abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Anlasskündigung nach Austritt

7
letzte Antwort am 26.03.2025 15:50:40 von Martina161
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Rabia_KY
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 8
296 Mal angesehen

Liebe Datev-Community,

wir haben einen Fall, dass eine Mitarbeiterin zum 25.02.25 gekündigt wurde, während sie Krankgeschrieben war. Nun muss der Arbeitgeber weitere 6 Wochen Gehalt fortzahlen (Gesetzesgrundlage https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html)
Das Problem ist, dass ich nach dem Austritt zum 25.02.25 kein Zugriff auf den Kalender habe.

Wie kann ich ihr 6 Wochen Gehalt auszahlen?

Wenn ich Ihren Austrittsdatum ändern würde, was ja nicht korrekt wäre, hätte sie weitere 6 WOchen Anspruch, weil sie noch weiter krank geschrieben ist.- Teufelskreis

Freue mich auf eure Lösungsvorschläge.

Herzliche Grüße
Rabia

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 8
258 Mal angesehen

@Rabia_KY  schrieb:



wir haben einen Fall, dass eine Mitarbeiterin zum 25.02.25 gekündigt wurde, während sie Krankgeschrieben war. Nun muss der Arbeitgeber weitere 6 Wochen Gehalt fortzahlen


Das behaupten die Krankenkasse gerne. Letztlich ist aber zu unterscheiden, ob die Kündigung WEGEN der Erkrankung erfolgt ist (in dem Fall muss der Arbeitgeber die sechs Wochen zahlen) oder WÄHREND der Erkrankung aus ggf. anderem Grund (dann muss keine Entgeltfortzahlung geleistet werden bzw. nur bis zum Datum, zu dem gekündigt wurde).

 

Das sollte Sie auf jeden Fall rechtlich prüfen (lassen).

 

Der § 3 EntgFG macht hierzu übrigens gar keine Aussage. Hier ist die normale sechswöchige Entgeltfortzahlung geregelt.

 

 

Martina161
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 8
237 Mal angesehen

es stellt sich auch die Frage wie es hierzu gekommen ist oder warum der Arbeitgeber

6 Wochen weiterhin Gehalt bezahlen soll/möchte. Gibt es hierüber ein gerichtliches Urteil?

Sollte es bei der Weiterzahlung bleiben, würde ich das Gehalt ausrechnen und in den

Stammdaten einpflegen mit Zuordnung 02/2025. In der Arbeitsbescheinigung müsste 

dann im Feld "Arbeitsentgelt über Ende des Beschäftigungsverhältnisses" dieser Betrag

eingepflegt werden.

 

0 Kudos
mhaas
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 4 von 8
228 Mal angesehen

Du müsstest den März als Abrechnungsmonat einstellen, dann solltest Du auch wieder in den Kalender kommen. Ich würde allerdings - wie die Vorredner bereits bemerkt haben - vorab klären lassen, ob wirklich Entgelt fortgezahlt werden muss.

Lang may yer lum reek
0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 5 von 8
219 Mal angesehen

Die Rechtsgrundlage für die Entgeltfortzahlung über das Kündigungsende hinaus ist übrigens § 8 EntgFG: § 8 EntgFG - Einzelnorm

 

Dort ist aber auch ausdrücklich gesagt, dass dies gilt, wenn "der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlaß der Arbeitsunfähigkeit kündigt".

 

rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 6 von 8
215 Mal angesehen

@Rabia_KY  schrieb:

Wenn ich Ihren Austrittsdatum ändern würde, was ja nicht korrekt wäre, hätte sie weitere 6 WOchen Anspruch, weil sie noch weiter krank geschrieben ist.


Aber auch nur, wenn sie sich nach den 6 Wochen mit einer (komplett!) anderen Diagnose krank schreiben lässt. Sonst kommt sie ja ins Krankengeld. 😉

Und wenn sie alle 6 Wochen eine neue Diagnose anbringt, die auf keine der bisherigen Vorerkrankungen anrechenbar ist, würde ich als Arbeitgeber spätestens beim zweiten Mal ziemlich deutliche Zweifel anmelden.

Rabia_KY
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 8
131 Mal angesehen

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden parallel geprüft, dennoch möchte ich die Umsetzung über Datev wissen/lernen, damit ich im Falle einer Zahlung schnell handeln und abrechnen kann.

0 Kudos
Martina161
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 8
116 Mal angesehen

Wie ich vorhin schon geschrieben habe. Ich würde das Gehalt ausrechnen und in den Bewegungsdaten

manuell erfassen mit Zuordnungsmonat Februar 2025

7
letzte Antwort am 26.03.2025 15:50:40 von Martina161
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage