Hallo zusammen,
Mitarbeiter bekommt ein EAuto als Dienstwagen gestellt.
Mitarbeiter kann sowohl in der Firma, privat und auch auf Tankkarte an öffentlichen Ladesäulen Strom laden.
Frage zur Abrechnung:
wie werden die 30 Euro für zu Hause tanken angesetzt?
Meines Erachtens wird die Abrechnung derzeit falsch erstellt:
Lohnart 079 - 0,25 % vom BLP - sagen wir mal 200 Euro (LLJ)
Lohnart 081 - Whg/Arbeit - sagen wir mal 28 Euro (PFJ)
Lohnart 200 - Lademöglichkeit pauschal AG -30 Euro ?? (LLJ)
unter Netto
Abzug von KFZ Nutzung -198 Euro (Diff. aus 200+28 -30)
Dies erscheint mir entweder unlogisch oder falsch zu sein.
warum werden die Euro 30 nicht Lohnsteuer und sozialvers. frei addiert ?
ich bin zwar nicht im L+G bewandert, aber kann es sein, dass die 30,00 € hier als Zuzahlung des Arbeitnehmers zu den Tankkosten vereinbart sind? Das würde meines Erachtens den Abzug erklären. Eine Erstattung der möglichen Pauschale ist es nicht.
Hier sollte man sich die Dienstwagenvereinbarung ansehen.
Pauschale 30 Euro? Wenn das der privat gezahlte Anteil ist, dann wäre es richtig den als Minderung anzusetzen. Also ja.
@Debbie schrieb:Hallo zusammen,
Mitarbeiter bekommt ein EAuto als Dienstwagen gestellt.
Mitarbeiter kann sowohl in der Firma, privat und auch auf Tankkarte an öffentlichen Ladesäulen Strom laden.
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Die Tankkarte wird als/über den Sachbezug laufen.
Es Weiteren kann der AG ja, in diesem Fall 30 € st- und sv-frei an den AN auszahlen.
Ist in Haufe ganz gut erklärt: https://www.haufe.de/personal/entgelt/elektro-dienstwagen-privates-aufladen_78_426076.html ........................Zur Vereinfachung des steuer- und beitragsfreien Auslagenersatzes für das elektrische Aufladen eines Firmenwagens beim Mitarbeiter lässt die Finanzverwaltung deshalb monatliche Pauschalen zu (BMF, Schreiben v. 29. September 2020, IV C 5 - S 2334/19/10009 :004).
Seit 2021 (bis Ende 2030) gelten erhöhte Pauschalen:
Monatliche Pauschale bei zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
Monatliche Pauschale ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
@Debbie schrieb:Frage zur Abrechnung:
wie werden die 30 Euro für zu Hause tanken angesetzt?
Die würde ich als Nettobetrag unten auf die Abrechnung setzen, und dem Arbeitnehmer auszahlen.
Edit: Das kommt davon, wenn man den TAB zu lange offen hat - zu spät.
Hallo, nein es wurde keine Zuzahlung seitens des AN vereinbar.
Haben Sie falsch verstanden! Wenn der MA private Ausgaben (hier der Strom) für das Dienstfahrzeug tätigt, die der Arbeitgeber nicht erstattet, dann sind diese dem gwV anzurechnen. Und genau das sagt mir oben Ihre Berechnung.
Sollten die 30 Euro steuerfrei (als Nettobezug) erstattet werden, dann muss das geändert werden.
Die Erklärung der Sachbearbeiterin war, dass durch den Abzug der 30 Euro beim Bezug (1% Regelung) für die Versteuerung abgezogen wird. Und später beim Netto erstattet..
Ich finde dies sehr umständlich, aber ich bin mir nicht sicher, ob im Endeffekt dasselbe dabei rum kommt.
Naja abziehen beim gwV und erstatten ist aber nicht iO.
Die Pauschale darf nicht von gwV abgezogen werden, sondern ist eine SV- und steuerfreier Nettobezug, so wie auch Fahrtkostenerstattungen.
Wenn der AN die Stromkosten nachweisen kann und nicht ersetzt bekommt, dann wären die als Abzug beim gwV zu berücksichtigen.
Vielen Dank für die Antwort.
Da ich nicht im Lohnbereich arbeite, kann ich keine Probeabrechnung erstellen.
Macht es beim Netto nachher etwas aus?
Ich bin ja def. Der Meinung das dies falsch gemacht wird, aber die Perso Abteilung meint es wäre so richtig...
Was hat man denn da für Möglichkeiten um dies prüfen zu lassen?
@Debbie schrieb:Was hat man denn da für Möglichkeiten um dies prüfen zu lassen?
Nehmen Sie die Abrechnung mit allen erforderlichen zusätzlichen Unterlagen, die Sie zur PKW-Nutzung mit Strom etc. vorliegen haben und lassen Sie die Abrechnung durch den Steuerberater Ihres Vertrauens prüfen.
@Debbie schrieb:Da ich nicht im Lohnbereich arbeite, kann ich keine Probeabrechnung erstellen.
Ich hatte da leider unterstellt das Sie diesen Fall jetzt als Mandant in einer Kanzlei zu bearbeiten haben.
Macht es beim Netto nachher etwas aus?
Kurze Antwort: Ja!
Ich bin ja def. Der Meinung das dies falsch gemacht wird, aber die Perso Abteilung meint es wäre so richtig...
Tja, da wäre die Frage (liest man ja nichts raus) ist das jetzt Ihre Abrechnung oder die eines anderen. Wenn Ihre, dann dürfen Sie tätig werden, wenn nein, dann muss man sich fragen warum Sie die in der Hand haben.
Was hat man denn da für Möglichkeiten um dies prüfen zu lassen?
Da Sie augenscheinlich in einem Unternehmen tätig sind: Betriebsrat oder Geschäftsführer, oder andere Personen die Weisungsbefugnisse haben könnten hier angesprochen werden.
Zusätzlich könnte man über die Personalabteilung auch eine schriftliche Stellungnahme des Steuerberaters anfordern.
Haben Sie die Vermutung, dass Sie persönlich geschädigt werden, dürften Sie u.U. auch andere Schritte gehen wie es ja auch @m_brunzendorf schreibt. Allerdings wäre empfehlenswert vorab bei einer eventuell vorhandenen Rechtschutzversicherung mögliche Kostenübernahmen zu prüfen.
Tatsächlich ist aber dann hier in der Community (i.d.R.) Schluss.