Hallo liebe Datev Community,
ich habe da mal eine allgemeine Frage zur Altersteilzeit mit einem Wertguthaben. Ich denke mal, dass hier einige Erfahrungen damit haben.
Ist es verpflichtend, dass das Regelarbeitsentgelt für die Altersteilzeit um 20 % aufzustocken ist + RV Beitrag? Wir würden gerne nur ein Wertguthabenkonto für unseren Mitarbeiter eröffnen, sodass dieser dann frühzeitig in Rente gehen kann. Der Mitarbeiter würde dies gerne im Blockmodell machen, also im ersten Block bespart er das WGH und im zweiten Block erfolgt die Auszahlung + Freistellung.
Handelt es sich bei dem 20 % Aufstockungsbetrag einfach um eine veraltete Regelung als die Alterteilzeit noch staatlich bezuschusst wurde?
Vielen Dank für eure Hilfe! 🙂
Hallo,
rechtlich können wir Sie hier nicht beraten.
Unser Hilfe-Dokument 5303167 - Altersteilzeit abrechnen - Beispiele für LODAS bietet zahlreiche Erfassungsbeispiele zu den Besonderheiten in der Altersteilzeit.
Gerne sehen wir uns Ihren Sachverhalt genauer an, um eine individuelle Lösung mit Ihnen gemeinsam zu finden. Bitte wenden Sie sich über einen anderen Servicekanal an uns.