen,

 

Jobräder, egal ob im Rahmen einer Entgeltumwandlung oder kostenlos on-top steuer- und sv-frei habe ich schon häufig abgerechnet. Heute hat mich aber ein Mandant gefragt bzgl. der Frage: 2 Jobräder an einen Mitarbeiter - kann man eins on-top gewähren und das andere muss er eben per Gehaltsumwandlung leasen. Ist das möglich? Ich beziehe mich hier nicht aufs technische, mir geht es um die rechtliche Aspekte.

 

Vielen Dank für eure Einschätzungen!

p_schierhorn
Einsteiger
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Hallo,

 

ein immer guter Einstieg ist die Suche bei Google mit "2 Jobräder an einen Mitarbeiter" und man erhält regelmäßig brauchbare Informationen.

 

U.a. hier (https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/firmenfahrraeder-ueberlassung-eines-zweitrades-an-angehoerige-moeglich/)

 

Von daher ist nicht verwunderlich, dass Arbeitnehmer am liebsten gleich zwei Räder – gegen Gehaltsumwandlung – nutzen würden, also eines für sich und ein weiteres für den Ehegatten oder ein Kind. Doch ist dies steuerlich zulässig? Antwort: Ja, das ist es. 

 

Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen jedenfalls sieht keine Probleme und schreibt vor, dass die Zurverfügungstellung von Fahrrädern und E-Bikes an Familienangehörigen des Arbeitnehmers zu den gleichen lohnsteuerlichen Folgen führt wie die Überlassung an den Arbeitnehmer selbst. Sprich: Es sind pro Monat 1 % von einem Viertel des
Brutto-Listenpreises des Fahrrades bzw. der Fahrräder zu versteuern (OFD NRW, „Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer“

 

 

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dirkschmakies
Fortgeschrittener
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Guten Morgen,

 

um es mal aus Unternehmenssicht zu schildern (ich sitze sowohl in der Buchhaltung als auch in der Personalsachbearbeitung und habe zuvor lange als Steuerfachangestellter gearbeitet). Bei uns ist es so, dass sich jeder Mitarbeiter, der die Voraussetzungen erfüllt (aus der Probezeit raus, kein befristeter Arbeitsvertrag, kein Werkstudent, kein Azubi, kein Minijobbler) ein oder mehrere Fahrräder leasen kann über JobRad. Dafür gibt es einen Höchstbetrag von 10.000 € Bruttolistenpreis pro Person; die Anzahl der Fahrräder ist also nicht begrenzt. Man kann also durchaus auch noch ein Fahrrad für den Partner und/oder die Kinder usw. leasen, so lange das natürlich finanziell passt. Die Leasingrate (ohne Wartung und Versicherung - das wird von uns gezahlt) läuft als Gehaltsumwandlung, zusätzlich noch der Sachbezug auf alle Räder.

 

Das ist bei bisher alle Prüfungen nicht beanstandet worden und wird auch meine ich auf den öffentlich zugänglichen FAQs bei JobRad erläutert.

 

Bezüglich der Frage, ein Rad so und das andere Rad so abzurechnen, sehe ich eigentlich kein Problem, so lange das vertraglich sauber definiert ist und alle Mitarbeiter / Mitarbeitergruppen gleich behandelt werden.

 

Das ist aber jetzt keine Rechtsberatung, denn sowas darf ich nicht, sondern nur meine persönliche Meinung bzw. die Erfahrung hier im Betrieb.

 

Viele Grüße

Dirk Schmakies

CVolz
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Guten Morgen!

 

Danke für den brauchbaren Hinweis, doch erstmal selbst zu suchen / zu googeln. Überraschung: habe ich schon gemacht. Mir war ja, wie ich geschrieben habe, bewusst, dass man zwei Jobräder abrechnen kann. Die Frage war ja, ob man dafür unterschiedliche Abrechnungswegs (einmal steuerfrei on top und einmal als Gehaltsumwandlung) nutzen kann. Hierzu finde ich in Ihrer Antwort nicht wirklich eine Lösung.

 

Insofern danke an @dirkschmakies für die (natürlich rechtlich unverbindliche 😉 ) Einschätzung.

 

Weitere hilfreiche Antworten oder konkrete Verweise nehme ich natürlich gerne an 🙂

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letzte Antwort am 15.08.2024 10:52:34 von CVolz
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