Hallo liebe Lohn-Leidensgenossen,
ich habe soeben gesehen das von einer Krankenkasse gemeldet wurde, dass der neue Mitarbeiter nicht bei ihr versichert ist.
Anscheinend soll es seit Anfang 2024 die Möglichkeit geben abzufragen, bei welcher Krankenkasse der neue Mitarbeiter versichert ist (Quelle Techniker Krankenkasse: https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/jahreswechsel/abruf-versicherungsnummer-und-krankenkasse-2151462)
Wird das auch über Lohn und Gehalt bzw. LODAS möglich sein bzw. gibt es diese Möglichkeit sogar schon?
Falls ja, kann mir bitte jemand weiterhelfen, wie ich diese Abfrage auslösen kann?
Vielen lieben Dank bereits im Voraus und einen schönen Abend.
Hallo,
die AOK schreibt:
Die Abfrage ist ein Zusatzmodul in den Entgeltabrechnungsprogrammen, das bedeutet, dass nicht jedes Programm die digitale Abfrage umsetzt. Dann hilft das SV-Meldeportal.
Auf die Schnelle gefunden habe ich hier jetzt nichts.
Gruß, vw
Das hat mich auch schon interessiert. Leider vermute ich, dass die Antwort zur elektronischen Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung hier ebenfalls zutrifft.
Dann hilft das SV-Meldeportal.
Und natürlich brauche ich dazu entweder eine Vertretungsvollmacht des betreffenden Mandanten, oder muss den Mitarbeiter (vorübergehend) unter der Kanzlei anlegen … NARF!
@rschoepe schrieb:
Dann hilft das SV-Meldeportal.Und natürlich brauche ich dazu entweder eine Vertretungsvollmacht des betreffenden Mandanten, oder muss den Mitarbeiter (vorübergehend) unter der Kanzlei anlegen … NARF!
Und natürlich ist die Aussage der TK, dass es gehen soll, schon da bevor es im SV-Meldeportal geht.
Oder bin ich blind und übersehe das Formular dafür?
Zur Frage:
Wird das auch über Lohn und Gehalt bzw. LODAS möglich sein bzw. gibt es diese Möglichkeit sogar schon?
Falls ja, kann mir bitte jemand weiterhelfen, wie ich diese Abfrage auslösen kann?
Wir hatten heute das LODAS Nachholseminar vom 22.01.24. Über LODAS und Lohn und Gehalt ist es nicht möglich und ob es bald ungesetzt wird, steht in den Sternen.
Als DATEV Lösung wurde hier auf DATEV Personaldaten verwiesen, dass dort der neue Mitarbeiter bei der Abfrage der Personalstammdaten die Krankenkasse aus einer kompletten Datenbank ziehen kann und die richtige Krankenkasse in den Personaldaten hinterlegen kann, also nicht nur z.B. AOK, sondern eben AOK Rheinland/Hamburg.
Wer das Programm nutzt ist das eine gute Sache. Wir haben uns für Fastdocs entschieden, da die Mandanten keine Zusammenfassung der Personalfragebögen z.B. als Pdf-Datei erhalten und es deshalb nicht mehr nutzen wollten außer für die eAU-Abrufe.
@wicki04 schrieb:
Als DATEV Lösung wurde hier auf DATEV Personaldaten verwiesen, dass dort der neue Mitarbeiter bei der Abfrage der Personalstammdaten die Krankenkasse aus einer kompletten Datenbank ziehen kann und die richtige Krankenkasse in den Personaldaten hinterlegen kann, also nicht nur z.B. AOK, sondern eben AOK Rheinland/Hamburg.
Das hat aber absolut nichts mit der elektronischen Abfrage zu tun, bei welcher Krankenkasse ein Mitarbeiter Mitglied ist.
In Personaldaten ist es nur eine Auswahlmöglichkeit der Krankenkassen. Abgefragt wird nichts.
Als Ergänzung, damit nachlesbar ist, was genau gemeint ist. Die Abfrage erfolgt beim GKV Spitzenverband.
Das sehen Sie vollkommen richtig. Die DATEV redet sich somit raus, das keine Abfrage über die Lohnprogramme möglich ist und voraussichtlich erst einmal nicht möglich sein wird.😀
Sie verweist stattdessen auf das sv-Meldeportal bzw. darauf, dass bei neuen Mitarbeitern eigentlich ja keine Abfrage notwendig ist, wenn die Personalstammdaten über DATEV Personaldaten angelegt werden, da bei der Anlage der Personalstammdaten auch die Krankenkassen richtig angelegt werden können.
In DATEV Personaldaten ist die komplette Datenbank aller gültigen Krankenkassen hinterlegt und somit kann der neuer Mitarbeiter direkt die richtige Krankenkasse auswählen, bei der er versichert ist. In 98 % der Fälle wird hier die richtige Krankenkasse gewählt. Unstimmigkeiten gibt es meines Erachtens nur, wenn Krankenkassenwechsel anstehen.
Schlussfolgerung: Die Abfrage wird dadurch meines Erachtens eigentlich recht selten notwendig sein, da alle Daten richtig vorliegen.
@wicki04 schrieb:Schlussfolgerung: Die Abfrage wird dadurch meines Erachtens eigentlich recht selten notwendig sein, da alle Daten richtig vorliegen.
Aber auch nur, wenn die Mandanten DATEV Personaldaten nutzen. Wenn die Fragebögen noch auf Papier ausgefüllt werden, steht da auch gerne mal "AOK" (oder noch schlimmer: "BKK") - und dann darf man raten. Ist immer besonders schön, wenn man die Unterlagen erst zur Abrechnung bekommt, und dann am Besten noch am vorletzten Tag …
steht da auch gerne mal "AOK" (oder noch schlimmer: "BKK")
High,
das ist gleich Sch..... aber genau, immer kurz vor knapp, halt die teuerste AOK oder BKK eintragen,
Erstattungen ziehen weniger Folgearbeit nach sich😋
Gruss Mike
@rschoepe schrieb:
Aber auch nur, wenn die Mandanten DATEV Personaldaten nutzen. Wenn die Fragebögen noch auf Papier ausgefüllt werden, steht da auch gerne mal "AOK" (oder noch schlimmer: "BKK") - und dann darf man raten. Ist immer besonders schön, wenn man die Unterlagen erst zur Abrechnung bekommt, und dann am Besten noch am vorletzten Tag …
Genau aus solchen Gründen haben wir unsere Personalfragebögen alle umgestellt auf Fastdocs. Die ständigen Rückfragen zu fehlenden oder unleserlichen Angaben in den Papierfragebögen sind Zeitintensiv und Nervenaufreibend. Das möchten wir nicht mehr. Nach anfänglichen Unsicherheiten beim Mandanten, finden es jetzt mittlerweile alle super. 😁 Besonders unsere papierlastigen Kollegen sagen jetzt auch „wie so einfach ist das“.
Datev Personaldaten arbeitet fast nach dem gleichen Prinzip (Fastdocs war zuerst da). Wer die Kosten bei Fastdocs scheut (mittlerweile Datev Partner) ist mit Datev Personaldaten gut bedient.
Also nur Mut werden Sie digital, kann ich definitiv nur empfehlen.😃😃