Liebe Datev-Community,
wir haben einen Fall, dass eine Mitarbeiterin zum 25.02.25 gekündigt wurde, während sie Krankgeschrieben war. Nun muss der Arbeitgeber weitere 6 Wochen Gehalt fortzahlen (Gesetzesgrundlage https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html)
Das Problem ist, dass ich nach dem Austritt zum 25.02.25 kein Zugriff auf den Kalender habe.
Wie kann ich ihr 6 Wochen Gehalt auszahlen?
Wenn ich Ihren Austrittsdatum ändern würde, was ja nicht korrekt wäre, hätte sie weitere 6 WOchen Anspruch, weil sie noch weiter krank geschrieben ist.- Teufelskreis
Freue mich auf eure Lösungsvorschläge.
Herzliche Grüße
Rabia
@Rabia_KY schrieb:
wir haben einen Fall, dass eine Mitarbeiterin zum 25.02.25 gekündigt wurde, während sie Krankgeschrieben war. Nun muss der Arbeitgeber weitere 6 Wochen Gehalt fortzahlen
Das behaupten die Krankenkasse gerne. Letztlich ist aber zu unterscheiden, ob die Kündigung WEGEN der Erkrankung erfolgt ist (in dem Fall muss der Arbeitgeber die sechs Wochen zahlen) oder WÄHREND der Erkrankung aus ggf. anderem Grund (dann muss keine Entgeltfortzahlung geleistet werden bzw. nur bis zum Datum, zu dem gekündigt wurde).
Das sollte Sie auf jeden Fall rechtlich prüfen (lassen).
Der § 3 EntgFG macht hierzu übrigens gar keine Aussage. Hier ist die normale sechswöchige Entgeltfortzahlung geregelt.
es stellt sich auch die Frage wie es hierzu gekommen ist oder warum der Arbeitgeber
6 Wochen weiterhin Gehalt bezahlen soll/möchte. Gibt es hierüber ein gerichtliches Urteil?
Sollte es bei der Weiterzahlung bleiben, würde ich das Gehalt ausrechnen und in den
Stammdaten einpflegen mit Zuordnung 02/2025. In der Arbeitsbescheinigung müsste
dann im Feld "Arbeitsentgelt über Ende des Beschäftigungsverhältnisses" dieser Betrag
eingepflegt werden.
Du müsstest den März als Abrechnungsmonat einstellen, dann solltest Du auch wieder in den Kalender kommen. Ich würde allerdings - wie die Vorredner bereits bemerkt haben - vorab klären lassen, ob wirklich Entgelt fortgezahlt werden muss.
Die Rechtsgrundlage für die Entgeltfortzahlung über das Kündigungsende hinaus ist übrigens § 8 EntgFG: § 8 EntgFG - Einzelnorm
Dort ist aber auch ausdrücklich gesagt, dass dies gilt, wenn "der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlaß der Arbeitsunfähigkeit kündigt".
@Rabia_KY schrieb:Wenn ich Ihren Austrittsdatum ändern würde, was ja nicht korrekt wäre, hätte sie weitere 6 WOchen Anspruch, weil sie noch weiter krank geschrieben ist.
Aber auch nur, wenn sie sich nach den 6 Wochen mit einer (komplett!) anderen Diagnose krank schreiben lässt. Sonst kommt sie ja ins Krankengeld. 😉
Und wenn sie alle 6 Wochen eine neue Diagnose anbringt, die auf keine der bisherigen Vorerkrankungen anrechenbar ist, würde ich als Arbeitgeber spätestens beim zweiten Mal ziemlich deutliche Zweifel anmelden.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden parallel geprüft, dennoch möchte ich die Umsetzung über Datev wissen/lernen, damit ich im Falle einer Zahlung schnell handeln und abrechnen kann.
Wie ich vorhin schon geschrieben habe. Ich würde das Gehalt ausrechnen und in den Bewegungsdaten
manuell erfassen mit Zuordnungsmonat Februar 2025