Hallo liebe Community,
ich habe folgenden Fall: Arbeitgeber hat einem Arbeitnehmer ein Abschiedsgeschenk i.H.v. 450,- € brutto geschenkt.
Wie muss ich dass in LODAS behandeln? Ist dieser Betrag steuer- und sv-frei oder kann der Betrag pauschal versteuert werden und ist sv-pflichtig? Kann der AG die SV-Pflicht übernehmen?
Ich finde so gar keine Beispiele dafür, wie ich das nun buchen muss.
LG
Ines Mattick
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo.
Dafür gibt es keine Beispiele, da Geldgeschenke immer voll steuerpflichtig sind.
Hallo,
es ist kein Geldgeschenk, sondern ein Kugelschreiber im Wert von 450,- € (also Sachgeschenk).
LG
Ines Mattick
Achso, dann habe ich es falsche verstanden:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__37b.html
(1) 1Steuerpflichtige können die Einkommensteuer einheitlich für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten
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die nicht in Geld bestehen, mit einem Pauschsteuersatz von 30 Prozent erheben. 2Bemessungsgrundlage der pauschalen Einkommensteuer sind die Aufwendungen des Steuerpflichtigen einschließlich Umsatzsteuer; bei Zuwendungen an Arbeitnehmer verbundener Unternehmen ist Bemessungsgrundlage mindestens der sich nach § 8 Absatz 3 Satz 1 ergebende Wert. 3Die Pauschalierung ist ausgeschlossen,
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den Betrag von 10 000 Euro übersteigen.
Hallo,
ich habe vor, den Betrag mit 30 % pauschal zu versteuern (so wünscht es auch der AG).
Meine Frage ist noch: Ist der Betrag noch SV-Pflichtig? Wenn ja, kann diese SV-Pflicht auch der AG übernehmen?
LG
Ines Mattick
https://apps.datev.de/help-center/documents/1080841
Pauschalversteuerte Sachzuwendungen nach § 37b | Behandlung in der Sozialversicherung |
An eigene Arbeitnehmer | Sonstiger Bezug |
An Dritte | Frei |
Pauschalversteuerte Sachzuwendungen an Arbeitnehmer nach § 37b müssen in der Sozialversicherung als sonstiger Bezug pflichtig abgerechnet werden.
Pauschalversteuerte Sachzuwendungen an Dritte nach § 37b müssen seit 01.01.2009 in der Sozialversicherung frei abgerechnet werden.
@inesmattick schrieb:Hallo,
ich habe vor, den Betrag mit 30 % pauschal zu versteuern (so wünscht es auch der AG).
Meine Frage ist noch: Ist der Betrag noch SV-Pflichtig? Wenn ja, kann diese SV-Pflicht auch der AG übernehmen?
LG
Ines Mattick
Ja, hier entsteht SV-Pflicht. Und ja, diese kann der AG auch übernehmen.
Solche Geschenke an AN sind immer sehr neuer durch die Nebenkosten.
https://apps.datev.de/help-center/documents/1035160 -> Punkt 3.2 für die Abrechnung in LODAS
https://lexinform.apps.datev.de/document/5203871 -> Lektüre zu dem Thema
Hallo,
ich habe mal in meinen Unterlagen der DRV - Summa Summarum recherchiert. Hierzu habe ich Folgendes gefunden in der Ausgabe 02/2024:
Danach muss ich dieses Abschiedsgeschenk nicht verbeitragen. Vielen Dank für eure Antworten.
LG
Ines Mattick