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AU bei AV unter vier Wochen / halber Tag

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letzte Antwort am 27.02.2023 12:55:10 von P_Sp
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isa_nie_
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
189 Mal angesehen

Moin,

 

ein neu eingesteller AN geht mittags nach Hause weil es ihm nicht gut geht und kommt am nächsten Tag mit einer AU für den Vortag wieder.

Besteht für die ausgefallenen Stunden ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung? Das Arbeitsverhältnis besteht noch keine vier Wochen. Greift die vier Wochen Regelung auch bei "Teil-Krankentagen"?

P_Sp
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
154 Mal angesehen

Soweit mir bekannt ist, gibt es keine Teil-Kranktage mehr. Geht ein Arbeitnehmer im Laufe des Arbeitstages zum Arzt beginnt die Entgeltfortzahlung erst ab dem Folgetag. Der Arbeitnehmer hat aber dennoch Anspruch auf das komplette Arbeitsentgelt für den Tag. Seit dem 01.07.2010 gilt, dass die Zahlung der ausgefallenen Stunden nicht als Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu werten ist. Eine Erstattung im Rahmen des AAG Verfahrens ist somit nicht mehr möglich.

Bei Krank in den ersten vier Wochen des Beschäftigungsverhältnis gilt der Teilkranktag dann ebenso als gearbeitet.

 

Ich hoffe, ich konnte helfen.

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letzte Antwort am 27.02.2023 12:55:10 von P_Sp
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