Moin,
ein neu eingesteller AN geht mittags nach Hause weil es ihm nicht gut geht und kommt am nächsten Tag mit einer AU für den Vortag wieder.
Besteht für die ausgefallenen Stunden ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung? Das Arbeitsverhältnis besteht noch keine vier Wochen. Greift die vier Wochen Regelung auch bei "Teil-Krankentagen"?
Soweit mir bekannt ist, gibt es keine Teil-Kranktage mehr. Geht ein Arbeitnehmer im Laufe des Arbeitstages zum Arzt beginnt die Entgeltfortzahlung erst ab dem Folgetag. Der Arbeitnehmer hat aber dennoch Anspruch auf das komplette Arbeitsentgelt für den Tag. Seit dem 01.07.2010 gilt, dass die Zahlung der ausgefallenen Stunden nicht als Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu werten ist. Eine Erstattung im Rahmen des AAG Verfahrens ist somit nicht mehr möglich.
Bei Krank in den ersten vier Wochen des Beschäftigungsverhältnis gilt der Teilkranktag dann ebenso als gearbeitet.
Ich hoffe, ich konnte helfen.