Hallo,
ich hoffe, jemand kann helfen. Ich habe einen Mandanten ohne deutscher Steuernummer, da der einzige deutsche Angestellte hier nur Akquise betreibt. Nun wurde ein PKW in Deutschland gekauft, auf der Rechnung steht dass es sich um einen Neuwagen im Sinne von §1 b ABS.2.3 USTG steuerfreie Innergemeinschaftliche Lieferung handelt.
Also gilt der Rechnungswert als sog. Bruttolistenpreis. Gibt es in Datev Lohn und Gehalt hierfür Lohnarten, die gem. DBA benutzt werden können? Ich kann den PKW ja nicht in den Stammdaten anlegen, da er ja dann die Systemlohnarten zieht, die Steuerpflichtig sind.
Kann jemand helfen?
Vielen Dank schon mal.
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Hallo,
im Dokument DATEV-Standardlohnarten zum Thema Doppelbesteuerungsabkommen finden Sie Lohnarten, welche gemäß dem DBA in der Zeile 16a der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden.
Für einen sozialversicherungspflichtigen laufenden Bruttobezug können Sie die Lohnart 3500 "Bez. Doppelbesteuerungsabk., lfd." kopieren. Die Lohnart wird gemäß dem DBA steuerfrei abgerechnet.