Hallo liebe Lohnanwender,
habe Probleme bei der Einrichtung eines Mitarbeiters in Lohn und Gehalt.
Der Mitarbeiter wird unentgeltlich für zwei Wochen beschäftigt. Möchte mit der BGS 190, also nur UV-pflichtig abrechnen.
Problem: Es wird keine DÜVO-Meldung erstellt.
Vielen Dank für eure Rückmeldung
B. Ludwig
Gelöst! Gehe zu Lösung.
PGS 190, BGS 0000 und eine KrKasse sind hinterlegt? Und trotzdem keine DEÜV? Dann bitte mal die Hinweis/Fehlermeldung posten.
Hinweis #LN09576
Für den Mitarbeiter ist die Steuerklasse 0 erfasst. Es liegt jedoch weder eine
Pauschalversteuerung vor, noch ist der Mitarbeiter ein Grenzgänger oder sonstig beschränkt
steuerpflichtig.
» Prüfen Sie Ihre Eingaben. Bei fehlender Steuerklasse bzw. Steuerklasse 0 wird keine
Lohnsteuer, keine Kirchensteuer und kein Solidaritätszuschlag berechnet.
Hinweis #LN20562
Es wurde eine Lohnsteuerbescheinigung für den Zeitraum 18.03.2024 bis 31.03.2024 erstellt.
SV Nummer ist drin ? Ansonsten wenn die zwei Wochen im gleichen Monat liegen hakt es da. Aber dann steht da eigentlich eine Fehlermeldung zur gleichzeitigen An/Abmeldung ohne SV Nummer...
Hallo,
für Mitarbeiter, welche nur in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind (PGS 190, BGS 0000) sind, dürfen keine DEÜV-Meldungen erstellt werden.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument DEÜV: Übersicht Datenübermittlung gemäß DEÜV bei den Besonderheiten unter dem Punkt "Meldungen für nur in der UV versicherte Beschäftigte (Personengruppe 190)".