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AG-Pflichtzuschuss im Steuer- und SV-Brutto

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letzte Antwort am 17.03.2022 08:34:26 von mwolf
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mwolf
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
187 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

ich habe eine Entgeltumwandlung von EUR 200,00 abzurechnen (Umwandlung 173,91 + Pflichtzuschuss 26,09).

 

Der Pflichtzuschuss wird mit der Lohnart 891 korrekt ausgewiesen und mit FFN geschlüsselt.

 

Der Zuschuss wird trotzdem im steuer- und sv-Brutto ausgewiesen. Die steuer- und sv-Behandlung der StLA 891 wurde von mir nicht verändert.

 

Ist das dann so korrekt und falls ja, kann mir bitte jemand erklären, warum das so ist? Aufgrund der Schlüsselung und der Bezeichnung "...st-frei" hatte ich erwartet, dass es nicht in das steuer-und sv-Brutto einfließt.

 

Bzw. falls nein, was ich ändern muss?   DANKE!

 

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FrankB
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 4
171 Mal angesehen

Guten Morgen Frau Wolf,

 

die Abrechnung ist korrekt.

 

Der Betrag im steuer- und sv-brutto hat sich erhöht, da nicht mehr EUR 200,00 steuer- und sv-frei umgewandelt werden sondern nur noch EUR 173,91. Daher gibt es jetzt monatlich EUR 26,09 mehr auf der Gehaltsabrechnung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Frank Bähren

Sailor
Erfahrener
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Nachricht 3 von 4
170 Mal angesehen

Hallo MWolf,

 

das sehe ich anders.

Wenn Sie bei 3200 € brutto 173,91 € umwandeln, bleiben 3.026.,09 € steuerpflichtig übrig. Dazu zahlt der AG dann noch 26,09 € steuer- und sv-frei dazu, meiner Meinung nach völlig korrekt.

 

Viele Grüße

Sailor

mwolf
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
156 Mal angesehen

@Sailor  Danke! Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht....

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letzte Antwort am 17.03.2022 08:34:26 von mwolf
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