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AN hat aufgrund von Wohnsitz Kündigung Steuerklasse 6

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letzte Antwort am 21.02.2019 15:03:31 von Uwe_Lutz
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jb_gkb
Einsteiger
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Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz gekündigt, und wohnt bei seiner Schwester z.b., hier hat er nun wegen keinem angemeldeten Wohnsitz die Steuerklasse 6 zugeteilt bekommen.

Der Arbeitnehmer meldet im Februar wieder seinen Wohnsitz in München an, bekommt wieder Steuerklasse 1(wie bisher). Wie schnell setzt das Finanzamt einen Steuerklassenwechsel um?

Der Arbeitnehmer erwartet nämlich im Februar eine Bonuszahlung und wenn die mit Steuerklasse 6 abgerechnet wird, hat er ja höhere Abzüge.

Falls das der Fall ist, bekommt er diese über die Lohnsteuerjahreserklärung wieder erstattet?

Danke & Gruß JB

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 2 von 4
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Der Austausch der Steuerklassenmerkmale zwischen den Behörden sind in der Weitergabe automatisiert und dauern in der Regel nur noch einige Tage. Trotzdem sind für die zeitnahe Umsetzung einige besondere Aufgaben abzuarbeiten:

- Eine Woche nach Meldung Nachfrage beim FA, ob die Meldung samt Steuerklassen da ist. Wenn nicht: Anruf bei der Gemeinde, ob sie weg ist. Wenn nein: Druck machen, wenn ja warten und einige Tage später beim FA anrufen

- Sobald die Steuerklasse bei Elstam registriert ist, Lohnabrechnungsstelle Bescheid geben, dass sie den AN vorab anmeldet und die neuen Abzugsmerkmale abruft. Nur dann wird nicht mehr mit VI.

- Klappt das nicht: Warten bis zur nächsten Abrechnung, da wird dann über die rückwirkende Erteilung der neunen StKl eine Nachberechnung gemacht.

- Klappt auch das nicht, bleiben noch Lohnsteuerjahresausgleich des AG im Dezember oder die Steuererklärung. Weg ist die überzahlte Steuer nicht.

jb_gkb
Einsteiger
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Super vielen Dank!

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

eine Anmeldung wird in diesem Fall ja gar nicht neu erstellt, da der Mitarbeiter -wenn ich dies richtig verstanden habe- ja bereits laufend beschäftigt wird. Sie bekommen die Änderung in dem Fall mit der Bereitstellung der nächsten Änderungsliste vom Finanzamt übermittelt.

Diese Übermittlung erfolgt für die im Februar beim Finanzamt erfassten Daten Anfang März 2019. In der Regel erfolgt diese Änderung dann rückwirkend.

Wenn Sie die Februar-Abrechnung vor der Änderungsmitteilung erstellen, wird die Abrechnung nach Steuerklasse VI erstellt - mit der rückwirkenden Änderungsmitteilung kann dies dann mit der nächsten Abrechnung korrigiert werden.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 21.02.2019 15:03:31 von Uwe_Lutz
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