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Arbeitnehmer Online L+G Arbeitszeitkonto

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letzte Antwort am 04.07.2023 11:47:11 von Alexandra_Friedrich
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TobiPr
Beginner
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Nachricht 1 von 16
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Aloha 🙂 

 

Ich stell mich erst einmal vor ich bin der Tobi 30 Jahre alt und arbeite seit ca. 2 Jahren als Lohnbuchhalter.

 

So nun zu meiner Frage.

 

Besteht die Möglichkeit weitere Mitarbeiter Auswertungen in Arbeitnehmer Online hochzuladen? Ich habe das Problem das einer meiner Mandanten gerne das Arbeitszeitkonto, welches monatlich für den Mitarbeiter erstellt wird mit im Arbeitnehmer Online auftaucht. Sonst würde ihm das ganze nichts nützen, da er weiterhin den Aufwand hat Auswertungen zusammen zu stellen. 

 

Danke

Tobi 🙂

 

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 16
819 Mal angesehen

Hallo Tobi,

 

in Arbeitnehmer online lassen sich neben den Brutto-Netto Formularen die Lohnsteuerbescheinigungen und die DEÜV-Meldungen bereitstellen. Die Auswertung "Arbeitszeitkonto" kann aktuell leider noch nicht an Arbeitnehmer online übermittelt werden.

 

Der Wunsch, dass weitere Auswertungen in Arbeitnehmer online bereitgestellt werden können, ist unsererseits aufgenommen. Dies schließt unter anderem die Auswertung "Arbeitszeitkonto" mit ein. 

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen zum jetzigen leider noch Zeitpunkt keine Zusage machen und keinen Termin für die Realisierung nennen können.  


Wir halten Sie über unsere Print- und Online-Medien über die Änderungen und Neuerungen im Programm auf dem Laufenden.

 

Vielen Dank!

 

 

 

Viele Grüße aus Nürnberg

 

Matthias Platz


Personalwirtschaft

 

DATEV eG

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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DerHerrL
Beginner
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Nachricht 3 von 16
746 Mal angesehen

Hallo Herr Platz,

 

hat die DATEV das nach 1 1/2 Jahren als Wunsch nunmehr umsetzen können das in AO ein weiteres Dokument übermittelt werden kann? Es soll demnächst ja eine neue Version von AO kommen ..........

 

VG aus Aachen

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 16
718 Mal angesehen

Hallo,

 


auch mit der neuesten Version von Arbeitnehmer online wird es nur möglich sein, die drei bekannten Auswertungen zu übermitteln. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir weder eine Zusage noch einen Termin für die Umsetzung des Wunsches nennen.


Wir können Ihnen aber versichern, dass wir rechtzeitig über unsere Print- und Online-Medien über anstehende Änderungen und Neuerungen im Programm informieren. 

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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DerHerrL
Beginner
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Nachricht 5 von 16
712 Mal angesehen

Hallo Herr Platz,

 

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Nur dass ich das kurz nochmal zusammenfasse: Die DATEV schafft es in 1 1/2 Jahr nicht, ein Arbeitszeitkonto, welches für Mitarbeiter nicht gerade unwichtig ist und in Lohn und Gehalt als Bestandteil der Abrechnung und in DATEV UO ebenfalls separat zur Verfügung gestellt wird, dem Arbeitnehmer in DATEV AO bereitzustellen? Kann man so machen ............ 

 

Viele Grüße

dagmarzimmermann
Beginner
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Nachricht 6 von 16
681 Mal angesehen

Moin ihre Antwort ist ja nun schon 2 Jahre her, gibt es schon etwas neues, unsere Arbeitnehmer hätten ihr Arbeitszeitkonto auch gerne online

Vielen Dank für die Antwort

Dagmar Zimmermann

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Lohnfuchs
Beginner
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Nachricht 7 von 16
670 Mal angesehen

Moin zusammen,

 

ich bin gerade ein bisschen von den Socken. Für mich hat sich ehrlich gesagt nie die Frage gestellt und das das AZK nicht bei AN online zur Verfügung gestellt wird. Das war bis dato für mich selbstverständlich.  Nun bin ich eines besseren belehrt worden und muss das einmal dem Mandanten gegenüber kommunizieren und rechtfertigen.

 

Sehr schade das Datev es in zwei Jahren nicht geschafft hat, eine Selbstverständlichkeit entsprechend umzusetzen und diesbezüglich auch keine zeitliche Zusage machen möchte.

 

 

 

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nbby11
Einsteiger
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Nachricht 8 von 16
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muss das einmal dem Mandanten gegenüber kommunizieren und rechtfertigen.

 

Das sollte man tatsächlich klar kommunizieren: ANO bedeutet, das der AN in Zukunft seine Dokumente

aus mehreren Quellen zusammensucht. Wem Brutto-/Netto, LSt-Bescheinigung und SV-Meldungen (*)

reichen, kommt mit ANO aus.

