Das ist doch rein rechtlich nichts anderes als ein Unternehmer, eben hier einer, der vermietet. Und natürlich müssen Arbeitnehmer von Unternehmern angemeldet werden. (etwas mehr als 30 % SV-Kosten) Was Sie meinen, sind die Haushaltsangestellten, die, wenn sie maximal 556 € verdienen, über das Haushaltscheckverfahren angemeldet werden können. Hier beantragt die Minijobzentrale die Betriebsnummer bei der Erstmeldung. (etwas mehr als 12 % SV-Kosten) In Ihrem Fall ist der erste Punkt richtig, also muss die Betriebsnummer beantragt werden, die Anmeldung bei der BG erfolgen etc.
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