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AG stellt AN eine Wohnung - doppelte Haushaltsführung?

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letzte Antwort am 27.05.2021 16:17:54 von taniafiwi
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Friemia
Beginner
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Nachricht 1 von 6
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Hallo liebe Community,

 

ich benötige mal euer Wissen 🙂

 

Wir haben einen Mitarbeiter, ledig. Dieser hat seine Meldeadresse ca. 250km weit weg und wohnt deshalb aus betrieblichen Gründen in einer Wohnung, die von uns zur Verfügung gestellt worden ist.

Wir als Arbeitgeber sind auch Mieter dieser Wohnung und vermieten an unsere Arbeitnehmer weiter.

 

Der Mitarbeiter hat bei uns keine doppelte Haushaltsführung angemeldet, trotzdem stelle seine Situation doch eine dar oder? Die Wohnung, in der hier lebt teilt er sich mit drei anderen Arbeitnehmern sozusagen als Wohngemeinschaft. Er zahlt eine vereinbarte Miete von 100,00€. 

 

Wie muss ich diese 100,00€ ansetzen? Als steuerpflichtigen Sachbezug Wohnung im brutto drauf und im netto wieder runter - oder als doppelte Haushaltsführung ausschließlich als Nettobe- und -Abzug. 

 

100,00€ hat er mündlich vereinbart. Die Warmmiete der gesamten Wohnung beträgt 1.300€ Zusammen kommen alle drei Arbeitnehmer auch auf 1.300€, sodass gesamt eigentlich kein geldwerter Vorteil entsteht oder muss ich alle gesondert betrachten? 

 

Bei seinen Kollegen ist es vermutlich in der Vergangenheit auch nicht richtig gelaufen, deswegen kann ich diese nicht als Vorlage nutzen. ich würde das aber gerne jetzt richtig machen.

 

Könnt ihr uns helfen?

Vielen lieben Dank

taniafiwi
Einsteiger
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Nachricht 2 von 6
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Hallo Friemia,

 

das ist ein zu versteuernder Sachbezug. Ich tendiere in Richtung Logis an Hand der amtl. Sachbezugstabelle. Du solltest abgrenzen, ob das hier eine Wohnung oder "nur" eine Unterkunft ist. Dass sich 3 AN reinteilen, spielt bei der Bewertung lt. Tabelle auch eine Rolle. 

 

Die Logis kann man auch tageweise berechnen. Also tägl. Sachbezugswert x Tage, in denen MA in der Whg. war ./. 100€ = zu versteuernder Sachbezug. Das wird dann durch die Steuer und SV gejagt. Dann ziehst du die 100,00€ Zuzahlung noch über eine Abzugslohnart im 9000er Bereich (ich nehme gleich die für Logis) ab, damit Ihr als AG auch wirklich die 100€ Zuzahlung erhaltet. So steht bei mir der Abzug des Sachbezugswerts und die Zuzahlung des Mitarbeiters zusammen als Nettoabzug unter der 9004 - Logis.

 

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

 

edit: Bitte lass dir die Mietarrangements und Zuzahlungsvereinbarungen noch verschriftlichen. Wer schreibt der bleibt. Und die Betrachtung sollte für jeden MA einzeln erfolgen. Den Absatz habe ich leider überlesen, sorry.

 

 

Liebe Grüße

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Friemia
Beginner
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Nachricht 3 von 6
887 Mal angesehen

Sieht so aus als müsste man das wirklich jeden Monat manuell anfassen, wenn ich es tageweise abrechne oder?

Auf jeden Fall werde ich mir das alles schriftlich geben lassen.

 

Vielen dank für deine Rückmeldung.

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taniafiwi
Einsteiger
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Nachricht 4 von 6
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Jop, ich geb das jeden Monat ein ... Macht mich jetzt nicht bedeutend langsamer. Man könnte über eine unterjährig pauschale Abrechnung nachdenken die man dann durchrechnet und glattzieht zum Jahresende. Aber da kann so viel schief gehen á la es vergessen, MA treten unterjährig aus, Nachvollziehbarkeit im Falle einer Urlaubsvertretung...

 

Ich kann nur empfehlen das monatlich zu machen, so bist du auf der sicheren Seite und hast das auch zu jeder Zeit im Überblick.

 

LG

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StarkWo
Einsteiger
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Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, heißt es nicht der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer die Kosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung steuerfrei erstatten?

Demnach könnte man doch hergehen, dem Mitarbeiter eine normale Mietrechnung stellen, ihm diese steuerfrei vergüten und davon 100€ einbehalten, wenn das seine Zahlung sein soll?

 

Oder sehe ich das falsch?

 

Liebe Grüße Wolfgang

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taniafiwi
Einsteiger
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Nachricht 6 von 6
863 Mal angesehen

Das ist nicht das selbe, wie Logis beim AG zu haben. Ob der AG sich einmietet und an AN untervermietet oder ob die Wohnung Betriebseigentum sind, ist eigentlich egal. 

 

@StarkWo ich denke, was Sie meinen ist der Fall, wenn AN sich selbst in eine Wohnung einmietet (mit amtlicher Meldung zu einem Zweitwohnsitz, wohlgemerkt) und der AG sich an den Kosten beteiligt. Für steuerfreie Erstattung müssen doch die tatsächlichen Merkmale für eine steuerliche doppelte Haushaltsführung erfüllt sein.

Das ist nicht das selbe wie Untervermietung vom Arbeitgeber und Nutzung der Unterkunft durch mehrere Arbeitnehmer.

 

LG

 

 

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letzte Antwort am 27.05.2021 16:17:54 von taniafiwi
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