 

Wer mehr braucht und sowohl flexibel als auch eigenverantwortlich selbst entscheidet, wer wann was bekommen soll - AZK, Darlehnsübersicht, wichtige (*) SV-Bescheinigungen wie die A1 Ausnahmevereinbarung für den MA im Homeoffice in Frankreich (der ANO nutzt und die A1 per mail bekommt), usw, kann eigentlich bei der email bleiben, weil jetzt noch die 3 einzig möglichen Auswertungen in das email-Auswertungspaket - das man sowieso noch braucht - zu packen, macht jetzt nicht wirklich Mehraufwand. 

 

ANO: Wenn 3 Auswertungen ohne Möglichkeit der eigenverantwortlichen Einflussnahme durch den Lohnsachbearbeiter reichen.

Wenn das nicht reicht: email  + evtl. ANO als fünftes Rad am Wagen.

t_r_
Allwissender
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Nachricht 9 von 16
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auch mit der neuesten Version von Arbeitnehmer online wird es nur möglich sein, die drei bekannten Auswertungen zu übermitteln.

😲😳Echt jetzt? Und es ist jetzt schon klar, dass beim "Roll-Out" des neuen ANO auf absehbare Zeit diese Auswertung nicht möglich sein wird. Sind den zumindest bereits weitere Auswertungen, z. Bsp. PKW-Nutzungsberechnung oder Pfändungsübersicht, für ANO geplant. Nach individuellen Geschichten, wie z. Bsp. Stundenzettel, traue ich mich ja schon nicht zu fragen.

 

Wir können Ihnen aber versichern, dass wir rechtzeitig über unsere Print- und Online-Medien über anstehende Änderungen und Neuerungen im Programm informieren. 

Printmedien scheinen ja auch sowieso noch voll im Trend zu liegen. Und da wirbst Du für ANO, @metalposaunist ? Machst Du dann halbe Sachen, Gehaltsabrechnung in ANO und Arbeitszeitkonto als Papierflieger. 😁

metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 10 von 16
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@t_r_ schrieb:

Machst Du dann halbe Sachen, Gehaltsabrechnung in ANO und Arbeitszeitkonto als Papierflieger. 😁


Naja, besser als nichts, oder? Ich hab' nur die Abrechnung ohne Konto 😬. Festgehalt mit 40h, die man flexibel erbringen kann. Aber ich weiß, was Du meinst 😕. Ist halt nicht ganz zu Ende gedacht? Oder geht technisch nicht? Oder gibt es noch kein §§§ zu?

 

Ich frage mich bei der Aussage viel eher:


@Matthias_Platz schrieb:

Wir können Ihnen aber versichern, dass wir rechtzeitig über unsere Print- und Online-Medien über anstehende Änderungen und Neuerungen im Programm informieren.


Und auch über myDATEV Updates, ach Moment: DATEV myUpdates? Oder darüber nicht? Da gehört's doch eigentlich hin, wenn man nicht an 5 digitalen Orten und 2 analogen Medien schauen möchte?  

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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t_r_
Allwissender
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Nachricht 11 von 16
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Ich hab' nur die Abrechnung ohne Konto

Da hast Du und/oder Dein Arbeitgeber ja richtig Glück, sonst hättest Du ja nach eigener Aussage, Deinen aktuellen Arbeitgeber nicht. 😜

 

Oder geht technisch nicht?

Du bist hier der EDV-Freak.

 


Da gehört's doch eigentlich hin, wenn man nicht an 5 digitalen Orten und 2 analogen Medien schauen möchte?  

Du wirst den Hinweis wahrscheinlich überall finden, nur nicht da, wo Du ihn suchst. 😁

 

Da wird an so vielen Stellen gebaut, aber leider (gefühlt) nichts beendet. 😞

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 12 von 16
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@t_r_ schrieb:

Du bist hier der EDV-Freak.


Wenn Du mich fragst, geht technisch immer alles 😉.  

 

Die Frage war eher an DATEV aka @Matthias_Platz gerichtet. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
Seeker
Einsteiger
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Nachricht 13 von 16
628 Mal angesehen

Wenn Du mich fragst, geht technisch immer alles

wir können "leider" (z.B. keine Kreditkarten akzeptieren oder irgendetwas anderes nicht tun) bedeutet fast immer: Wollen wir nicht, tut uns auch nicht wirklich leid, trauen uns aber nicht das zu sagen. Da "kann" man nichts machen (obwohl....)

 

VG

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Seeker
Einsteiger
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Nachricht 14 von 16
608 Mal angesehen

Naja, besser als nichts, oder?

Leider oder: In den geschilderten Fällen braucht es nun ANO und Papier, wo es vorher nur eins brauchte. Keine Seite spart Aufwand. Alle haben haben mehr davon (also vom Aufwand, nicht von ANO).

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ChristophL
Beginner
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Nachricht 15 von 16
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Hallo, 

 

der Wunsch mehr Dokumente in Arbeitnehmer Online zur Verfügung zu stellen ist nun mittlerweile mindestens 2 1/2 Jahre alt. 

 

Ist es mittlerweile absehbar wann dieser Wunsch von den Nutzern umgesetzt wird?

 

Mit freundlichen Grüßen

Christoph

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 16 von 16
424 Mal angesehen

Hallo,


ein individueller Dokumentenaustausch ist weiterhin eingeplant, aber wir können noch nicht sagen, wann dieser umgesetzt werden kann. 

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 04.07.2023 11:47:11 von Alexandra_Friedrich
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