Altersvollrentner (PGR 120) werden bei der Vorbelegung durch DATEV unter Programm Schwerbehindertenabgabe im Menü Ansicht I Einstellungen im Register Anrechenbarkeit in keinem Punkt berücksichtigt. Warum?
Mir liegt eine Warnmeldung vor "Beachten Sie die Besonderheiten bei der Anrechnung von versicherungspflichtigen Altersvollrentnern und Versorgungsbezieher wegen Alters" und es ist in Spalte Anrechenbar kein Häkchen gesetzt. M.E. müsste diese Personengruppe mitgerechnet werden.
Wenn richtig, kann ich einfach unter Ansicht I Einstellungen, Anrechenbar die PGR 120 eintragen?
Vielen Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo renatepfau,
nach § 156 SGB IX Abs. 1 Satz 6 zählen Rentner nicht dazu.
Viele Grüße
Sailor
Ich verstehe es auch nicht, warum die Standardeinstellung so ist, als würden die Rentner nicht als Arbeitsplatz zählen.
Vielleicht damit man sich Gedanken macht und dann doch immer alles ändert. 🙂
In den allermeisten Fällen arbeiten sie ja und die Beschäftigung ruht eben nicht.
Ich denke, in diesem Thema geht es darum, schwerbehinderte Menschen einzustellen anstelle von z.B. Rentnern, die ihr Arbeitsleben ja eigentlich hinter sich haben.
Hallo zusammen,
@Sailorschrieb: "nach § 156 SGB IX Abs. 1 Satz 6 zählen Rentner nicht dazu"
Dem stimme ich nicht zu. Das Arbeitsverhältnis eines weiterbeschäftigten Rentners ruht ja nicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__156.html
Das sieht auch IW-ELAN so.
https://www.iw-elan.de/faq-lexikon/lexikon/Elan-Rentner-und-Rentnerinnen/
Gruß, vw
Hallo vw,
Sie haben Recht, das habe falsch interpretiert!
Danke für die Richtigstellung!
Viele grüße
Sailor
@pogo schrieb:Ich verstehe es auch nicht, warum die Standardeinstellung so ist, als würden die Rentner nicht als Arbeitsplatz zählen.
Zumal ja nur versicherungspflichtige Altersvollrentner abgewählt sind, versicherungsfreie aber nicht. Das scheint ganz so, als hätte bei Einführung der PGRS 120 (und auch danach) niemand daran gedacht die Standardeinstellungen des Programms an der Stelle anzupassen.
@Gökhan_Aras, würden Sie das mal zur Prüfung ans entsprechende Team weitergeben?
Hallo,
wir lassen den Sachverhalt gerade in unserer Entwicklung prüfen.
Sobald wir neue Informationen haben, melden wir uns wieder.
Hallo,
ich habe neue Informationen.
Der Grund für die Ausgabe der Meldung bezogen auf den Personengruppenschlüssel 120 ist:
Es gibt diverse Konstellationen, die eine Anrechenbarkeit beeinflussen. Dadurch ist eine eindeutige Zuweisung unsererseits nicht möglich. Daher haben wir uns dazu entschieden, diese Personengruppe nicht standardmäßig als "anrechenbar" vorzubelegen.
Bitte nehmen Sie die Einstellung, inwieweit der Arbeitnehmer zu berücksichtigen ist, individuell vor.
@Astrid_Preuß schrieb:Es gibt diverse Konstellationen, die eine Anrechenbarkeit beeinflussen.
Würden Sie da nochmal nachfragen, welche Konstellationen das genau sein sollen, @Astrid_Preuß? Hier im Thread sieht das ja ziemlich eindeutig aus (und mir fallen gerade auch keine Besonderheiten bei 120 ein, die es bei 119 nicht gibt).
Vielleicht hat @Uwe_Lutz eine Idee …
Hallo,
wir haben Sie nicht vergessen. Die unterschiedlichen Konstellationen werden aktuell hinterfragt und überprüft.
Wir klären, ob im Programm Schwerbehindertenabgabe künftig auch Rentner mit dem Personengruppenschlüssel 120 standardmäßig angerechnet werden.
Die Warnung "Beachten Sie die Besonderheiten bei der Anrechnung von versicherungspflichtigen Altersvollrentnern und Versorgungsbezieher wegen Alters. Informationen finden Sie in der Hilfe von IW-Elan nach §156 2,3." wird überarbeitet.