Gibt es jetzt keine Möglichkeit mehr die Arbeitsbescheinigung vor dem senden zu überprüfen?
Danke!
Zusätzlich zum Überprüfen: Es gibt genügend Fälle, wo zum Zeitpunkt der Abrechnung auch schon die Anforderung für die Bescheinigung vorliegt. Es macht also keinen Sinn, das Feld wegzunehmen. Wer würde denn eine solche Bescheinigung erstellen, ohne dass eine Anforderung vorliegt? Das Kästchen wird nur bei uns aktiviert, wenn die Anforderung entsprechend schon vorliegt.
Sieht so aus.
Wäre schön, wenn es noch über die Probeabrechnung ginge, auch wenn mit der Abrechnung nichts versendet wird.
Da das Kästchen aber bestimmt mit der nächsten LODAS Version verschwinden wird, wäre das ja auch nur eine kurzfristige Lösung.
Aber hey, meine Datenerfassung ist eh immer korrekt, deine etwa nicht? 🤣
bei uns wird die Arbeitsbescheinigung auch nur nach Aufforderung erstellt
bin halt ein Kontrolli und schaue sie vorher gerne nochmal an 🙂
Moin liebe DATEV-Mitarbeiter,
@Christopher_Fürther @Alexandra_Friedrich @Betül_Kilic @Kristin_Frohmeyer
wie kontrollieren wir denn die Bescheinigung vor dem Versand, wenn dies nicht mehr in der Probeabrechnung enthalten ist?
Viele Grüße
Uwe Lutz
@ClaudiRi schrieb:bin halt ein Kontrolli und schaue sie vorher gerne nochmal an 🙂
Wir haben Mandanten, die sind es gewohnt einen Entwurf vorab zu erhalten und diesen dann "freizugeben". Dies war bisher immer einfach machbar, indem ich denen die Probeabrechnung der Arbeitsbescheinigung zugesendet habe.
Und jetzt???
Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern Morgen wurden auch wir von dieser Änderung unangenehm überrascht. In unserem Fall ist die Situation jedoch weitaus dramatischer, wegen der Mitarbeiteranzahl. Monatlich erstellen wir mindestens 200 Arbeitsbescheinigungen, die wir nun manuell - Klick Klick - versenden müssen.
Außerdem, was passiert im Fall von rückwirkenden Korrekturen? Müssen wir diese proaktiv selbst nachverfolgen und die korrigierten Arbeitsbescheinigungen nachträglich nachsenden? Oder übernimmt das System dies weiterhin automatisch für uns?
Gestern haben wir uns sofort mit Datev in dieser Angelegenheit in Verbindung gesetzt, doch die Antwort hat uns enttäuscht:
"Die Erstellung einer Arbeitsbescheinigung ohne Anforderung kann als Verstoß gegen den Datenschutz angezeigt werden. Daher entfällt die automatische Erstellung mit Abrechnung / Probeabrechnung ab 13.03.2025.
Das Kontrollkästchen Arbeitsbescheinigung im Austrittsmonat für die elektronische Übermittlung bereitstellen unter Personaldaten | Beschäftigung | Zeiträume wurde deswegen entfernt und die Automatik kann auch nicht wieder aktiviert werden.
Wir bitten hier um Verständnis."
Ich habe große Hoffnung, dass jemand zur Vernunft kommt und diese Einstellung wieder rückgängig macht.
Hallo,
in diesem Thread BEA-Arbeitsbescheinigungen, Lodas vollabgerechneter Monat wurde Ihr Anliegen bereits ausführlich behandelt und die Gründe für die notwendigen Veränderungen im Prozess erläutert.
@Alexandra_Friedrich schrieb:Hallo,
in diesem Thread BEA-Arbeitsbescheinigungen, Lodas vollabgerechneter Monat wurde Ihr Anliegen bereits ausführlich behandelt und die Gründe für die notwendigen Veränderungen im Prozess erläutert.
Hallo Frau @Alexandra_Friedrich ,
aber auf die Frage, wie wir dies vorab kontrollieren können, ist bisher noch niemand eingegangen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Da stimme ich Herrn Lutz zu, das ist das eigentliche Problem bei der Entfernung des Hakens?
siehe Antwort von Herrn Lutz
Hallo @Uwe_Lutz,
mein Vorschlag zum vorherigen Prüfen wäre momentan über das Programm Bescheinigungen V.14.5 einen Abruf anzulegen und den aktuellen Monat manuell zu ergänzen. Die Fehler beim Abruf der Bescheinigung "201 Arbeitsbescheinigung" ignorieren.
Dann sieht man die fehlenden Angaben und kann diese noch in LODAS ergänzen vor dem senden.
Der manuell ergänzte Abruf könnte dem Mandanten dann auch zum Prüfen und zur Freigabe zugesandt werden.
Ist nur ein Vorschlag.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Bähren
"Die Erstellung einer Arbeitsbescheinigung ohne Anforderung kann als Verstoß gegen den Datenschutz angezeigt werden. Daher entfällt die automatische Erstellung mit Abrechnung / Probeabrechnung ab 13.03.2025.
vollkommener Unsinn. Man die die Bescheinigung auch manuell ohne Anforderung versenden. Nach der verrückten Logik ist demnach die gesamte Funktionalität zu entfernen.
