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Arbeitnehmer Online bei Austritt des Mitarbeiters

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letzte Antwort am 12.03.2019 15:04:37 von andreashofmeister
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nga
Beginner
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Hallo zusammen,

ist es sinnvoll den Zugang für ausgeschiedene Mitarbeiter zu beenden? Wenn ja, warum und ab welchem Zeitpunkt?

Vielen Dank für eure Hilfe!

jennifervista
Einsteiger
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Nachricht 2 von 10
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Ich beende es 3 Monate nach Austritt des Arbeitnehmers. So ist genug Zeit gegeben sich seine Unterlagen runterzuladen.

Man könnte auf die letzte Abrechnung noch einen Hinweis setzen " Arbeitnehmer Online nutzbar bis xx.xx.xx"

metalposaunist
Unerreicht
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Andere Frage dazu: Wie verhält es sich, wenn man den AG wechselt und beide ANO nutzen? Kann man den Zugang dann weiter nutzen oder beendet AG1 den Zugang und AG2 macht diesen mit neuen Registrierungsdaten wieder auf?

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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andreas_briefs
Fachmann
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Hallo Herr Bohle,

der vorhandene ANO-Zugang kann bei dem neuen Arbeitgeber (leider) nicht weiter genutzt werden.

Beste Grüße

Andreas Briefs

lohnhilfe
Meister
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Hallo,

der Zugang ist an die Kombination Beraternr./Mandantennr./Personalnr. geknüpft. Schon ein Personalnummernwechsel benötigt einen neuen Zugang.

LG
VM

LG
VM
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metalposaunist
Unerreicht
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Was soll ich dazu sagen? Ich dachte, es sei ein Portal für mich, in dem mein AG mir Daten bereitstellt und dass man diese Beziehung aufheben kann oder dass diese wie in einer SQL Datenbank verknüpft ist statt ...

Dann geht das alles von vorne los. Wie bescheiden ist das denn? Kann ich denn die gleiche E-Mail-Adresse nutzen oder meckert DATEV dann rum, mit "gibt's schon"? Oder muss mein alter AG erst kündigen, damit ich mit der gleichen E-Mail-Adresse mich wieder registrieren kann?

DATEV? Unbedingt nachbessern!

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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lohnhilfe
Meister
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Hallo,

das Portal bzw. der Speicherplatz wird vom Arbeitgeber bezahlt. Warum sollte der Arbeitgeber nach Ausscheiden des Arbeitnehmers diesem weiter Speicherplatz zur Verfügung stellen? Dass es schon bei der neuen Personalnummer hakt, ist natürlich nicht so schön...

Zur E-Mail-Adresse kann ich nichts sagen.

LG
VM

LG
VM
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metalposaunist
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das Portal bzw. der Speicherplatz wird vom Arbeitgeber bezahlt. Warum sollte der Arbeitgeber nach Ausscheiden des Arbeitnehmers diesem weiter Speicherplatz zur Verfügung stellen?

Verstehe ich ja. Aber hier liegt der Hund ja begraben. Wenn man wirklich digital denkt, bekommt man (mal groß und unabhängig von der DATEV Lösung gedacht) einmalig in seinem Leben eine Nummer, einen Zugang, ein Portal, auf dem man - egal von welchem AG auch immer - seine Lohnabrechnung und Co. runterladen kann.

Dann können die AG entscheiden, ob sie die Daten digital oder analog bereitstellen und wenn digital, gibt es diese eine Plattform und für den MA ändert sich nichts. Und: alle Daten bleiben nach gesetzlichen Vorschriften ebenfalls im Zugriff und werden nicht nach AG Wechsel gelöscht.

Ich mein, man wechselt ja nicht alle 12 Monate den AG aber wenn ich jetzt wechsle und das Ganze nochmal von vorn machen muss - schick ist das nicht und ob das auch nicht so technisch versierte verstehen, dass die mit den ganzen Kennwörtern und Co. nicht durcheinander kommen ...

War ja nur eine Idee. Wird sich eh nie durchsetzen, weil zu einfach gedacht, zu teuer und zu zentralisiert. Das klappt in DE nicht.

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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mkinzler
Meister
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Neuland ...

andreashofmeister
Überflieger
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Seit Jahren besteht diese Forderung.

Digitalisierung geht anders. Definitiv.

Aber am Anfang war man ja auch vom elektronischen Personalausweis überzeugt (wenigstens gab es auf der CeBIT kostenlose den Leser von der DATEV dazu...).

Dann ging irgendwann doch PIN/TAN...so nach 2-3 Jahren....

Speicherzeitraum war auch immer eine fragwürdige Sache (habe da nette Servicekontakte mit einem DATEV-Mitarbeiter, der auf 2 Jahren beharrte und dann zurückrudern musste...).

Bleibt spannend....

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letzte Antwort am 12.03.2019 15:04:37 von andreashofmeister
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