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Abrechnung nur BGS 190 ?

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letzte Antwort am 18.03.2024 15:24:50 von Nina_Schöneweis
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mini
Einsteiger
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Hallo liebe Lohnanwender,

 

habe Probleme bei der Einrichtung eines Mitarbeiters in Lohn und Gehalt.
Der Mitarbeiter wird unentgeltlich für zwei Wochen beschäftigt. Möchte mit der BGS 190, also nur UV-pflichtig abrechnen. 

Problem: Es wird keine DÜVO-Meldung erstellt. 

 

Vielen Dank für eure Rückmeldung

 

B. Ludwig

 

cro
Experte
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PGS 190, BGS 0000 und eine KrKasse sind hinterlegt? Und trotzdem keine DEÜV? Dann bitte mal die Hinweis/Fehlermeldung posten.

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mini
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Hinweis #LN09576
Für den Mitarbeiter ist die Steuerklasse 0 erfasst. Es liegt jedoch weder eine
Pauschalversteuerung vor, noch ist der Mitarbeiter ein Grenzgänger oder sonstig beschränkt
steuerpflichtig.
» Prüfen Sie Ihre Eingaben. Bei fehlender Steuerklasse bzw. Steuerklasse 0 wird keine
Lohnsteuer, keine Kirchensteuer und kein Solidaritätszuschlag berechnet.

 

Hinweis #LN20562
Es wurde eine Lohnsteuerbescheinigung für den Zeitraum 18.03.2024 bis 31.03.2024 erstellt.

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Ncl-bhn_
Fortgeschrittener
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SV Nummer ist drin ? Ansonsten wenn die zwei Wochen im gleichen Monat liegen hakt es da. Aber dann steht da eigentlich eine Fehlermeldung zur gleichzeitigen An/Abmeldung ohne SV Nummer...

 

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

für Mitarbeiter, welche nur in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind (PGS 190, BGS 0000) sind, dürfen keine DEÜV-Meldungen erstellt werden.

 

Weitere Informationen finden Sie im Dokument DEÜV: Übersicht Datenübermittlung gemäß DEÜV bei den Besonderheiten unter dem Punkt "Meldungen für nur in der UV versicherte Beschäftigte (Personengruppe 190)".

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 18.03.2024 15:24:50 von Nina_Schöneweis
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