Hallo zusammen,
Heute sollte ich eine Abschlagszahlung in DATEV LuG anstoßen, sodass auf das Konto eines Mitarbeiters das Geld schnellstmöglich überwiesen wird. Da wir für den Mandanten den Monatsabschluss immer zum 15. des laufenden Monats machen, wurde der Monat März bereits abgerechnet. Bei der Erfassung der Abschlagszahlung über Mitarbeiter/Stammdaten/Abschlagszahlung mit heutigem Datum (17.03.25) kam vom System der Hinweis, dass die Abschlagszahlung in einem bereits abgerechneten Monat nich möglich ist daher sollte man die Abschlagszahlung in den Bewegungsdaten des Mitarbeiters mit einer passenden Lohnart erfassen. Somit wird aber die Abschlagszahlung dem Folgemonat zugeordnet und über die nächste Lohnabrechnung abgerechnet. Ich sollte aber das Geld auf das Konto des Mitarbeiters zeitnah überweisen. Wäre es doch über Lohn und Gehalt noch im März möglich? Ansonsten muss ich über die Buchhaltung die Überweisung tätigen, was eigentlich nicht erwünscht wäre.
Ich bitte Euch um die Hilfe und bedanke mich bei Euch herzlich im Voraus.
VG
Hallo.
Im bereits abgerechneten Monat wäre es ja auch kein Abschlag mehr, da der Lohn wahrscheinlich ausgezahlt wurde oder soll der Abschlag auf 03/2025 (Abrechnung 15.03.2025) erfolgen?
Das einfachste wäre, wenn der Mandant den Abschlag / Vorschuss manuell anweist und beim nächsten Lohn
die Lohnart 9000 und der Wert XY € eingetragen wird. Man kann ja auch da bei der Zuordnung den Vormonat angeben.
Ansonsten am besten den Monatsbschluss zurücksetzen und den März neu abrechnen, weil ja auch sonst die Lohnfreigabe nicht passt - oder wie soll die Differenz ermittelt werden nach Abschlagszahlung?
Wenn der Mandant den Lohn anweist, könnte er es ja auch direkt selbst einbehalten..
Vielen Dank für Ihre Antwort.
meinen Fehler habe ich gefunden. Ich habe das Datum in der Erfassung der Abschlagszahlung abgesetzt, dann ging es.
Den Netto-Betrag habe ich ermittelt, indem ich einen Brutto-Betrag vom Gehalt abgezogen habe (Zuordnungsmonat März) und eine Probeabrechnung 04/25 mit der Nachberechnung 03/25 durchgeführt habe. Dann nachgeschaut wie viel Lohnsteuer- und SV-Abzüge für den nachberechneten Betrag anfallen.
Nach der Abschlagszahlung habe ich noch mal die Probeabrechnung durchgeführt, die Abschlagszahlung wurde automatisch als Netto-Abzug berücksichtigt. Passt.
Viele Grüße