Hallo an alle, ich habe heute eine Frage zur Entgeltbescheinigungsverordnung. Mein Arbeitgeber zahlt für 2 Mitarbeiter seit 1991 einen jährlichen Beitrag zu einer Lebensversicherung. Bei Mitarbeiter A beträgt der einmalige Jahresbeitrag € 159,52, bei Mitarbeiter B € 140,61. Es kommt einmal im Jahr eine Rechnung der Versicherungsgesellschaft, der Arbeitgeber zahlt diese und wir buchen sie auf Kto. 4165 (SKR03). Am Ende des Jahres haben wir mit unserer Lohnabrechnung Lodas diesen Betrag mit der Nebenbuchführung pauschal versteuert. Diese Versicherung wurde bis jetzt noch nicht auf der Lohnabrechnung ausgewiesen.
Nun gibt es die Neuerung, dass diese Beträge in der Netto/ Brutto-Abrechnung ausgewiesen werden müssen. Ist dies in unserem Fall auch so? Wenn ja, welche Lohnart nehme ich für den Bruttobezug? Und welche Stammlohnart Nettoabzug kann ich nehmen?
Vielen lieben Dank im Voraus und eine schöne Adventszeit an alle.🙂
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
rechtlich können wir Sie nicht beraten.
In einigen Fällen wird die Lebensversicherung abgerechnet wie eine Direktversicherung.
Bitte klären Sie den rechtlichen Hintergrund mit dem Versicherungspartner.
Hat denn vielleicht noch jemand aus der Community eine Idee hierzu?