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Abmeldung nach Ende Krankengeldbezug und Austritt

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letzte Antwort am 06.09.2024 13:10:40 von Christopher_Fürther
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Muelilve
Einsteiger
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Nachricht 1 von 8
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Hallo,

die Krankenkasse hat jetzt eine fehlende Jahresmeldung moniert. Der Kollege war krank bis zum Ende der Beschäftigung und aus der Lohnfortzahlung. Ende Beschäftigung 30.04.2023 / Ende Krankheit 28.04.2024. Auch in den Auswertungen ist keine DEÜV Abmeldung zu finden. Wie kann ich eine nachträgliche Abmeldung starten? Die Bedingungen ist ja nach wie vor die gleichen. Freue mich auf eine Lösung.

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Muelilve,


haben Sie das Fehler- und Hinweisprotokoll des Austrittsmonats geprüft?


Wird dort eine Meldung angedruckt, warum die DEÜV-Abmeldung mit der Eingabe des Austrittsdatums nicht erstellt wurde?


Gegebenenfalls müssen hier noch rückwirkend Stammdaten korrigiert bzw. erfasst werden, damit die Abmeldung korrekt erstellt werden kann.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Muelilve
Einsteiger
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Hallo Frau Mertel,

der Fehlerhinweis ist der, dass kein meldepflichtiges Entgelt gezahlt wurde und kein Fehlzeit eingetragen ist. Fehlzeit ist bis 28.04.2023 erfasst, Austritt ist 30.04.2023. Als Meldezeitraum steht 29+30.04.2023. Kann das über eine 0,00 Abrechnung noch gelöst werden? Komme ich dabei noch in das alte Jahr? Freue mich über weitere Hilfe.

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Lila_Lohn
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 8
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Hallo,

 

ja, in 2023 kommt man noch zurück. Die Fehlzeit und den Austritt korrekt erfassen und dann mit 1 96 eine Nachberechnung starten, dann sollte es mit der DEÜV-Meldung problemlos klappen.

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Muelilve
Einsteiger
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Die Fehlzeit endete lt. AU am 28.04.2023, somit bleiben der 29+30.04.23 stehen, oder mache ich einen Denkfehler? Wie ist das mit 1 96 gemeint? Ich dachte sonst an eine 0,00 Abrechnung mit 0,01 rein und rausbuchen; hatte ich in einem anderen Fall so gemacht.

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

eine Nachberechnung können Sie mit Wert 1 und Bearbeitungsschlüssel 96 anstoßen.
Gehen Sie hierzu in den zuletzt abgerechneten Monat und öffnen Sie die Bewegungsdaten I Erfassungstabellen I Nachberechnung Standard.
Erfassen Sie den Nachberechnungsmonat und die Personalnummer. Als Wert erfassen Sie 1 und Bearbeitungsschlüssel 96. Die Eingaben können mit einer Wiederholungsabrechnung gesendet werden.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
Muelilve
Einsteiger
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Hallo Herr Stein, die Wiederabrechnung habe ich, so wie von Ihnen beschrieben, vorgenommen. Auch der Fehlerhinweis von gestern ist der gleiche: 
"Bewegungsdaten|Erfassungstabellen, Register Standard oder Nachberechnung Standard oder 04/2023
Personaldaten|Beschäftigung|Zeiträume
Abgabegrund: 30 - Abmeldung Beschäftigungsende
Meldezeitraum: 20230429 - 20230430
DEÜV: Im ermittelten Zeitraum wurden für den Arbeitnehmer kein meldepflichtiges Entgelt und keine
Fehlzeit abgerechnet. Eine DEÜV-Meldung kann deshalb nicht erstellt und nicht übermittelt werden.
Bitte prüfen Sie Ihre Angaben und rechnen Sie entweder ein Arbeitsentgelt ab, oder erfassen Sie
eine entsprechende Fehlzeit."

Klapp es vielleicht, wenn die Fehlzeit bis 30.04.2023 verlängert wird? Soll ich da von der Angaben auf der AU abweichen? 

Vielen Dank für weiter Hilfe!

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Muelilve,

 

laut der Fehlermeldung können Sie den Zeitraum 29.04.2023-30.04.2023 entweder mit einem Entgelt oder einer Fehlzeit belegen.

Das Entgelt kann über Bewegungsdaten I Erfassungstabellen I Nachberechnung Standard für den Monat 04/2023 erfasst werden.
Ob Sie die Fehlzeit verlängern oder eine andere Fehlzeit für den Zeitraum 29.04.2023 - 30.04.2023 erfassen, können Sie ggf. in Absprache mit der Krankenkasse entscheiden.
Mit der nächsten Abrechnung erhalten Sie dann die Abmeldung mit Abgabegrund 30.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 06.09.2024 13:10:40 von Christopher_Fürther
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