Bei uns hat das Insolvenzgeld der Insolvenzverwalter geregelt. Ich würde mich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, wenn es soweit ist. Wir haben von ihm die Anweisung erhalten wie wir vorgehen müssen. Meine Insolvenz war allerdings Ende 2022/Anfang 2023. Diese Infos hatten wir damals erhalten bzw. so sind wir vorgegangen: Bis zum Eintritt des Insolvenzereignisses (bis drei Monate nach Insolvenzantrag) haben wir im bestehenden Mandanten alles so abgerechnet wie bisher. Nach Anweisung des Insolvenzverwalters mussten wir einige Umstellungen im System (LODAS) vornehmen: - Freiwillig Versicherte mussten auf Selbstzahler umgestellt werden - BAV wurde gestoppt - Sonstige Zahlungen neben Gehalt mussten auch mit Insolvenzverwalter abgeklärt werden z.B. Prämien, VWL etc. - LSt-Anmeldung durfte nicht übermittelt werden - Lohnsteuerbescheinigungen auch nicht. DATEV kann das Insolvenzgeld nicht abbilden, das hat wie gesagt der Insolvenzverwalter geregelt. Die Lohnsteuerbescheinigungen hat er bekommen und dementsprechend an das Finanzamt geschickt. - Die Ämter werden über die Insolvenz vom Insolvenzverwalter schriftlich informiert deshalb sollten eigentlich keine Mahnungen kommen. - Mitarbeiter, die vor Eintritt des Insolvenzereignisses austreten, wurden normal abgemeldet. Sie müssen Informationen, darüber erhalten wer weiter beschäftigt werden soll, freigestellt und gekündigt ist und zu wann. Dann muss nach dem DATEV Dokument (siehe oben) verfahren werden. Der Insolvenzverwalter muss Ihnen hier mitteilen, wie es weiter geht und was zu tun ist. So war es zumindest bei uns. Bei uns war es allerdings eine größere Firmengruppe mit zig Firmen. Kann sein, das bei einer kleineren Firma die Vorgehensweise anders gehandhabt wird. Aber der Insolvenzverwalter sollte hier trotzdem helfen können.
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