Hallo Frau Friedrich,
unter Hinweis auf Ihren Verweis folgender Vorschlag:
1. DATEV kümmert sich darum, daß die Arbeitsagenturen die Bescheinigungen elektronisch, z. B über SV-Nummern, anfordern
2. Wir erstellen im Austrittsmonat automatisch die Meldung, die in der Probeabrechnung sichtbar ist und stellen diese zur Übermittlung bereit
3. DATEV übermittelt diese erst nach elektronischer Anforderung der BA
Damit wäre allen geholfen:
-wir können beim Ausscheiden des Mitarbeiters kontrollieren
- dem Mandant können Unterlagen, für die er schließlich haftet, zur Verfügung gestellt werden
- die BA kriegt nur das, was sie braucht
Denn eigentlich reicht uns schon der Aufwand, den Kündigungen hinterherzurennen, damit wir alle Daten erfassen können - und die von Herrn Lutz beschriebene Vielfalt der Untermeüs in LODAS annähernd zu beherrschen.
Ich weiß, daß der erste Vorschlag wohl Illusion bleiben wird. Aber reicht es nicht, daß jede Behörde irgendwelche Daten in irgendeiner, und selbstverständlich nur für sie gewünschten Form aufbereitet haben will (s. Abfrage RV-Nummer)? Muß unsere DATEV uns auch noch das Leben schwerer machen als notwendig?
Ingo Burghardt
Ist es jetzt noch erlaubt, eine Arbeitsbescheinigung auf Anforderung des Mitarbeiters zu erstellen?
Oder nur noch auf Anforderung durch die Agentur für Arbeit? Und wenn ja, auf welchem Wege erfolgt diese Anforderung? Schriftlich, elektronisch in LODAS...?
Wir erhalten vom Mandanten das Schreiben der Agentur für Arbeit mit der Anforderung der Arbeitsbescheinigung (dieses hat der Arbeitnehmer beim Termin bei der Agentur für Arbeit erhalten und an seinen "alten" Arbeitgeber weitergeleitet)
@Stephie_Lorenz schrieb:Ist es jetzt noch erlaubt, eine Arbeitsbescheinigung auf Anforderung des Mitarbeiters zu erstellen?
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/bea
Sie sind als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, eine Arbeits- beziehungsweise Nebeneinkommensbescheinigung auszustellen und an die Agentur für Arbeit zu senden, wenn …
- ein Beschäftigungsverhältnis beendet wird oder
- Sie eine arbeitslose Person weniger als 15 Stunden in der Woche beschäftigen.
Die Agentur für Arbeit benötigt diese Bescheinigungen, um das Arbeitslosengeld an die arbeitslose Person auszuzahlen. Die jeweilige Bescheinigung kann vom Beschäftigten selbst oder von der Arbeitsagentur angefordert werden.
Ah ja, vielen Dank. Das lese ich jetzt raus, es ist noch erlaubt auf Anforderung des Mitarbeiters.
@Uwe_Lutz schrieb:
@Alexandra_Friedrich schrieb:Hallo,
in diesem Thread BEA-Arbeitsbescheinigungen, Lodas vollabgerechneter Monat wurde Ihr Anliegen bereits ausführlich behandelt und die Gründe für die notwendigen Veränderungen im Prozess erläutert.
Hallo Frau @Alexandra_Friedrich ,
aber auf die Frage, wie wir dies vorab kontrollieren können, ist bisher noch niemand eingegangen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Haben Sie irgenwann auf ihre berechtigte Frage eine Antwort von Datev bekommen ? Ich nehme an Nein, aber vlt. habe ich das auch nicht gesehen/gelesen.
@bodensee schrieb:
Haben Sie irgenwann auf ihre berechtigte Frage eine Antwort von Datev bekommen ? Ich nehme an Nein, aber vlt. habe ich das auch nicht gesehen/gelesen.
Moin,
leider bisher noch nicht.
Ich bin im Moment so weit, dass ich die DATEV (ggf. den Vorstand) einmal direkt (also nicht über die community) anschreiben werde, da es nach meiner Ansicht so nicht geht. Aber auch das ist einfach zusätzliche Zeit, die ich eigentlich gerne vermeiden würde, da wir auch so genug zu tun haben.
Viele Grüße
Uwe Lutz
@Uwe_Lutz schrieb:
@bodensee schrieb:
Haben Sie irgenwann auf ihre berechtigte Frage eine Antwort von Datev bekommen ? Ich nehme an Nein, aber vlt. habe ich das auch nicht gesehen/gelesen.Moin,
leider bisher noch nicht.
Ich bin im Moment so weit, dass ich die DATEV (ggf. den Vorstand) einmal direkt (also nicht über die community) anschreiben werde, da es nach meiner Ansicht so nicht geht. Aber auch das ist einfach zusätzliche Zeit, die ich eigentlich gerne vermeiden würde, da wir auch so genug zu tun haben.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hab ich mir gedacht, und Zeit wer hat die schon noch , aber Sie haben vollkommen Recht so geht es nicht. Ich bin gespannt ob sich irgendwann ein Kollege traut die Datev wg. gravierender Mängel oder Downs der RZ in Regress zu nehmen. Ich fürchte erst dann werden die Herren Vorstände "wach". Sorry liebe Datev aber irgendwann sind wir in der community des Datev Sprechs oder des bewußten Negierens von Fragen einfach leid- und es wird ja nicht besser.